Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung, die solche Anlagen grundsätzlich nicht zulässt.
Für die Zulassung in diesem Einzelfall spricht die nur geringe Sichtbarkeit aus öffentlichen Bereichen, bedingt durch folgende Faktoren
- große Höhe im Dachbereich,
- Lage innerhalb der obenliegenden flachgeneigten Bereiche des Mansarddaches,
- geringer optischer Kontrast aufgrund der Lage der dunklen Module auf den dunklen Dachoberflächen
Die Lage lässt insoweit eine sachliche Unterscheidung gegenüber anderen Dächern zu, womit eine Zulassung nicht zu der Entstehung eines allgemeingültigen Präzedenzfalles führt.
Dies gilt allerdings nicht für die geplanten Module auf dem Zwischenbau, da dort eine größere Dachneigung vorliegt und eine deutliche Sichtbarkeit von der Südseite aus besteht.
Andere Dächer in der direkten Umgebung sind mit Photovoltaikmodulen in verschiedenen Flächengrößen bestückt, siehe angehängte Fotos. Ein angeführtes Beispiel liegt in der Augsburger Straße 3 1/3 (Bild Nr. 23). Dort heben sich die schwarzen Photovoltaikmodule deutlich von den roten Dachziegeln ab, was optisch viel auffälliger ist, als im vorliegenden Antrag. Für die Anlage in der Augsburger Straße 3 1/3 liegt keine Genehmigung vor.
Dagegen liegt für die Photovoltaikanlage auf der dunkleren nördlichen Dachhälfte in der Augustenstraße 2 eine Befürwortung durch den Ausschuss vor. (s. Bild Nr. 24 und Datei, Email […] wegen Photovoltaikanlage‘ Seite 2).
Genehmigungen für die weiteren bereits vorhandenen Photovoltaikanlagen (s. weitere Bilder) liegen im Geltungsbereich der Satzung soweit ersichtlich nicht vor.
Aktuell befindet sich die Überarbeitung der Satzung bereits in der Vorbereitung. In diesem Zuge ist u. a. im Benehmen mit der Denkmalpflege abzustimmen, ob und in welcher Form eine Öffnung der Satzung für solche Lösungen vertretbar ist. Vorstellbar ist z.B. eine räumliche Differenzierung nach dem unmittelbaren denkmalgeschützten Ensemblebereich gegenüber den Randbereichen.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wurde beim LRA eingereicht. Eine fachliche Beurteilung liegt aktuell nicht vor. Es wurde empfohlen, die Entscheidung insoweit vorläufig zurückzustellen.
Am 07.09.2021 ging eine Änderung des Antrages wie folgt ein:
„…nach reiflicher Überlegung kamen wir zum dem Schluss, dass wir den mittleren Teil, Bauabschnitt 2, nicht mit Photovoltaik-Modulen versehen werden, daher bitten wir Sie diesen Teil aus unserem Antrag herauszunehmen.
Grundsätzlich sind wir aber schon der Meinung, dass die 3 Kastanienbäume diese Module im Mittelteil gut verdecken würden, dennoch möchten wir aufgrund des Zeitdruckes diesen Punkt zunächst rückstellen.
Wichtig ist uns, dass möglichst heute eine positive Entscheidung seitens der Stadt gefällt wird, wenn auch unter Vorbehalt der Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde, damit eine Montage der Module noch im Oktober auf unserem Dach durchgeführt werden kann. Danach wird dies mit dem Wintereinbruch nicht mehr möglich sein.
Wir haben bereits am 21.07.2021 schriftlich einen Antrag nebst allen Unterlagen bei der unteren Denkmalschutzbehörde […] gestellt und bis heute trotz mehrmaligen Nachruf noch keinerlei Reaktion bekommen.“
Aus Sicht der Verwaltung kann dahingehend eine Zustimmung unter dem Vorbehalt der Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde erfolgen. Die nicht zu begrüßende Anbringung am Zwischenbau wird bis auf weiteres nicht weiterverfolgt.
Magnus Peresson möchte wissen, was das für vier Edelstahltürme auf dem Dach zu der Augustenstraße hin sind, da Dachaufbauten lt. Gestaltungssatzung eingehaust gehören.
Armin Angeringer berichtet, dass ihm das seinerzeit auch schon aufgefallen sei und dies an das Landratsamt gemeldet worden ist. Der Bauherr teilte daraufhin damals mit, dass es technische Anlagen seien und dies verfahrensfrei ist. Laut Aussage vom Landratsamt wird daher keine weitere Veranlassung gesehen.
Jürgen Doser erläutert, dass in unmittelbarer Nähe schon Photovoltaik vorhanden ist und deshalb, sofern der Mittelbau ausgenommen wird, wie mitgeteilt, man dem Antrag zustimmen kann.
Auch Andreas Eggensberger ist der Meinung, dass dem zugestimmt werden kann. Da der Bauherr 40% von der Gesamtstromversorgung von dort aus gemacht werden kann.
Christoph Weisenbach möchte wissen, wie mit den Photovoltaik-Anlagen umzugehen ist, die nicht genehmigt sind.
Armin Angeringer empfiehlt, dass hierbei erst die Neufassung der Gestaltungssatzung abgewartet werden sollte.
Dr. Christoph Böhm berichtet, dass man dem Bauwerber in vielen Bereichen schon entgegengekommen ist. Beispielsweise hat er ein Exklusivrecht einen öffentlichen Weg benutzen
zu dürfen um seine Tiefgarage anfahren zu können, dies hat man dem Nachbarn, der ebenfalls ein Hotel betreibt, nicht erlaubt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag: