Antrag Stadtrat Hipp auf Absetrzung des TOP 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.02.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu Beginn der Sitzung stellt Heinz Hipp den Antrag zur Geschäftsordnung, den TOP 2 abzusetzen. Zuerst müsse sein Antrag Nr. 641 behandelt werden. Bei der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe SoBon habe man diesen kurz angesprochen. Das Thema sei aber so komplex, dass der Stadtrat darüber beraten müsse.

Der Vorsitzende  erklärt, dass im Dezember der dem Tagesordnungspunkt zugrunde liegende Bauantrag gestellt wurde, der innerhalb 2 Monaten behandelt werden müsse, ansonsten trete dort die gesetzliche Fiktionsfrist zum Einvernehmen ein. Außerdem gebe es einen Empfehlungsbeschluss des Bau- und Grundstücksausschusses.

Armin Angeringer ergänzt, dass der Bauantrag am 12.12.2019 eingereicht wurde, also am 12. Februar 2020 über die Erteilung des Einvernehmens entschieden werden müsse, wenn die gesetzliche Fiktion nicht eintreten soll.  Ansonsten werde der Beschluss des Bauausschusses an das Landratsamt weitergeleitet, das dann aller Voraussicht nach das Einvernehmen erteilen bzw. das verweigerte Einvernehmen ersetzen werde. Um diese Situation zu vermeiden, habe das Landratsamt empfohlen, die Planung der Stadt durch eine Bauleitplanung zu sichern.

Der Bürgermeister führt aus, dass heute keine Ferienwohnung abgeschafft werde. Das Landratsamt werde die Entscheidung zurückstellen bis die Bauleitplanung abgeschlossen ist.

Mit der Veränderungssperre  soll verhindert werden, dass durch eine Baugenehmigung dort Tatsachen geschaffen werden, die einer beabsichtigten Planung der Stadt zuwiderlaufen würde.

Peter Hartl erklärt, dass mit dem heutigen Beschluss nur das Verfahren eingeleitet werden soll. Dem Antragsteller tue das nicht weh, es werde momentan nichts geändert. Die Ferienwohnungen sollen nicht verhindert, sondern allenfalls gesteuert werden. Am 3. März werde dieses Thema auf der Tagesordnung stehen. Schließlich werde es dann im weiteren Verlauf mit dem  Beherbergungskonzept geregelt werden. Wenn allerdings nun dort schon vorab bauliche Tatsachen geschaffen werden, werde die Planungshoheit der Stadt ggf. entsprechend eingeschränkt. Die Stadt solle deshalb dieses Instrument im jetzigen Stadium nicht aus der Hand geben.

Für Herbert Dopfer seien Ferienwohnungen für Füssen notwendig, es müsse aber der Umgang mit dem Altbestand geregelt werden. Er habe nichts gegen eine Bebauungsplanänderung, aber er sei gegen eine Veränderungssperre.

Ursula Lax führt aus, dass es falsch sei, dass alles so bleibt wie es ist, wenn heute ein Beschluss gefasst wird. Auch das Landratsamt müsse dann tätig werden. Bei einer Veränderungssperre sei die Ferienwohnungsnutzung untersagt.

Armin Angeringer ist der Ansicht, dass das Landratsamt keine Entscheidung treffe solange das Verfahren laufe.

Christine Fröhlich erinnert an die von ihr im Bauausschuss gestellte Frage, ob die Ferienwohnung bereits als solche genutzt wird. In diesem Gremium wolle man doch sicher einen „Bestandsschutz“. Es müsse über die weitere Vorgehensweise diskutiert werden. Die letzte Bauausschusssitzung sei unbefriedigend, es seien nur Einzelfallentscheidungen getroffen worden, besser wäre eine Linie zu verfolgen. Die Ferienwohnungen, die  bereits bei  Füssen Tourismus  angemeldet waren, sollten auch weiterhin geduldet bzw. aus Bestandsgründen weiter betrieben  werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Heinz Hipp zu, den TOP 2 grundsätzlich abzusetzen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Heinz Hipp zu, den TOP 2 grundsätzlich abzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 08.03.2020 15:10 Uhr