Trinkbrunnen; hier: Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werkausschusses, 23.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Trinkwasser ist ein unverzichtbares Lebensmittel. Öffentliche Trinkbrunnen an gut frequentierten Plätzen oder Wegen bieten die gute Möglichkeit, auf den Wert des Lebensmittels Leitungswasser sowie die Notwendigkeit des Trinkwasserschutzes hinzuweisen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4. RZWas 2021 ins Leben gerufen. Das Programm trat zum 01.06.2021 in Kraft und gilt vorläufig bis 31.12.2023.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 € je Trinkbrunnen-Projekt. Es werden höchstens zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde gefördert.
Voraussetzungen für das Förderprogramm sind, dass die Brunnen öffentlich zugänglich sein müssen (keine Schulen, Behörden, etc.), die Wasserentnahme kostenlos ist und die Installation einer besonders gestalteten Informationstafel verpflichtend ist.
Die Stadtwerke Füssen möchten an diesem Förderprogramm teilnehmen und möchten zwei Trinkbrunnen im öffentlichen Raum installieren.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beschließt die Teilnahme am Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen und befürwortet die Installation von zwei Trinkbrunnen im öffentlichen Raum.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt die Teilnahme am Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen und befürwortet die Installation von zwei Trinkbrunnen im öffentlichen Raum.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 08:57 Uhr