Nutzungsänderung: aus Weinstube im UG wird Lagerraum, aus Lagerflächen in EG und OG des instandgesetzten Stadels werden Gastraumflächen, Brotmarkt 9, Fl. Nr. 117, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gastraumnutzungen sind grundsätzlich zulässig. Ob ein notwendiger Abstand des Biergartens zum südlichen Grundstück weiter mit 4 m besteht ist von der Unteren Immissionschutzbehörde zu prüfen. Zu begrüßen ist die Sanierung und Einrichtung einer Nutzung im Stadelgebäude.
Nicht möglich ist nach Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde eine zusätzlich angefragte Hofüberdachung (nicht Gegenstand des aktuellen Antrages). Hier wird es bei mobilen Schirmen bleiben müssen.
Zum Stellplatznachweis ist die Angabe der 29 vorhandenen Stellplätze noch näher zu prüfen. Es wird sich hierbei überwiegend um einen nur rechnerischen Bestand handeln.
Nachzuweisen ist wie die alternierende Nutzung der Gastraumflächen sicherzustellen ist.
Nach § 3 Abs. 7 Satz 2 der Stellplatzsatzung kann dies grundsätzlich zugelassen werden.
Auszug aus der Baubeschreibung:
Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen.
Die alternierende Nutzung der Gastraumflächen ist in geeigneter Form sicherzustellen. Eine stichhaltige Beschreibung ist dazu noch vorzulegen.
Fehlende Stellplätze sind ggf. abzulösen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen.
Die alternierende Nutzung der Gastraumflächen ist in geeigneter Form sicherzustellen. Eine stichhaltige Beschreibung ist dazu noch vorzulegen.
Fehlende Stellplätze sind ggf. abzulösen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 09:53 Uhr