Einbeziehungssatzung Eschach Südost; Aufhebung des Satzungsbeschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.02.2021 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss in öffentlicher Sitzung am 08.12.2020 die Einbeziehungssatzung Eschach Südost als Satzung. Der Beschluss wurde noch nicht bekannt gemacht, sondern nach der Sitzung informierte sich das Landratsamt Ostallgäu zunächst über das Ergebnis. Mit Schreiben vom 04.01.2021 (Anlage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS)) teilte das Landratsamt Ostallgäu mit, dass der Beschluss förmlich zu beanstanden ist, weil die Satzung rechtswidrig sei. Die Stadt Füssen wird aufgefordert, den Satzungsbeschluss aufzuheben. Andernfalls werde der Beschluss im Wege der Ersatzvornahme nach Art. 113 der Gemeindeordnung aufgehoben werden. 

Es wurde Gelegenheit gegeben, sich zu äußern; die zunächst eingeräumte Frist bis zum 01.02.2021 wurde aufgrund der Sitzung am 02.02.2021 verlängert. 

Mit dem Landratsamt Ostallgäu als Bauaufsichts- und Untere Denkmalschutzbehörde, sowie dem Landesamt für Denkmalpflege wurde nochmals Kontakt aufgenommen, um mit einer geänderten Gebäudeplanung ein gemeinsames Einvernehmen zu erzielen. Dieser zwischen den Beteiligten abgestimmte Plan wurde nun am 02.02.2021 vom Landratsamt Ostallgäu übersandt. 

Das Gebäude steht danach weiter nördlich; der Schaugiebel an dem denkmalgeschützten Nachbarhaus wird bis zu einer Fluchtlinie freigestellt, die im 90°-Winkel von der Nordseite des Giebels ausgeht. Der auf dem Baugrundstück stehende Stadel wird dazu abgerissen. Der Abstand vor dem Garagentor hält damit die nach Stellplatzsatzung geregelten 5 m innerhalb des Grundstücks nicht mehr vollständig ein, aber zumindest noch bis zum tatsächlichen Verlauf der Straße. Dieser Abweichung kann aus den besonderen Verhältnissen des Grundstücks zugestimmt werden. Ein verkehrstechnisches Problem ist hier nicht zu befürchten. Mit dem Bauantrag ist noch der weiter notwendige Besucherstellplatz nachzuweisen und ggf. könnte gefordert werden, das Garagentor mit einer Funkfernsteuerung auszustatten.

Mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses ist eine Umplanung der Satzung erforderlich (insbesondere Änderung der Baugrenze) mit der die weiter an der Straße liegende Situierung des Hauses weiterverfolgt wird. Nach Einarbeitung wird diese Fassung erneut dem Gremium vorgelegt. 
Es ist dann ein neuer Billigungsbeschluss erforderlich und die Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ist froh, dass nach Jahren eine Lösung gefunden wurde, die allen zusagt und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den am 08.12.2020 gefassten Satzungsbeschluss aufzuheben. 

Die Verwaltung und das Büro abtplan werden beauftragt, die Situierung des Wohnhauses unter Berücksichtigung des mit den Fachbehörden abgestimmten Änderungsvorschlages vom 02.02.2021 in der Satzung umzuplanen. Die dahingehend geänderte Satzung ist dem Ausschuss zur Billigung und Einleitung der Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erneut vorzulegen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den am 08.12.2020 gefassten Satzungsbeschluss aufzuheben. 

Die Verwaltung und das Büro abtplan werden beauftragt, die Situierung des Wohnhauses unter Berücksichtigung des mit den Fachbehörden abgestimmten Änderungsvorschlages vom 02.02.2021 in der Satzung umzuplanen. Die dahingehend geänderte Satzung ist dem Ausschuss zur Billigung und Einleitung der Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 09:35 Uhr