Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Die städtische Erschließungsbeitragssatzung vom 19.05.2011 stützt sich auf § 132 BauGB i. V. m. Art. 23 GO sowie die erste Änderung zur Erschließungsbeitragssatzung vom 25.02.2014 und zweite Änderungssatzung vom 25.09.2019. Der erforderliche Mindestinhalt nach § 132 BauGB enthält die städtische Satzung.

Seit der Gesetzesänderung des Art. 5a Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) ist seit dem 01.04.2016 als maßgebliche Rechtsgrundlage zum Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung auf die Landesgesetzgebung zurückzugreifen. Somit bedarf es neben den bundesrechtlichen Mindestanforderungen des Baugesetzbuchs weiterer Mindestanforderungen einer Abgabensatzung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG.

Um dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung zu berücksichtigen bedarf es des Neuerlasses der Erschließungsbeitragssatzung. Der Satzungsentwurf wurde auf Grundlage des Satzungsmusters des Bayerischen Gemeindetages erarbeitet und berücksichtigt die erforderlichen Mindestinhalte nach landesrechtlicher Grundlage (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG).

Hinsichtlich der Billigkeitsmaßnahmen wird den Gemeinden nach Art. 13 Abs. 5 und 6 KAG die Möglichkeit eingeräumt durch Satzung Erschließungsbeiträge teilweise zu erlassen. Der Satzungsentwurf enthält eine solche Satzungsregelung. Durch diese Bestimmung, ermöglicht die Stadt Füssen einen abgemilderten Übergang zur 25-jährigen Ausschlussfrist der Beitragserhebung.

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 dem Stadtrat den Erlass der beiliegenden Satzung empfohlen. Die Satzung ist Grundlage für die Ablösung der Erschließungsbeiträge bei den zu veräußernden städtischen Baugrundstücken im Baugebiet Weidach O 53 und Weidach O 65.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Erschließungsbeitragssatzung entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich bittet künftig alle Neuerungen oder Änderungen in der Satzung rot zu drucken.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Erschließungsbeitragssatzung entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf . Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm und Magnus Peresson haben an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 23.09.2020 09:02 Uhr