Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 30.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.11.2021 beantragt die Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für 21 Kinder aus Füssen, Hopfen am See und Weißensee eine anteilige Übernahme der ungedeckten Kosten für das Abrechnungsjahr 2020.
Lt. Aufstellung beträgt das Gebührenaufkommen von Füssen 7.931,33 €. Bei einem Gesamtgebührenaufkommen 2020 in Höhe von 176.188,11 € errechnet sich ein Anteilssatz von 4,50 % am umzulegenden ungedeckten Bedarf von 80.000,- €. Hier errechnet sich für die Stadt Füssen ein Anteil in Höhe von 3.600,- €.
Die Abrechnung für die Jahre 2021 und 2022 (bis zum 31. Juli) liegt erst im 4. Quartal 2022 vor.
Für das Jahr 2021 ist jedoch von einem Gesamtgebührenaufkommen in Höhe von ca. 195.000,- € und einem ungedeckten Bedarf von ca. 85.000,- € auszugehen. Der Anteil der Stadt Füssen würde dann bei ca. 3.196,- € liegen; der Anteil für den Zeitraum von Januar bis Juli 2022 ist noch zu ermitteln.
Nach Vorliegen der genauen Abrechnung wird die Sing- und Musikschule Pfronten e.V. einen weiteren und letzten Antrag auf Kostenübernahme für die Jahre 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) stellen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Füssen bereits für die Jahre 2018 und 2019 eine anteilige Kostenübernahme von jeweils 1.203,- € getragen hat.
Bei einem Treffen am 11.11.2021 mit der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der Sing- und Musikschule Füssen e.V., der Stadt Füssen und den Gemeinden Seeg, Hopferau und Rückholz wurde vereinbart, dass zum Schuljahresbeginn 2022/23 die Verträge mit den Eltern dahingehend geändert werden, dass nicht mehr die Stadt Füssen und die betroffenen Gemeinden die anteiligen Kosten übernehmen sollen, sondern künftig ausschließlich die Eltern durch einen Auswärtigenzuschlag, so wie bei den anderen Sing- und Musikschulen in Bayern der Fall (u.a. auch Sing- und Musikschule Füssen e.V.).
Die Defizite für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) sollen deshalb noch über das prozentuale Beteiligungsmodell abgerechnet werden.
Beschlussvorschlag
Für das Jahr 2020 gewährt die Stadt Füssen der Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Stadtgebiet eine anteilige finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.600,- € (Anteil ungedeckte Kosten).
Eine letztmalige finanzielle Zuwendung für die Jahre 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) wird in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein weiterer Antrag der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der dem Ausschuss wieder zur Beschlussfassung vorzulegen ist. streichen
Diskussionsverlauf
Die Musikschule Pfronten sei sehr flexibel. Die Lehrer kommen beispielsweise nach Weißensee, um dort zu unterrichten. Es gebe Zweier- und Dreiergruppen. Die Zusammenarbeit mit der Musikschule Füssen sei nicht optimal.
Die Frage von Christian Schneider, ob ein Kind in Pfronten statt in Füssen Gitarre lernen kann wird bejaht. Ein Antrag auf Erstattung sei von der Musikschule bez. Den Eltern zu stellen.
Beschluss
Für das Jahr 2020 gewährt die Stadt Füssen der Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Stadtgebiet eine anteilige finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.600,- € (Anteil ungedeckte Kosten).
Eine letztmalige finanzielle Zuwendung für die Jahre 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) wird in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein weiterer Antrag der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der dem Ausschuss wieder zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2024 15:41 Uhr