Nutzungsänderung einer Omnibusgarage in einen Mehrzweckraum, Floßergasse 17, Fl.Nrn. 309, 3182/3, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stellplatznachweis ist wie vorgelegt insoweit möglich als
- die Veranstaltungen einen schwerpunktmäßig örtlichen Charakter haben (nur Mindestsatz von 1 Stellplatz je 10 Sitzplätze)
- wie antragsgemäß die Betreiber der Veranstaltungsnutzungen identisch mit dem Wohnungsinhaber sind; nur unter dieser Voraussetzung sind die beiden bei Veranstaltungen „gefangenen“ Stellplätze Nrn. 1 und 2 möglich (keine freie Zufahrt).
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:
Vorbehaltlich der näheren Prüfung der Gutachten zu Brand- und Lärmschutz wird von einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit auszugehen sein.
Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies umfasst den Stellplatznachweis unter der Voraussetzung der im Sachverhalt unter a) und b) beschriebenen Punkte.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies umfasst den Stellplatznachweis unter der Voraussetzung der im Sachverhalt unter a) und b) beschriebenen Punkte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 09:22 Uhr