Bebauungsplan Weißensee Oberkirch 3 - Pitzfeld West; Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung, Billigung des Entwurfes, Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.01.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das am nördlichen Ende der Edelweißstraße und zuvor im Außenbereich gelegene Anwesen Haus Nr. 19 wurde 1999 in den Bebauungsplan Oberkirch 3 – Pitzfeld West einbezogen. Anlass dieses Bebauungsplanes war das Neubaugebiet an der Eisenhutstraße. Im gesamten Geltungsbereich wurden Ferienwohnungen als unzulässig ausgeschlossen. 

Zu einem Bauantrag zur Nutzung einer der Wohnungen als Ferienwohnung wurde mit Beschluss vom 03.12.20219 das kommunale Einvernehmen nicht erteilt. Zu einer Baugenehmigung kam es in der Folge nicht. 

2021 wurde seitens der Familie beantragt, die Nutzung aus familiären Gründen zuzulassen. Begründet wurde dies wie folgt:

  • Im Haus Edelweißstraße 19 wurden ca. 25 Jahre lang Ferienwohnungen vermietet unter entsprechender Abführung von Steuern und Abgaben an die Stadt Füssen bzw. den Staat; 
  • Das Haus steht auf dem Grundstück mit der Flurnummer 452, das eigentlich dem Ortsteil Vorderegg zugehörig ist;
  • Lediglich die Zufahrtsstraße steht auf Flur 381 und gehört zum sogenannten Pitzfeld
  • Das Haus wurde nachträglich dem Bebauungsplan Pitzfeld West zugeordnet obwohl es in der Edelweißstraße steht und nicht in der Eisenhutstraße (Pitzfeld) und dies sogar laut Adresse und laut Straßenführung, auf einer anderen Flurnummer steht, die nicht zum Pitzfeld gehört und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans Pitzfeld bereits seit sieben Jahren fertiggestellt war.
  • In der Edelweißstraße ist und war das Vermieten von Ferienwohnungen immer genehmigt; dies wird von einigen Zweitwohnungsbesitzern auch entsprechend ausgeübt.
  • Die Tochter […] demnächst in Füssen ein Haus bauen und somit aus der Wohnung ausziehen wird, die die Eigentümer gerne wieder als Ferienwohnung vermieten würden
  • Gründe für die Vermietung als Ferienwohnung und nicht als Mietwohnung sind: 
    • Ich bin [aus gesundheitlichen Gründen] in Zukunft evtl. gezwungen, in eben diese Erdgeschosswohnung zu ziehen
    • Die Wohnung kann daher nicht fest vermietet werden, da das Anmelden von Eigenbedarf nicht durchführbar wäre und ein Mieter nicht aus der Wohnung gezwungen werden kann
    • Das Haus ist nicht für die feste Vermietung einer Wohnung konzipiert (kein separierter Keller, nicht ausreichender Stauraum, kein separierter Waschraum etc.)
    • Wir hätten damals ansonsten gleich ein Einfamilienhaus gebaut und haben auch in Zukunft nicht vor, permanente Bewohner neben unseren Familienangehörigen im Haus zu haben

Bei einem Ortstermin 2021 wurde als Lösung in Aussicht gestellt, das Haus hinsichtlich der Zulässigkeit der Ferienwohnungsnutzung dem Bebauungsplan der Edelweißstraße anzugleichen, wo diese genehmigungsfähig sind. Kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind dort im reinen Wohngebiet als allgemein zulässig festgesetzt. 

Städtebaulich ist dies dadurch begründet, dass damit innerhalb eines Straßenzuges keine unterschiedliche Zulässigkeit mehr besteht. 

Ein Änderungsentwurf wurde erstellt. Die Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden (Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung, nur eine öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung).

Beschlussvorschlag

  1. Der Bebauungsplan Oberkirch 3 – Pitzfeld West wird hinsichtlich des Grundstücks Flur. Nr. 452/1 Gmkg. Weißensee dahingehend geändert, dass eine Ferienwohnungsnutzung zugelassen wird, soweit die nach der Fläche überwiegende Nutzung als dauergenutztes Wohnen beibehalten bleibt (Aufstellungsbeschluss zur Änderung).

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Änderungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Beschluss

Der Bebauungsplan Oberkirch 3 – Pitzfeld West wird hinsichtlich des Grundstücks Flur. Nr. 452/1 Gmkg. Weißensee dahingehend geändert, dass eine Ferienwohnungsnutzung zugelassen wird, soweit die nach der Fläche überwiegende Nutzung als dauergenutztes Wohnen beibehalten bleibt (Aufstellungsbeschluss zur Änderung).

Der Stadtrat billigt den vorgelegten Änderungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2022 09:43 Uhr