Normenkontrollklage gegen den B-Plan W 43, erste Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 28.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 28.06.2022 | ö | beschliessend | 7.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21.06.2022 haben die VIA-Hotels GmbH & Co. KG, Prinzregentenplatz 1, 87629 Füssen, vertreten durch die Anwaltskanzlei Lutz Abel (München) Normenkontrollklage beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (München) eingereicht. Beantragt wird die Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes W 43 – Ottostraße/Bahnhofstraße, erste Änderung, sowie die Auferlegung der Kosten des Verfahrens an die Stadt Füssen als Antragsgegnerin.
Hinsichtlich der Klagebegründung wird auf die im Ratsinformationssystem für angemeldete Benutzer hinterlegten Unterlagen verwiesen.
Seitens der Verwaltung wurde die Kanzlei Döring Spieß (München) mit der Vertretung der Stadt Füssen beauftragt.
Datenstand vom 20.11.2022 07:59 Uhr