Neubau eines Werkstattgebäudes für Kleingewerbe und Büroeinheit, Betriebsleiterwohnung und zwei Appartements zu Beherbergungszwecken, Hiebelerstraße, Fl. Nr. 1070/7, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3.5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 20 – Gewerbegebiet West, zweite Änderung in einem Bereich der als GE-1 festgesetzt ist.

Ausnahmsweise zulässig sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. Zulässig ist eine Wohnung die dem Betrieb zuzuordnen ist.

Die Genehmigungsbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein funktionaler Zusammenhang zwischen Betrieb und der Notwendigkeit einer Wohnung gegeben sein muss, der eine ständige Anwesenheit voraussetzt. Aus diesem Grund ist eine Betriebsbeschreibung noch vorzulegen. 
Weitere Ausnahme im W20 sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Beantragt werden zwei Appartements zu Beherbergungszwecken. Auch dies wird von der Genehmigungsbehörde in einem Gewerbegebiet als nicht unkritisch gesehen.

Bisher wurden keine Ferienwohnungen oder ähnliches im Plangebiet genehmigt. 

Die Baugrenzen wurden vom Planer nicht richtig dargestellt. Der südliche Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze beträgt 3m. Der nördliche Abstand der Baugrenze beträgt 8 m. Die Baugrenzen sind in der Planung zu berichtigen und zu beachten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2021 13:42 Uhr