Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltsplans und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.09.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der HFSK hat in seiner Sitzung vom 20.09.2022 den 1. Nachtragshaushalt 2022 vorberaten und mehrheitlich den Empfehlungsbeschluss gefasst diesen dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Der Nachtrag wird keine neuen Projekte enthalten, sondern bezieht sich nur auf Kostenmehrungen in bestehenden Bereichen sowie Verschiebungen von Einnahme und Ausgabepositionen. Der Vorbericht wird den Sitzungsunterlagen beigefügt. Die Änderungen sind hier umfassend erläutert. Ebenfalls werden das aktualisierte Investitionsprogramm sowie die Gruppierungsübersicht bereitgestellt. Die geänderten Werte des Investitionsprogrammes gegenüber der Ursprungsplanung sind farblich hervorgehoben. 

Die Stadt Füssen befindet sich trotz des verabschiedeten Haushaltskonsolidierungskonzepts weiter in einer finanziell sehr angespannten und bedrohlichen Haushaltslage. Aufgrund äußerlichen und internen Faktoren sind in Teilbereichen des Haushalts massive Verschiebungen und Veränderungen an den ursprünglich geplanten Ansätzen abzusehen. Die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen werden ihre Potentiale aufgrund der zunächst notwendigen Umsetzung erst im Jahr 2023 entfalten und können daher nur partiell bereits zur Entlastung des aktuellen Haushalts beitragen. Der Stadtrat und die Verwaltung haben alle Hebel und Energien in Bewegung zu setzen die Konsolidierungsmaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen um Entlastungen für den städtischen Haushalt herbeizuführen.
 
Zur ohnehin äußerst prekären Finanzlage der Stadt Füssen kommen nun die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und die damit einhergehenden Energiekostenexplosionen hinzu, welche die Stadt mit Ihrer Vielzahl an Gebäuden und der bestehenden Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen mit voller Wucht treffen und den Verwaltungshaushalt weiter belasten. Die bereits seit der Corona Krise vorherrschende Rohstoffknappheit und damit einhergehende Preissteigerungen werden durch die Kriegsgeschehnisse weiter verschärft und belasten städtische Bau- und Unterhaltsmaßnahmen. Auch die Auswirkungen hieraus auf das städtische Großbauprojekt Neubau/Sanierung der Grund- und Mittelschule sind aktuell kaum absehbar. 

Für die Stadt wird sich aufgrund der hohen Verschuldung das Thema Zinsen wieder in den Vordergrund drängen. In den vergangenen Jahren fand dies aufgrund der Niedrigzinsphase kaum mehr Beachtung. Die Zinssteigerungen seit Jahresbeginn - auch im Bereich der Kommunaldarlehen - wurden in dieser Größenordnung nicht erwartet. Aufgrund der anstehenden geplanten Neuverschuldungen und einem voraussichtlichen Schuldenstand des Kernhaushalts von über 50 Mio. EUR zum Jahresende 2022 werden weitere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig werden um die Zinssteigerungen kompensieren zu können.

Im laufenden Jahr finden zudem Bereinigungen der städtischen Haushaltsbücher statt. Hier sind teils Forderungen in beträchtlicher Höhe aus früheren Jahren eingebucht, welche auf Grund von bspw. Unternehmensinsolvenzen abgeschrieben werden müssen und somit negative Auswirkungen auf den Haushalt haben. Die allgemeine Bereinigung des städtischen Haushaltswesens wird hier noch weitere Zeit in Anspruch nehmen und auch Thema der künftigen Haushaltsjahre sein. Nach aktuellen Erkenntnissen werden sich die Bereinigungen der Kasseneinnahmereste im Jahr 2022 auf ca. 1,9 Mio. EUR belaufen.

Die Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2021 konnten aufgrund des Personalengpasses erst nach Verabschiedung des Haushalts abgeschlossen werden. Der Verlustvortrag konnte sich hier aufgrund haushalterischer Korrekturen auf knapp 9 Mio. EUR verringern und liegt damit ca. 5 Mio. EUR unter dem in der Ursprungsplanung angenommenen Gesamtverlust aus Vorjahren.
 
Der, im Haushalt 2022, geplante Veräußerungserlös der Augsburger Straße 15 mit veranschlagten 6,5 Mio. EUR ist derzeit nicht absehbar und mit einer Einnahme im Jahr 2022 kann nicht mehr gerechnet werden.

