In der Vorstellung der Generalsanierungsmaßnahme der Grund- und Mittelschule vom 02.12.2021 wurden das Maßnahmenpaket 1 vorgestellt und nochmal bestätigt. Nun geht es um vorausschauendes Planungs- und Einsparpotential ohne die Qualität für die Schüler und Schülerinnen zu beeinträchtigen. Zudem müssen in 2022 die Weichen für das Maßnahme Paket 2 beschlossen werden.
Die Planung ist sehr zukunftsorientiert und mit vielen großartigen Visionen versehen. Nachdem ein vollumfängliches Bild über wünschenswertes vorhanden ist, muss man sich nun auf das wichtige und sinnvolle im Kosten/Nutzen Verhältnis besinnen.
- Raum- und Funktionsprogramm
Auf Grundlage eines Abstimmungsgespräches mit der Grund- und Mittelschule am 12.05.2022 und der Klausurtagung am 13.05.2022 sollen folgende Änderungen für die weitere Planung der Grund- und Mittelschulsanierung beschlossen werden. Auf die Präsentation in der Klausurtagung vom 13.05.2022 wird verwiesen. Sie ist im Ratsinformationssystem entsprechend einsehbar.
Da sich anhand aktueller bzw. fortgeschriebener Schülerzahlen gegenüber 2019 die Schülerprognosen nicht unerheblich geändert haben soll für die weitere Planung die Klassenanzahl auf die folgenden Werte reduziert werden:
- Grundschule: reduziert von bisher 21 auf 17 Klassen + 1 Puffer = d.h. neu 18 Klassen!
- Mittelschule: reduziert von bisher 18 auf 16 Klassen + 1 Puffer = d.h. neu 17 Klassen!
Grundlage für diese (genauso wie für die bisherigen im Jahr 2019) bilden die aktuellen Schülerfortschreibungen bzw. –prognosen, Stand 21.10.2021!
Die anzahlmäßig zu viel geplanten Klassenzimmer werden auf die notwendige Anzahl reduziert. Die Anzahl der Erweiterung der Klassenzimmer soll nach den aktualisierten Prognosewerten geplant werden und nicht über das jeweilige zusätzliche Klassenzimmer in der Grund- und Mittelschule hinaus noch mehr Reserve berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, keine weiteren Reserveräume zu dem bereits erweiterten Raumprogramm!
Weiterhin soll mit dieser Anpassung geprüft werden, ob man bei der Einsparung von Klassenzimmern, eventuell die Verwaltung etwas verlagern und neue Baukörper dadurch einsparen kann? Raum G217 ist bereits als zusätzliche Reserve Raum eingeplant. Bedeutet in der Konsequenz 1 - 2 Klassenzimmer + Reserveraum = 3 Räume!
Diese drei Räume entsprechen bereits knapp 70% der kompletten Verwaltungsraumgröße in der Grundschule Die Verwaltung wird beauftragt, ob man sich dadurch ggf. einen neuen Querriegelbau einsparen. Massive Kosteneinsparung im Bau- und Unterhalt, sowie Personalkosten (Reinigung, Betreuung sanitäre Anlagen, Technik, usw.) im Millionenbereich.
Informatikraum
Ein Informatikraum könnte durch mobile Geräteklassensätze (bspw. Laptopwagen) reduziert werden. In Folge dessen und Einsparung der Klassenzimmer wie oben beschrieben können Geschossflächen in der aktuellen Planung reduziert werden, die zu einer deutlichen Einsparung der Entstehungskosten führen.
Zuvor soll aber überprüft werden, ob der vorgeschlagene Ersatzraum für den IT-Raum im UG Nord des Zwischenbaues größer geplant werden kann, so dass ein vollwertiger Ersatz für den entfallenden IT-Raum generiert werden kann. Herstellung des Tageslichtbezugs über Einbau/Vergrößerung des Lichtgrabens Nord.
Die geplante Hausmeisterwerkstatt der Mittelschule soll aus kompensationsgründen entfallen. Die Hausmeister der Grund- und Mittelschule teilen sich zukünftig eine Werkstatt.
Pädagogisches Konzept
Das pädagogische Konzept der Grund- und Mittelschule und die damit verbundene Raumplanung sollen wie aktuell geplant erhalten bleiben. Die Mittelschule hält an ihrem pädagogischen Konzept fest, allerdings werden die bisher sehr offen geplanten Jahrgangsklassen auf die bisher vorhandenen Klassenzimmer mit Öffnung zu den Fluren reduziert. Da es durch die geplante Einsparung des 2. Geschosses in der Mittelschule nicht mehr möglich sein wird alle Jahrgangsklassen auf einer Etage zu unterrichten, wird vorgeschlagen jeweils 2 Jahrgangsklassen, z.B. siebte und achte Jahrgansstufe, zusammen auf einer Ebene zu unterrichten.
- Stellplatzbedarf und Parkierungskonzept / Entfall der Tiefgarage?
Nicht nur aufgrund der massiven Unterhaltskosten einer Tiefgarage, sondern auch die Sanierungskosten alle 25 Jahre soll die vorgesehenen Tiefgarage vollumfänglich gestrichen werden.
Für den Entfall der Tiefgarage muss das Verkehrskonzept überarbeitet werden, um auch Parkierungsmöglichkeiten auf öffentlichem Grund wie z.B. In der Bildsaul, Augsburger Straße (Rücksprache dem Staatlichen Bauamt als Straßenbaulastträger) und der Bürgermeister-Wallner-Straße sowie der Hiltepoldstraße zu untersuchen. Hier wäre mit dem Landkreis zusammen eine gemeinsame Planung anzustreben, da auch der Landkreis für das Gymnasium eine Erweiterung mit voraussichtlich zusätzlichem Stellplatzbedarf plant. Eine Vorabstimmung mit dem Zuwendungsgeber ist ebenfalls notwendig, da nach der bisherigen Planung auch die Tiefgarage förderfähig ist.
In diesem Zuge sollte die potenzielle Änderung (Reduzierung) der Stellplatzanforderungen (Stellplatzschlüssel) über Fortschreibung bzw. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Füssen für Schulgebäude (Änderung der Anforderungen für Schulen und Festsetzung neuer Kennzahlen oder Entfall der Stellplatzanforderungen für Schulgebäude und Verweis auf die jeweils gültige Garagenstellplatzverordnung) bzw. über den Bebauungsplan erfolgen.
Zugleich sollen alle notwendigen Stellplätze für die Grund- und Mittelschule im Verkehrskonzept in der Bürgermeister-Wallner-Straße dargestellt werden.
Wenn es einer weiteren Ausnahme der Stellplatzsatzung „Schulbau“ bedarf, ist diese umzusetzen. Die Bürgermeister-Wallner-Straße kann/soll zu einer Einbahnstraße umfunktioniert werden, um alle notwendigen Stellplätze unterzubringen.
Das Verkehrsgutachten wird dahingehend neu auszuarbeiten und der Bebauungsplan N 73 E zu ändern sein.
Auch sind weiterführende Gespräche mit dem Landkreis zu führen, ob die Stadt Füssen sich kostengünstig bei der oberirdischen Parkdecklösung am Gymnasium beteiligen kann oder ggf. auch umgekehrt.
- Energiekonzept (ggf. gemeinsame Hackschnitzel-Heizungsanlage mit dem Landkreis Ostallgäu bezüglich des Gymnasiums)
Das aktuelle Energiekonzept wurde überprüft und hat aufgrund des neuen Sachverhalt mit einer möglichen Synergie LK OAL neue Potentiale ergeben. Weniger Gasabhängigkeit, mehr Nachhaltigkeit. Abschließende interne Abstimmungsgespräche haben am 25.05.22 stattgefunden.
