In der Sitzung am 10. Dezember 2019 hat der damalige Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss das Sachverständigenbüro Erwin Wiedermann mit der Sanierung und zum Umbau / zur Ertüchtigung des Naturfreibades Obersee sowie den Gefährdungsbeurteilungen/Sicherheitskonzepte für Obersee, Mittersee, Weißensee und Hopfensee beauftragt.
Zwischenzeitlich fand dazu ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Interessengemeinschaften Mittersee und Bad Faulenbach sowie der interessierten Öffentlichkeit statt. An diesem nahm unter anderem auch der Sachverständige teil. Im Nachgang zu diesem Termin haben sich die Vertreter der IG nochmals getroffen und sich letztlich dafür ausgesprochen, dass das Obersee-Bad als „Badeanstalt/Freibad“ erhalten bleiben soll.
Im Rahmen der Beratung wird der Sachverstände und Landschaftsplaner Erwin Wiedermann nun seine Vorschläge vorstellen und erläutern. Umgesetzt werden können diese natürlich nur dann, wenn die Zufahrt zu diesem Bad gesichert werden kann (Alatseestraße). Dazu wird auf den vorherigen Tagesordnungspunkt verwiesen.
Am vergangenen Dienstag fand noch ein weiteres Gespräch mit der interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der IG Bad Faulenbach statt, bei dem diese über die Überlegungen bzw. Ansätze des Sachverständigen informiert und deren Meinung dazu abgefragt wird.
Zusammenfassend geht es um folgende wesentlichen Maßnahmen:
- Umsetzung der Maßnahmen des im Stadtrat am 8. Oktober 2019 vorgestellten Gutachtens zur Risikobewertung am Natur-Freibad Obersee des Sachverständigen Erwin Wiedermann; darin sind im wesentlichen folgende Maßnahmen empfohlen worden:
Die Lösung dabei ist, keine starre Verbindung mit den labilen Absperrbügeln:
Grundidee:
einen Kunststoff- oder Holzbalken (sollte nicht aufschwimmen) als Anschlag für eine Kies/Sandschüttung zu verwenden. Damit der Balken eine soweit als möglich sichere Lage bekommt ist ein geeignetes Vlies auf der Unterseite des Balkens zu verklemmen, das Vlies sollte mind. 2 m Breite haben um genügend Auflagefläche für die Kies/Sandschüttung zu erhalten. Auf diese Weise kann der Bereich gegen schnelles Abrutschen des Kies/Sandmaterials gesichert werden und eine vollständige Bedeckung des Nichtschwimmerbereiches erreicht werden. Somit sollte auch die Rutschgefahr und die Kanten der Betonfundamente beseitigt werden. Da das Vlies sich flexibel an den Untergrund anschmiegt kann auch das Kies/Sandmaterial nicht unter den Balken hindurch in tieferes Wasser abgleiten.
Die Sprunganlage mit einem 3 und 5 m Sprungturm ist eine Eigen- Sonderkonstruktion, eine Abnahme durch einen Prüfer wird deshalb und in Kombination mit dem Alter der Anlage nicht möglich sein.
Die einzige Möglichkeit ist: diese Problematik mit dem Versicherer zu klären und den Sprungturm in kurzen Zeitintervallen, mind. 1 pro Monat in der Badesaison auf Veränderungen, Abplatzungen an Lack, Rissen in Schweißnähten zu überprüfen und zu dokumentieren.
Eine zeitnahe —sofortige- Reparatur von auffälligen Stellen ist selbstverständlich und für alle Verantwortlichen haftungsbedingt unbedingt notwendig.
Das vorhandene Meter-Sprungbrett ist, auf Sicherheit des Sprungbrettes zu prüfen, hier gibt es Haltbarkeitsdaten und Austauschempfehlungen der Hersteller.
Wenn keine Wasseraufsicht im direkten Bereich des Sprungturmes tätig ist, muss der Sprungturm so sicher als möglich gesperrt werden, auch außerhalb der Öffnungszeiten ist die Sperrplatte anzubringen. Unbeaufsichtigtes Springen von solch einer Anlage ist versicherungstechnisch nicht gedeckt.
Der Belag der bestehenden Steganlage ist dringend vor Beginn der nächsten Badesaison auf Schäden zu überprüfen und Diese fachgerecht zu beseitigen. Mittlere Reihe der Befestigungsschrauben, hier stehen teilweise Schrauben über die
Oberfläche des Belages heraus, Unfallgefahr! Lose Bretter! Winkeleisen der statischen Verstrebung sind gegen untertauchen abzusichern, hier können beim Auftauchen vermeidbare Kopfverletzungen entstehen.
Die Kosten für die Herstellung der Badesicherheit werden auf ca. 81.500 € netto geschätzt.
- Bauliche Instandsetzung der Anlage, insbesondere des Gebäudes des Natur-Freibades. Im Wesentlichen sind dort folgende Maßnahmen notwendig, um die Verkehrssicherheit herzustellen und den Sanierungsstau zu beseitigen:
- erdbauliche Veränderungen in verschiedenen Bereichen, dies auch im Wasserbereich
- Sanierung/Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der Elektroinstallation
- Sanierung/Instandsetzung der Heizung/Lüftung/Sanitär-Anlagen
- Sanierung der Abwasseranlage/Kanalisation
- Anschaffung eines Zutritts-/Kassensystems (Drehkreuz mit Kasse)
- Instandsetzung des Bauwerkes (z.B. Dach und Attika des Gebäudekomplexes usw.)
