Wirtschaftsplan 2022, Parkierung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 23.11.2021 ö beschliessend 8.3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
421.000 €
Aufwendungen
583.900 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
-162.900 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 265.700 € ab.

A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzminderungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2021 aus. Eine bessere Auslastung unserer Parkplätze ist weiterhin von der überregionalen Entwicklung der Corona-Pandemie abhängig. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch stark nach unten gehen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Füssen sind daher nur schwer zu prognostizieren. Der Pachtzins von APCOA an die Verpächtergemeinschaft für die Tiefgarage Sparkasse erhöht sich auf Grund Wertsicherungsklausel. Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2022 beträgt insgesamt 421.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen müssen 181.700 € eingeplant werden. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (79.100 €). Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzeinbußen gegenüber dem Ansatz 2020 gesenkt. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i.H.v. 30.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Brandschutzmaßnahme, Ertüchtigung Hebeanlage) erwartet. Mehrausgaben sind für den Unterhalt Parkplatz „Achmühle“ notwendig. Winterdienst, die Pflege der Anlage (Grün- und Baumschnitt) und allgemeine Maßnahmen (Dachrinne, Pflaster, Platten, Treppenanlage etc.) führen zur Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr von 25.000 €. 

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Ein prozentualer Aufwand wird im Wirtschaftsplan 2022 angesetzt. Grund hierfür ist eine differenzierte und gerechtere Aufteilung der Personalkosten im technischen und kaufmännischen Bereich bei den Stadtwerken. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich geringfügig gegenüber dem Vorjahr 
(100 €). 

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 5.700 €. 

B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 265.700 € aus. Die Mittel werden mit einer Summe von 183.600 € zur Tilgung verwendet. Für Investitionen der Parkeinrichtungen werden 10.000 € angesetzt. 

C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand), die sich im Ergebnis auswirkt.

D. Finanzplan nach § 17 EBV
Für den Finanzplan 2022 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste seit dem Jahr 2007 sukzessive durch die Stadt ausgeglichen. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan/Vermögensrechnung dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen
Im Finanzplan 2022 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von - 162.900 €. 

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Füssen, Bereich Parkierungsanlagen, wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 23.11.2021 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Parkierungsanlagen, für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Parkierungsanlagen, für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 14:56 Uhr