Nutzungsänderung ehemaliges Gästehaus, Wohnungen in Pensionszimmer, Weidachstraße 15, Fl.Nr. 3076, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 15.09.2020 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Hinsichtlich der notwendigen Begründung der Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung wurde der Planer angeschrieben. Dto. hinsichtlich des räumlichen Stellplatznachweises. Dieser ist teilweise in der Tiefgarage möglich, jedoch bedarf es wegen der Lage auf einer anderen Flurnummer der rechtlichen Sicherung. Die räumliche Auffindbarkeit ist über eine entsprechende Beschilderung sicherzustellen.

Anhand von älteren Fotos wurde im Rahmen des ursprünglichen Baugenehmigungsverfahrens bereits dargelegt, dass in dem Gebäude offensichtlich schon früher eine Beherbergungsnutzung vorhanden war. Pläne oder Genehmigungen dazu sind nicht vorhanden.

Seitens der Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu wird die beantragte Nutzung nach ihrer Art als genehmigungsfähig eingestuft. Die Erteilung des Einvernehmens zu der Ausnahme nach § 4 BauNVO wegen der Lage in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) wird empfohlen; Gründe, die eine Nichterteilung rechtfertigen würden, sind nicht ersichtlich.  

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der ausnahmsweise zulässigen Beherbergungsnutzung unter der Voraussetzung zu erteilen, dass der Stellplatznachweis in rechtlicher Hinsicht im Hinblick auf die räumliche Zuordnung gesichert wird und die Auffindbarkeit durch entsprechende Beschilderung etc. sicher gestellt wird.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium geht die Forderung hervor über den Punkt erneut abzustimmen, wenn alle rechtlichen Sicherungen vorgelegt werden können. Der Planer muss die noch geforderten Unterlagen bei der Stadt Füssen einreichen und es muss ein Stellplatznachweis der beiden Neubauten eingereicht werden. Man möchte hier nichts zusagen was eventuell nicht vorhanden ist.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der ausnahmsweise zulässigen Beherbergungsnutzung unter der Voraussetzung zu erteilen, dass der Stellplatznachweis in rechtlicher Hinsicht im Hinblick auf die räumliche Zuordnung gesichert wird und die Auffindbarkeit durch entsprechende Beschilderung etc. sicher gestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Datenstand vom 20.10.2020 10:21 Uhr