Die aufgezeigten erheblichen Änderungen gegenüber dem ursprünglich geplanten Haushalt machen einen Nachtrag gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GO notwendig.

Der Schuldenstand wird sich auf dieser Grundlage voraussichtlich auf den Betrag von ca. 51,8 Mio. EUR zum Ende des Jahres 2022 belaufen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan samt Anlagen der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplanes zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Diskussionsverlauf

Thomas Klöpf beantwortet die gestellten Fragen.

Dr. Christoph Böhm regt an, dass Haus Hopfensee zu verkaufen. Es sei ein „Fass ohne Boden“. Ebenso der Siebensteinbrunnen bei dem sich nur zwei Steine drehen. Vielleicht sollte, in Anbetracht dessen, dass der Betrieb 18.000.- € kostet, der Brunnen zu einem stehenden Standbild werden.

Sodann machten Christine Fröhlich und Ilona Deckwerth einige Anmerkungen zum Nachtragshaushalt. Dazu wird jeweils auf die beiliegende Anlage verwiesen.

Peter Hartung dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung. Die Sanierung des BSP müsse durchgeführt werden. Wichtig für Ihn sei es vorwärts zu kommen und eine Linie reinzubringen. Konsolidierungshilfen werden den Schuldenstand verbessern aber keine Erleichterung für den Haushalt bringen. Die CSU-Fraktion wird den Haushalt unterstützen. 

Nikolaus Schulte spricht dem Kämmerer seine Hochachtung aus. Es wurde kein neuer Haushalt gemacht, vielmehr wurden die Haushaltsstellen bereinigt. Er verstehe nicht, dass das überhaupt gemacht werden muss. Leider konnten die Immobilien nicht verkauft werden. Der Stadtrat müsse sich mit den Immobilien der Stadt beschäftigen und den Bau Dreitannenbichl weiter vorantreiben. Für den BSP habe die Fraktion Füssen-Land den Antrag gestellt, die Zahlen zu erfahren. Er appelliert an den Kämmerer, den Haushalt 2023 möglichst schnell anzugehen damit genügend Zeit bleibe darüber zu sprechen. Die Fraktion Füssen-Land stimmt dem Nachtragshaushalt zu. 

Wolfgang Bader ist überrascht, dass Haushaltsreden gehalten werden. Er plädiert für eine konstruktive Zusammenarbeit aller Fraktionen. Die Fraktion der Grünen stimmt dem Nachtragshaushalt zu. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan samt Anlagen der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplanes zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Dokumente
2022-09-10 Entwurf Nachtragshaushaltsplan Verwaltungshaushalt (.pdf)
2022-09-10 Entwurf Nachtragshaushaltssatzung (.pdf)
2022-09-10 Entwurf Stand der Schulden 2022 (.pdf)
2022-09-20 Power Point Nachtragshaushalt Vorstellung Entwurf im HFSK am 20-09-2022 (.pdf)
2022-09-21 Entwurf Gruppierungsübersicht (.pdf)
2022-09-21 Entwurf Haushaltsquerschnitt Einzelplan 9 Nachtragshaushalt Stadt Füssen 2022 (.pdf)
2022-09-21 Entwurf Haushaltsquerschnitt Nachtragshaushalt Stadt Füssen 2022 (.pdf)
2022-09-21 Entwurf Nachtragshaushaltsplan Vermögenshaushalt Stadt Füssen 2022 (.pdf)
2022-09-21 Entwurf Stand der Rücklagen Stadt Füssen Nachtrag 2022 (.pdf)
2022-09-21 Entwurf Stellenplan Nachtragshaushalt Stadt Füssen Kernverwaltung (.pdf)
2022-09-21 Entwurf Vorbericht Nachtragshaushalt Stadt Füssen 2022 (.pdf)
2022-09-21 Investitionsprogramm Stadt Füssen 2022 Nachtragshaushalt ff (.pdf)
20220927 Nachtrags-Haushaltsrede Stadtrat 2022 SPD (.pdf)
220919 Haushaltsrede zum Nachtragshaushalt 2022 FW (.pdf)

Datenstand vom 18.10.2022 07:40 Uhr