Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Rieden a.F. über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rieden a.F.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Rieden a.F. ist an die Stadt Füssen herangetreten, ob die kommunale Verkehrsüberwachung bzw. jetzt der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Füssen nicht auch in  Rieden mit den Ortsteilen Osterreinen und Dietringen den ruhenden Verkehr mit überwachen kann (so wie seit 2012 in Seeg der Fall).

Mit Schreiben vom 12.01.2021 hat der Bürgermeister der Gemeinde Rieden, Herr Andreas Haug, der Stadt Füssen mitgeteilt, dass in der Gemeinderatssitzung am 11.01.2021 der Beschluss gefasst wurde, das kommunale Einvernehmen zur Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden zu erteilen. Insbesondere in der Hauptsaison zwischen Juni und September wird eine tägliche einmalige Kontrolle des ruhenden Verkehrs gewünscht.

Hierzu ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden a.F. analog der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Seeg erforderlich.

Diese Zweckvereinbarung muss nach § 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich vom Landratsamt Ostallgäu genehmigt werden. Ein Entwurf dieser Zweckvereinbarung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Der kommunale Ordnungsdienst sieht sich in der Lage, die Überwachung in Rieden durchzuführen und stimmt diesem zu. Da dieser künftig anstelle einer externen Sicherheitswacht bei Badewetter insbesondere an den Wochenenden zusätzlich auch den Parkplatz am Alatsee kontrollieren/sperren muss und auch weitere hoheitliche Aufgaben des Ordnungsamtes übernommen werden, wird sich zeigen, ob für die Hauptsaison das Aussendienstpersonal noch  aufgestockt werden muss (s. hierzu auch Beschluss des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss vom 22.09.2020).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Rieden a.F. und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet Rieden durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Rieden a.F. und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet Rieden durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Simon Hartung hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 19.03.2021 09:41 Uhr