Bauleitplanung; Bebauungsplan Weißensee – See, fünfte Änderung: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Stadt Füssen lag eine formlose Bauvoranfrage zur Bebauung einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 222, Gemarkung Weißensee mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage Nähe dem Fischerweg vor.

Das geplante Gebäude liegt noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, jedoch nicht mehr an einer Stelle, an der eine Bebauung vorgesehen wäre.
Der Standort schließt sich räumlich unmittelbar an die ausgewiesene Bebauung an. Städtebaulich erscheint die Lage daher noch vertretbar. Ob die Bebauung noch über eine Befreiung ermöglicht werden kann oder eine Bebauungsplanänderung (auf Kosten der Bauherren) erforderlich wurde mit dem LRA geklärt. Ergebnis: Es handelt sich um einen Eingriff in die Grundzüge der Planung, weshalb der Bebauungsplan geändert werden muss.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss fasste am 17.11.2020 folgenden Beschluss:
„Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen mit Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht zu stellen. Die insoweit anfallenden Kosten einschließlich der zu sichernden Erschließung sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von den Bauherren zu tragen. Die Zufahrt soll gemäß o.a. Lösung 2) hergestellt werden.“

Lösung 2
Östlich des städtischen Fischerweges verläuft auf den privaten Grundstücken desselben Eigentümers der zur Bebauung vorgesehenen Fläche ein Feldweg, der als eigene Zufahrt vorstellbar wäre (mit Überquerung des Fischerweges im Bereich der neuen Hauszufahrt.

Auf den weiteren Sachverhalt im Beschlussauszug zum Beschluss vom 17.11.2020 wird verwiesen.

Mit Schreiben vom 02.02.2021 teilen die Antragsteller mit, dass sie die anfallenden Kosten übernehmen. Das Büro abtplan wurde mit der Erstellung der fünften Änderung des Bebauungsplans See beauftragt.

Lageplan mit Geltungsbereich der Bauleitplanung

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung der fünften Änderung des Bebauungsplans See. Ziel ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage an der im Plan dargestellten Stelle mit Regelung der Zufahrt aus südlicher Richtung.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung der fünften Änderung des Bebauungsplans See. Ziel ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage an der im Plan dargestellten Stelle mit Regelung der Zufahrt aus südlicher Richtung.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anna Jahn ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 28.04.2021 09:12 Uhr