Formlose Bauvoranfrage: Neubau einer Wohnanlage mit TG, Rupprechtstraße 5, Fl. Nr. 586, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Maximilian Eichstetter berichtet von dem Ergebnis der vorangegangen, nichtöffentlichen Ortsbesichtigung. Mit dem Neubau muss das bestehende Bräustüberl-Gebäude abgerissen werden. Die Neuplanung fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. 

Maß der baulichen Nutzung: 
  • Unmittelbar in der Rupprechtstraße sind die Gebäude maximal dreigeschoßig zzgl. DG
  • Viergeschoßige Gebäude sind aber vorhanden: unmittelbar im westseitigen Anschluss (prägende Wirkung), sowie im westlichen Bereich des Ziegelangerweges (dortiges Bebauungsplangebiet). 

Nachdem das Anwesen noch im Geltungsbereich der städtischen Baugestaltungssatzung liegt wurde dem Planer empfohlen, eine Alternative mit einem geneigten Dach (Sattel- oder Walmdach) gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag zu finden, der drei Geschoße zzgl. einem Penthausgeschoß mit Flachdach beinhaltete. 

Beim aktuellen Entwurf überzeugt die gestalterische Lösung noch nicht vollständig. 

Ergebnis der Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu:
Nach vorläufiger Einschätzung liegt die Wandhöhe über dem Maß der Nachbarbebauung. Sie ist deshalb auf das dortige Maß zu reduzieren. Andernfalls würde sich der Neubau nicht einfügen.

Dr. Martin Metzger erklärt seine Bedenken was die Zufahrt der Tiefgarage betrifft. Aufgrund der starken Frequentierung des Gehweges durch Schüler die ihren Schulweg vom Bahnhof aus hier haben, sieht er eine große Gefahrenquelle durch querende Autos.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass folgende Punkte eingehalten, geregelt bzw. beachtet werden, in Aussicht zu stellen:

1)        Vorlage eines Betriebskonzeptes, das beschreibt, ob die Wohnungen vermietet werden oder eine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum erfolgen soll, wer ggf. der Träger der Seniorenbetreuung sein soll. Die Vergabe der Wohnungen soll über ein Einheimischenmodell erfolgen.
2)        Bei einer Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum ist eine Übertragung eines z. B. 1/1000 Miteigentumsanteiles an die Stadt Füssen in Betracht zu ziehen. 
3)        Die Einrichtung soll in wesentlichen Teilen der regionalen Versorgung dienen. Zweitwohnsitze bzw. vorläufig nicht dauerhaft genutzte Altersruhesitze sind auszuschließen.
4)        Die Fassaden sind so zu strukturieren, dass das noch zu eintönige Erscheinungsbild verbessert wird (Die Kontaktaufnahme mit der städtebaulichen Beraterin Frau Michler wird empfohlen). 
5)        Eine Lösung mit Walmdach ist zu prüfen und vorzulegen. 
6)        Reduzierung der Wandhöhe auf das Maß des westlichen Nachbargebäudes (Reduzierung um 98,5 cm)

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass folgende Punkte eingehalten, geregelt bzw. beachtet werden, in Aussicht zu stellen:

  1. Vorlage eines Betriebskonzeptes, das beschriebt, ob die Wohnungen vermietet werden oder eine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum erfolgen soll, wer ggf. der Träger der Seniorenbetreuung sein soll.
  2. Bei einer Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum ist eine Übertragung eines z. B. 1/1000 Miteigentumsanteiles an die Stadt Füssen in Betracht zu ziehen. 
  3. Die Einrichtung soll in wesentlichen Teilen der regionalen Versorgung dienen. Zweitwohnsitze bzw. vorläufig nicht dauerhaft genutzte Altersruhesitze sind auszuschließen.
  4. Die Fassaden sind so zu strukturieren, dass das noch zu eintönige Erscheinungsbild verbessert wird.
  5. Eine Lösung mit Walmdach ist zu prüfen und vorzulegen. 
  6. Reduzierung der Wandhöhe auf das Maß des westlichen Nachbargebäudes (Reduzierung um 93cm)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.10.2024 09:53 Uhr