Bebauungsplan N 10 - Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene siebte Änderung; Behandlung der Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Abwägung, Behandlung und Beschluss des Durchführungsvertrages, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss | Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses | 01.02.2022 | ö | beschliessend | 1.6 |
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Die Regierung verweist in ihrer aktuellen Stellungnahme auf die frühere Stellungnahme vom 20.07.2021. Die Regierung hat weiterhin Zweifel daran, ob es sich beim geplanten Standort um eine städtebaulich integrierte Lage im Sinne des LEP-Ziels 5.3.2 handelt. Der Nachweis eines baulich verdichteten Siedlungszusammenhangs mit wesentlichen Wohnanteilen könne nicht erbracht werden. Am 18.10.2021 fand ein Gespräch bei der Regierung statt. An dem Gespräch nahmen neben der Regierung von Schwaben Vertreter der Stadt, der Beratungsgesellschaft Markt und Standort, des Vorhabenträgers und EDEKA teil. Zum Nachweis der fußläufigen Erreichbarkeit wurde im Anschluss daran eine Kundenbefragung durch die unabhängige Beratungsgesellschaft Markt und Standort durchgeführt. Die Ergebnisse der Kundenbefragung sind demnach eindeutig: „Die städtebauliche Integration des alten und auch des neuen Standortes, unabhängig von der Straßenseite, ist nachweislich gegeben. Alle fünf Kriterien zur Beurteilung der Integration des Standortes werden am Planstandort nachweislich erfüllt, so dass damit die Einhaltung des Integrationsgebotes gegeben ist.“ Zudem wurde vom Vorhabenträger klargestellt, dass im Segment Food lediglich eine Verkaufsflächenerweiterung um 290 m² erfolgt (die ursprüngliche Planung sah noch eine Erweiterung um 920 m² vor). Der integrierte Getränkemarkt wird von derzeit ca. 100 m² um 235 m² auf 335 m² vergrößert. Der Backshop wird inklusive Sitzbereich auf einer Fläche von ca. 55 m² betrieben. Die Kundenbefragung sowie die konkretisierten Flächenaufteilungen sind in die Überarbeitung der Auswirkungsanalyse vom 11.11.2021 eingeflossen. Die bisherigen positiven Aussagen der anerkannten und mit der örtlichen Situation vertrauten Beratungsgesellschaft Markt und Standort werden damit auch im Hinblick auf die Einhaltung der Ziele der Raumordnung weiter untermauert. Der geplante Standort dient somit einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, wie es das LEP-Ziel 5.3.2 bezweckt. Die Planung trägt darüber hinaus zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zu einer Minimierung der Freiflächeninanspruchnahme bei und ist damit Ausdruck einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Es handelt sich lediglich um eine zeitgemäße Erweiterung und örtliche Verlagerung eines bestehenden Lebensmittelmarktes auf die zum bisherigen Standort gegenüberliegende Straßenseite.
Beschluss
Die Regierung verweist in ihrer aktuellen Stellungnahme auf die frühere Stellungnahme vom 20.07.2021. Die Regierung hat weiterhin Zweifel daran, ob es sich beim geplanten Standort um eine städtebaulich integrierte Lage im Sinne des LEP-Ziels 5.3.2 handelt. Der Nachweis eines baulich verdichteten Siedlungszusammenhangs mit wesentlichen Wohnanteilen könne nicht erbracht werden. Am 18.10.2021 fand ein Gespräch bei der Regierung statt. An dem Gespräch nahmen neben der Regierung von Schwaben Vertreter der Stadt, der Beratungsgesellschaft Markt und Standort, des Vorhabenträgers und EDEKA teil. Zum Nachweis der fußläufigen Erreichbarkeit wurde im Anschluss daran eine Kundenbefragung durch die unabhängige Beratungsgesellschaft Markt und Standort durchgeführt. Die Ergebnisse der Kundenbefragung sind demnach eindeutig: „Die städtebauliche Integration des alten und auch des neuen Standortes, unabhängig von der Straßenseite, ist nachweislich gegeben. Alle fünf Kriterien zur Beurteilung der Integration des Standortes werden am Planstandort nachweislich erfüllt, so dass damit die Einhaltung des Integrationsgebotes gegeben ist.“ Zudem wurde vom Vorhabenträger klargestellt, dass im Segment Food lediglich eine Verkaufsflächenerweiterung um 290 m² erfolgt (die ursprüngliche Planung sah noch eine Erweiterung um 920 m² vor). Der integrierte Getränkemarkt wird von derzeit ca. 100 m² um 235 m² auf 335 m² vergrößert. Der Backshop wird inklusive Sitzbereich auf einer Fläche von ca. 55 m² betrieben. Die Kundenbefragung sowie die konkretisierten Flächenaufteilungen sind in die Überarbeitung der Auswirkungsanalyse vom 11.11.2021 eingeflossen. Die bisherigen positiven Aussagen der anerkannten und mit der örtlichen Situation vertrauten Beratungsgesellschaft Markt und Standort werden damit auch im Hinblick auf die Einhaltung der Ziele der Raumordnung weiter untermauert. Der geplante Standort dient somit einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, wie es das LEP-Ziel 5.3.2 bezweckt. Die Planung trägt darüber hinaus zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zu einer Minimierung der Freiflächeninanspruchnahme bei und ist damit Ausdruck einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Es handelt sich lediglich um eine zeitgemäße Erweiterung und örtliche Verlagerung eines bestehenden Lebensmittelmarktes auf die zum bisherigen Standort gegenüberliegende Straßenseite.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0