- Umbaumaßnahmen „Küche Kiosk“
- Umbau alter Umkleide-Schuppen
Die Kosten für diese Instandsetzungen werden auf ca. 340.000 € netto geschätzt.
Die Aufwertung kann Zug um Zug geschehen und soll vor allem auch die Geschäftsgrundlage für einen möglichen künftigen Pächter liefern. Ohne eine solche ist kaum zu erwarten, dass sich ein solcher finden lässt.
Sachverständiger und Landschaftsarchitekt Erwin Wiedermann schlägt hierfür die in der beiliegenden Präsentation enthaltenen Maßnahmen vor. Zusammenfassend geht es hierbei um folgende Einzelmaßnahmen:
Hier ist angedacht für die entsprechende Bewirtung die Küche des Kioskes so zu modernisieren, dass auch eine ausreichend wirtschaftliche Gästezahl hygienisch einwandfrei zu versorgen ist. Dazu auch die Erweiterung der Bewirtungszone auf den sog. Biergarten, dieser soll im Zwischenbereich des Gebäudes angelegt werden und ist mit einer einfachen Bestuhlung mit entsprechenden Tischen und Sonnenschutz ausgestattet. Der momentan vorhandene Rasen wird durch eine wassergebundene Wegedecke mit Riesel als Deckmaterial ersetzt und sichert so eine saubere und begehbare Fläche auch bei feuchten Bodenverhältnissen. Wie die Ausstattung des Biergartens erfolgen kann, dazu sind auch z. B. Gespräche mit den entsprechenden Getränkelieferanten oder ortsansässigen Firmen notwendig.
- Sanierung und Aufwertung
- Abbau der alten Spielgräte und Neuanlage eines zeitgemäßen Bewegungs-Spielplatzes
- Erneuerung und Ergänzung der Steganlagen
- Tiefenregulierung der Becken insbesondere „Spaß – Bereich“
- Schwimmender Boden im Bereich Kleinkinder mit entsprechender Absicherung zu den Tiefwasserbereichen
- Ggfs. Schaffung eines „Lehrschwimmbeckens“ für Schülerinnen und Schüler
Bereich für Jugendliche und Erwachsene, Schwimmbereich
Z.B. „Themenspielplatz“ für Kinder wie z.B. aufblasbare und Sektionserweiterungsfähiges Spiel-, Sprung- und Klettergerät für den öffentlichen Bereich
Die Kosten hierfür werden auf ca. 232.000 € netto geschätzt.
Die Badeaufsicht im ganzheitlichen Sinne besteht aus folgenden Teilbereichen:
Die Betriebsaufsicht erstreckt sich auf die baulichen und technischen Anlagen. Sie umfasst die notwendigen betrieblichen Maßnahmen und sorgt für einen sicheren Badebetrieb. Die Mindestanforderung an die Betriebsaufsicht ist, dass das Bad täglich vor der Inbetriebnahme auf seine Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft wird. Die Betriebsaufsicht setzt die persönliche Anwesenheit des entsprechenden Personals nicht voraus, sie kann z. B. auch für mehrere Bäder gleichzeitig ausgeführt werden. Dies hängt von den Gegebenheiten des einzelnen Bades ab, die Einrichtung einer Rufbereitschaft wird in diesem Fall empfohlen.
Die Beaufsichtigung des Badebetriebes beinhaltet die Überwachung der Bereiche, die den Badegästen zugänglich sind (z. B. Umkleide- und Sanitärbereiche, der Eingangsbereich und Verkehrswege) sowie die Einhaltung der Haus- und Badeordnung. Der wesentliche Teil der Beaufsichtigung des Badebetriebes ist die Wasseraufsicht.
Die Wasseraufsicht umfasst die Aufsicht über die Wasserfläche, den Beckenumgang und die mit der Wasserfläche verbundenen Geräten oder Anlagen (z. B. Sprunganlagen, Wasserrutschen oder Spielgeräte). Sie beinhaltet insbesondere die Vermeidung von Gefahrensituationen, die Rettung vor dem Ertrinken und weitere Hilfeleistungen.
Notwendiger Personaleinsatz hierfür:
- Ein sog. Bademeister, der die Verantwortung der Badeaufsicht trägt; ddies kann durch eine Person oder mehrere Personen abgedeckt werden. Die jeweils verantwortliche Person benötigt, um diese Tätigkeit ausüben zu können, mindestens das Deutsche Rettungsabzeichen in Silber / oder Gold ist somit ausgebildeter Rettungsschwimmer!
- Der verantwortliche Bademeister hat ein Betriebshandbuch das vor Ort ausliegt, zu führen. Hier werden nach Vorgabe, sämtliche Vorkommnisse, Auffälligkeiten, zusätzliches Personal usw. umfassend dokumentiert, und regelmäßig den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt.
- Für die Aufsicht in öffentlichen Bädern gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben, es greift vor allem der § 823 BGB, der die Anforderungen des Schadensersatzes regelt. Bundesweit gilt, und wird regelmäßig von Gerichten herangezogen, ausschließlich die Richtlinie DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“, in der alle Anforderungen an die Organisation und die Durchführung der Aufsicht sowie an das Personal und seine Qualifikation niedergelegt sind.
Hier wäre zu klären, wer dieses Personal zu stellen hat (z.B. der Pächter und/oder der Betreiber des Naturfreibades); damit eng verbunden wird letztlich auch sein, wer die Eintrittsgelder in das Bad erhält. Zweifelsohne werden diese künftig deutlich angehoben werden müssen.