Festlegung evtl. weiterer Stellvertreter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.4

Sachverhalt

Gemäß § 18 Abs. 2 der noch geltenden bzw. § 17 des Entwurfs der neuen Geschäftsordnung des Stadtrats kann der Stadtrat für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des Ersten, Zweiten und Dritten Bürgermeisters aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter bestellen. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur Wahl des/der Zweiten und Dritten Bürgermeister/Bürgermeisterin nicht um eine Wahl gemäß Art. 51 Abs. 3 GO, sondern um eine Beschlussfassung (Art. 39 Abs. 1 GO).

Alternative 1:
Bei der letzten Stadtratswahl wurde entschieden, als weitere Stellvertreter/Stellvertreterinnen die Stadtratsmitglieder in der Reihenfolge der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Stadtrat zu bestimmen. Bei gleicher Zugehörigkeitsdauer beginnend mit dem ältesten Stadtratsmitglied.

Alternative 2:
Es wird frei entschieden, welche zwei weiteren Stellvertreter/Stellvertreterinnen gestellt werden.

Alternative 3:
Es werden zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen von den Fraktionen bzw. Wählergruppen gestellt, die keinen Bürgermeister/keine Bürgermeisterin stellen und zwar in der Reihenfolge der bei der Stadtratswahl erzielten Ergebnisse.

Der Erste Bürgermeister schlägt vor, keine weiteren Stellvertreter/Stellvertreterinnen zu bestellen.

Ilona Deckwerth plädiert dafür weitere Vertreter zu bestellen und die Alternative 3. Sie schlägt Christine Fröhlich und sich selbst vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat bestellt für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Ersten, des/r Zweiten und des/der Dritten Bürgermeisters oder Bürgermeisterin aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO folgende weitere Stellvertreter:

Beschluss

Der Stadtrat bestellt für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Ersten, des/r Zweiten und des/der Dritten Bürgermeisters oder Bürgermeisterin aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO keine weiteren Stellvertreter:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 14

Datenstand vom 25.05.2020 11:13 Uhr