Parksonderausweise Hopfen am See ab 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 15. September 2020 hat sich der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss mit der Ausstellung/Ausgabe von Parksonderausweisen für Mitarbeiter*Innen und Gäste befasst. Vorrangig ging es dabei um Betriebe in Hopfen am See und Bad Faulenbach.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat damals die von der Verwaltung vorgeschlagene Parksonderausweisregelung (Jahresparkkarte) für das Jahr 2020 und 2021 wie folgt beschlossen:
Antragstellern wird insoweit entgegengekommen, dass diese max. zwei Parkausweise an öffentlichen Parkplätzen in Objektnähe erhalten. Hierfür wird eine Jahresparkkarte mit einer Gebühr von 360,00 €/Jahr vorgeschlagen. Die Regelung sollte sich ausschließlich auf Jahresparkkarten beschränken, keine Monats- oder Halbjahresregelungen. Die damalige Regelung wurde ausdrücklich auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt.
Die damalige Regelung hat sich bewährt; die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antragstellern aus dem Ortsteil Hopfen am See auch künftig mit folgender Richtlinie entgegen zu kommen:
Antragsteller (Hotels, Gastronomie, Gewerbe usw.) können eine Jahresparkkarte, sog. Parksonderausweis nach § 46 Abs. 1 Nr. 4a StVO, erhalten. Hierfür wird die Jahresparkkarte mit einer Gebühr von 500,00 €/Jahr vorgeschlagen. Monats- bzw. Halbjahreskarten werden auch künftig nicht ausgegeben. Die höhere Jahresgebühr für Hopfen am See (500,00 Euro/Jahr) gegenüber Bad Faulenbach (360,00 Euro/Jahr) berücksichtigt den höheren Einnahmenverlust. Gebührenpflichtige Parkplätze in Hopfen am See erzielen mehr als die doppelten Einnahmen gegenüber den Parkplätzen von Bad Faulenbach.
Die Jahresparkkarten werden bis auf weiteres auch für die Folgejahre ausgestellt.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Jahresparkkarte für Hopfen a. S. in Höhe von 500 Euro pro Jahr auf Antrag der Betriebe auszustellen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Jahresparkkarte für Hopfen a. S. in Höhe von 500 Euro pro Jahr auf Antrag der Betriebe auszustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 10:02 Uhr