Ergebnisse und Empfehlung zum weiteren Vorgehen:
Eine Kooperation mit dem LK OAL mit dem Neubau einer gemeinsamen Hackschnitzelnahwärmeversorgung soll angestrebt werden. Dazu müsste eine Kooperationsvereinbarung mit dem LK OAL geschlossen werden. Die Konditionen werden über den LK OAL vermutlich auf Basis des gegenwärtig sehr dynamischen Energieversorgungssektors erfolgen. Eine Nahwärmeleitung mit dem LK OAL ist weiterzuverfolgen und eine Leitung zum neuen Technik-/Heizungsraum (BA1) soll berücksichtigt werden.
Der Standort der Zentrale sollte von der möglichen besten Zuwegung für die Hackschnitzellieferung gewählt werden. Somit kann das Heizungssystem auf das technisch minimale reduziert.
Massive Kosteneinsparung im Bau- und Unterhalt, sowie Personalkosten (Betreuung technischer Anlagen, Technik, usw.).
Die künftige Kostensituation im Falle einer gemeinsamen Lösung wäre zu prüfen. Dies betrifft sowohl die einmaligen Investitionskosten aber auch die Kosten der laufenden Bewirtschaftung für ein dann gemeinsames Energiekonzept. Evtl. damit verbundene höhere Investitions- und Bewirtschaftungskosten sollten hinsichtlich der Kostentragungspflichten zwischen den Beteiligten frühzeitig geklärt werden.
Die momentan geplante Anlagenkombination aus Grundwasserwärmepumpe und Spitzenlastgaskessel wird gestrichen.
Die Wärmepumpe ist weiterhin vorzusehen, um die Grundlast abzudecken.
Der Spitzenlastgaskessel (140kW) kann aufgrund der Aufbereitungsküche entfallen und ist nicht weiter zu berücksichtigen.
Die separate, bisher geplante Kühlung wird nicht weiterverfolgt, sondern soll im Thema Lüftungsbau für die Zukunft vorgesehen werden, sobald die Technik sich dahingehend entwickelt hat und im Zuge der Klimaerwärmung mit wenig Aufwand nachgerüstet werden kann. Die Lüftungsanlage ist davon nicht betroffen, diese ist wichtig und notwendig. Auch die zukünftigen Lüftungsanlagen bringen Möglichkeiten zu Kühlungen.
Der entscheidende Faktor ist Verschattung und dieser wird intensiv berücksichtigt.
„Massive“ Kosteneinsparung im Bau- und Unterhalt, sowie Personalkosten (Betreuung technische Anlagen, Technik, usw.) im Millionenbereich.
- Toilettenanlagen Aula
Die Toilettenanlagen sind wie geplant ausreichend. Jedoch wird seitens der Hausmeister dringend gebeten, die Toilettenanlage „Aula“ zu überdenken und die Anzahl entgegen der AMEV zu reduzieren, da bei zu geringer Nutzung eher Schäden wie Austrocknung und Beeinträchtigung der Funktionalität zu erwarten sind.
Die AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) gibt Hinweise für verschiedene Bereiche der Technischen Gebäude-Ausrüstung oder Empfehlungen zur Versorgung und Ausstattung öffentlicher Gebäude. Die Verwaltung kann eine Reduzierung entgegen einer Richtlinie nicht empfehlen, da evtl. spätere Nachbesserungen auf Grund von Auflagen, z.B. durch den KUVB, nur schwer umsetzbar wären. Es wird deshalb empfohlen, an der bisherigen Planung der Sanitäranlagen festzuhalten.
