Nutzungsänderung zum Betrieb einer Ferienwohnung, Geiselsteinweg 22a (Wohnung Nr. 2), Fl.Nr. 3057/3, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.3

Sachverhalt

Herr Angeringer berichtet kurz über die Nutzungsänderung zu einer Ferienwohnung im Geiselsteinweg.

Als die Stadt Füssen die Grundstücke damals verkauft hat wurde im Notarvertrag ausdrücklich die nun beantragte Nutzung mit folgendem Wortlaut zugelassen:
„Zulässig ist jedoch neben der Eigennutzung und der Nutzung als Dauerwohnsitz eine teilweise Nutzung für Fremdenverkehrszwecke mit ständiger Wiederbelegung, wobei die Nutzung jedoch nicht 50% der Wohnfläche überschreiten darf.“

Deshalb sollte der Ausnahme aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Ausnahme zum Bebauungsplan zur Nutzungsänderung zum Betrieb einer Ferienwohnung (Wohnung Nr. 2) zu.
Brigitte Riedelbauer und Michael Schmück nehmen aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2020 10:53 Uhr