Dach- und Fassadensanierung des städtischen Anwesens Augsburger Straße 15 (Altbau); Durchführungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.01.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das ehemalige Landratsamt in der Augsburger Straße 15 wurde Anfang des 19. Jahrhundert erbaut, im Jahr 1966 wurde ein Erweiterungsgebäude errichtet, das aber nicht Bestandteil der geplanten Sanierungsmaßnahme ist. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Füssen, weshalb die Stadt Füssen für die Gebäudeunterhaltung zuständig ist.

Der Altbau erstreckt sich über 29 m parallel zur Augsburger Straße und ist 14,50 m tief. Die Gebäudehöhe beträgt an der Traufe ca. 12 m und am First ca. 23 m. Bei der Dachform handelt es sich um ein Sattel- Walmdach mit integrierten Fledermaus- und Schleppgauben sowie eines Quergiebels und eines Pyramidendaches, die Dachneigung des Hauptdaches beträgt ca. 60 Grad.
Derzeit ist das Gebäude vermietet und wird als Ärztehaus genutzt, im unteren Teil des Dachgeschosses befinden sich unter anderem Büros, Wohn- u. Schlafräume, im weiteren Bereich befindet sich ein nicht ausgebauter Spitzboden.

Zur Erhaltung und Verbesserung der Bausubstanz ist eine umfangreiche Dach- und Fassadensanierung des Gebäudes erforderlich. Die tragende Konstruktion, die intakte Gesamtgebäudesubstanz sowie die Raumkonzeption bieten hierfür eine solide Grundlage, so dass diese Maßnahme in jeder Hinsicht vertretbar ist.

Die Dacheindeckung aus Biberschwanzziegel des Altbaus, entspricht altersbedingt nicht mehr ihrer Funktionsfähigkeit. Die Sanierung bzw. Erneuerung der Dacheindeckungen ist aufgrund von Undichtigkeiten bei Starkregen und der Gefahr von Dachplattenablösungen, insbesondere bei Sturm dringend erforderlich. Zudem wäre es konsequent und baufachlich sinnvoll, neben der Dachsanierung auch eine umfassende Sanierung der Fassade vorzusehen.

Um den hohen Wert des Gebäudetyps und des Charakters des Altbaus zu erhalten, sowie aufgrund der geringen Dachüberstände ist aus Sicht des technischen Bauamtes eine Dämmung der Fassade durch eine außerseitige Dämmung nicht in Erwägung zu ziehen, darüber hinaus ist die Dämmung des Dachbereichs durch eine Aufdachdämmung aus wirtschaftlichen Gründen nicht anzustreben.

Zustandsbeschreibung
Die Ziegeldächer des Altbaus sind mittlerweile geschätzt über 100 Jahre alt und wurde bis auf kleinere Reparaturarbeiten bisher nicht erneuert. Durch jahrzehntelange Witterungseinflüsse ist die Dacheindeckung spröde und porös, dadurch ist die vorhandene Dachhaut in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Einhängenasen der Dachziegel beginnen abzuwittern und die Dachlattung ist aufgrund eindringender Nässe geschädigt.

Die Fenster der Hauptfassade befinden sich in einem guten altersbedingten Zustand und wurden zum Teil bei der letzten Sanierungsmaßnahme im Jahr 2010 erneuert.

Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind nicht bekannt.
Die in der Anlage beigefügten Fotos zeigen, dass unmittelbar Handlungsbedarf besteht. Es besteht andernfalls die Gefahr, dass ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch herabfallende Ziegel besteht und durch Undichtigkeit der Dachstuhl bleibende Schäden nimmt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Dach- und Fassadensanierung für den Altbau in der Augsburger Straße 15, ohne Berücksichtigung von energetischen Aspekten.

Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Planung und der notwendigen Gewerke, sowie mit den Vergaben und dem Abschluss der Verträge in üblicher Form für die Sanierungsmaßnahme mit Beginn in 2021 beauftragt.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, eine Sanierungsplanung mit qualifizierter Kostenberechnung dem Stadtrat vorzulegen.

Die erforderlichen Finanzmittel werden in der Haushaltsplanung 2021 entsprechend zur Verfügung gestellt.

Über die Ergebnisse der Ausschreibungen und Vergaben ist das zuständige Gremium jeweils durch eine Mitteilungsvorlage zu informieren.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Durchführung der Dach- und Fassadensanierung für den Altbau in der Augsburger Straße 15 ohne die Berücksichtigung von energetischen Aspekten.

Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Planung und der notwendigen Gewerke, sowie mit den Vergaben und dem Abschluss der Verträge in üblicher Form für die Sanierungsmaßnahme mit Beginn in 2021 beauftragt.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, eine Sanierungsplanung mit qualifizierter Kostenberechnung dem Stadtrat vorzulegen.

Die erforderlichen Finanzmittel werden in der Haushaltsplanung 2021 entsprechend zur Verfügung gestellt.

Über die Ergebnisse der Ausschreibungen und Vergaben ist das zuständige Gremium jeweils durch eine Mitteilungsvorlage zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2021 12:04 Uhr