- Verpflegungskonzept Zubereitung/Ausgabe
Allgemein ist die Verpflegung der Schüler ein großes Thema, was die Sachaufwandsträger vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht vor Herausforderungen stellt. Allerdings ist zu betrachten, dass der Bedarf aktuell kontinuierlich steigt. Insbesondere in Verbindung mit dem Anspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule wird heute von bis 80 % Betreuungsquote ausgegangen. Diese Schüler müssen ihrem Lebensalter angemessen verpflegt werden. Wir sehen gegenwärtig in Studien, dass schlechte Ernährung, Bewegungsmangel etc. zu gravierenden Folgeschäden führt. Übergewichtigkeit bei Kindern ist ein zunehmendes Thema. Daher muss ‚gesamtgesellschaftlich‘ betrachtet, der Verpflegung, dem Bewusstsein für Ernährung, auch im Kontext wie Lebensmittel erzeugt, zielgerichtet genutzt (Müllvermeidung etc.) werden ein hoher Stellenwert eingeräumt werden, auch ‚wenn es in der Kasse schmerzt‘. Es geht eben um die nachwachsende Generation und Kinder in der geistigen und körperlichen Entwicklung in einem sich ändernden sozialen Gefüge.
Im gegenwärtigen Konzept wird von einer sog. Zubereitungsküche ausgegangen, in der die oben beschriebenen Anforderungen umgesetzt werden können. Das bisher beschlossene Versorgungskonzept für eine Zubereitungsküche (Kosten ca. 155.000 € - 330.000 € Stand 2014), soll aus Kostengründen geändert werden.
Zur weiteren Auswahl stehen eine
- Mischküche: Hier werden zum Teil Halbfabrikate und auch Fertigerzeugnisse für die Zubereitung der Speisen genutzt. Der Name Mischküche bezieht sich darauf, dass Lebensmittel mit unterschiedlichem Fertigungsgrad verwendet werden. Darüber hinaus lässt sich die Mischküche wie folgt charakterisieren: - thermische Geräte, abgestimmt auf die Speisenerzeugnisse - einfachere Lagermöglichkeiten in Bezug auf räumliche Trennung der unterschiedlichen Lebensmittel geringerer Personaleinsatz an Fachkräften. (Kosten ca. 130.000 € - 280.000 € Stand 2014)
- Regenerierküche/Aufbereitungsküche: Die Speisen gelangen küchenfertig, bereits vorgegart und gekühlt in die Regenerier- bzw. Aufbereitungsküche. Der Arbeitsprozess der Vorbereitung entfällt bei diesem Küchentyp komplett. Ausgangsware für die Aufbereitung können tiefgefrorene, gekühlte, pasteurisierte und sterilisierte Speisen (als Einzelportion oder als Mehrportion verpackt) sein. - Eine Regenerier- bzw. Aufbereitungsküche ist wie folgt zu kennzeichnen: thermische Gerätetechnik nur für die Speisenerhitzung, geringerer Platzbedarf für die Zwischenlagerung der fertig angelieferten Speisen, geringerer Personaleinsatz, da die Vorbereitung und in Teilen die Speisenzubereitung entfallen. (Kosten ca. 85.000 € - 245.000 € Stand 2014)
- Ausgabeküche: Die Speisen werden in einer Zentralküche zubereitet, von dort aus warm zur Schule transportiert und hier nur noch ausgegeben. Die Vorbereitung und Aufbereitung der Speisen entfällt komplett. Die kalten und heißen Speisen werden verzehrfertig in geeigneten kühlenden und wärmenden Behältnissen angeliefert und können direkt in der Ausgabe an die Schüler verteilt werden. Charakterisierend für die Ausgabeküche sind folgende Aspekte: keine thermischen Geräte vor Ort notwendig keine Vorbereitungs- und nur geringe Lagerflächen notwendig nur Personal für die Ausgabe notwendig geringer Zeitaufwand für das Küchenpersonal. (Kosten ca. 55.000 € - 140.000 € Stand 2014)
Hinweis: Die Kosten wurden aus Vergleichstabellen mit Stand 2014 herausgenommen um einen Anhaltspunkt für die weiteren Entscheidungen zu haben.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass im BA 1 die Räume für die Küche gebaut werden. Die Küchentechnik selbst, techn. Anlagen für die Küche und die Ausstattung aber noch nicht final geplant sind.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verpflegungskonzept gemeinsam mit dem Landratsamt zu besprechen/planen und hierzu Synergien zu nutzen.
Das derzeit bestehende Mensagebäude des Gymnasiums wird in deren Umbauplänen vermutlich in ein Neukonzept/Abriss mit Neubau gewandelt.
Beispiel zur Umsetzung, dies im Detail zu planen ist:
- 1-6. Klasse Nutzung einer Aufbereitungsküche der Mensa Grund/Mittelschule
- Ab der 7. Klasse gemeinsame Mensa/Küche im Gymnasiumareal. Die Inklusionsbetrachtung der Durchmischung stellt eine attraktive Sichtweise dar.
- Die Aufbereitung findet in der Mensa/Küche der Landkreisküche statt und versorgt die Grund/Mittelschulküche
Die Aufbereitungsküche der Grund/Mittelschule soll mit Erweiterungsmöglichkeit für finale Zubereitung vorgesehen werden; dadurch kann der Mensa/Küchenbereich kleiner dimensioniert werden.
- Massive Kosteneinsparung im Bau- und Unterhalt, sowie Personalkosten im Millionenbereich.
Durch diese nachhaltigen und wirtschaftlich sinnvollen Reduzierungen werden wir uns nicht nur viele Baukosten, sondern vor allem auch massive Unterhaltskosten und Personalkosten in Millionenhöhe sparen und so langfristig für ein wirtschaftliches Kosten/Nutzen Verhältnis sorgen.
- Ausstattungsstandards und lose Möblierung
Die momentan vorhandenen Möbel der Schule werden übernommen. Auf eine Neuanschaffung wird verzichtet. Bei zukünftigen Beschaffungen sollen die Möbel durch ergonomisch gestaltete Schulmöbel ersetzt werden.
- Freianlagen
Eine Besprechung alternativer Ansätze mit dem für das Objekt Freianlagen beauftragten Landschaftsarchitekturbüro IB Daeges u.a. bzgl. Geräteausstattung, Änderungen im Entwurf mit reduziertem Angebot, Reduktion der versiegelten Flächen, alternative Ansätze zur Fahrradparkierung, ggf. Reduktion der Überdachung Bushaltestelle, Entfall Verbindungsdach Mittelhof etc. soll erfolgen. Die „Schallschutzmauer“ zu den Nachbarn soll aus Kostengründen eingespart werden.
Mögliches Modell, ggf. mit begrüntem Dach.
Freiflächenplanung IB Daeges _ Ausführungsplanung
Im Einzelnen wird zu den Freianlagen auf die beiliegende Stellungnahme des Ingenieurbüro Daeges vom 9. Mai 2022 verwiesen.
Zusammenfassend:
- Die „finanziellen“ Auswirkungen auf das aktuell laufende Projekt mit potentieller Änderung des Förderantrages und evtl. Tektur des Förderbescheides sind aktuell noch nicht bekannt und müssen im Zuge der Änderungsplanung / Tekturplanung aufgezeigt werden.
- Änderungen gegenüber dem bisherigen Bauentwurf und der schulaufsichtlichen Genehmigung bzw. der daraus resultierenden baufachlichen Stellungnahme und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Zuwendungen sind im Vorfeld mit dem Zuwendungsgeber zu besprechen und das weitere Vorgehen (z.B. Änderung der baufachlichen Stellungnahme, Änderung der Zuwendungen usw.) vorab abzustimmen.
- Sämtliche Planer, soweit sie von den Änderungen betroffen sind, sind aufzufordern, vorab ein Honorarangebot für die Wiederholungs- bzw. Änderungsplanung abzugeben.
- Die Planunterlagen einschließlich Ausschreibungen sind wie vorab dargestellt zu bearbeiten und zu ändern.
- Für den sich so ergebenden neuen Bauentwurf ist ein neuer Bauantrag bzw. ein Tekturantrag zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen.