Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 27 Wohnungen und Tiefgaragen (Nachverdichtung im Bestand), Hiebelerstraße 1-11, Fl.Nr. 1066/4, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Die vormals behandelte und befürwortete Bebauung mit vier Geschoßebenen wurde durch das Landratsamt Ostallgäu nicht nach § 34 BauGB genehmigungsfähig eingestuft.

Dahingehend erfolgte nun eine Umplanung in drei dreigeschoßige Gebäude mit Flachdach. 
In Anbetracht der westseitig unmittelbar benachbart geplanten Kindertagesstätte ebenfalls mit Flachdach ist diese Lösung vertretbar; sie ist ohnehin nach § 34 BauGB zulässig. Die Planung fügt sich insoweit auch im Übrigen planungsrechtlich ein. 

Hinsichtlich des Verzichts auf Ferienwohnungen ist gemäß letztem Beschluss mit dem Bauantrag zumindest eine schriftliche Erklärung einzureichen. Auf die nur sehr eingeschränkte rechtliche Tragweite einer Erklärung ist seitens der Verwaltung hinzuweisen, da eine solche jederzeit im Rahmen eines späteren Antrages wieder geändert werden kann. Zumindest besteht für diesen Fall die Möglichkeit, beim Eintreten einer insoweit unerwünschten Entwicklung dies über einen Bebauungsplan zu steuern. Ein Rechtsanspruch auf Eintragung einer dinglichen Sicherung oder Abschluss eines städtebaulichen Vertrages besteht im Rahmen des § 34 BauGB nicht. 

Die insgesamt drei Zufahrten sind abweichend von der Stellplatzsatzung nicht optimal; eine vollständige Einhaltung wird gleichwohl nur schwer erreichbar sein; ob noch eine Verbesserung möglich ist sollte noch einmal überprüft werden. Die Einhaltung der übrigen Anforderungen ist im Rahmen des Bauantrages nachzuweisen. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: Das Vorhaben wird sich in der nunmehrigen Fassung bauplanungsrechtlich einfügen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Möglichkeit einer Reduzierung der Ausfahrten auf die Straße ist zu prüfen. 

Mit dem Bauantrag ist

  1. die Einhaltung der übrigen Anforderungen der Stellplatzsatzung nachzuweisen; 
  2. ein Spielplatz von mindestens 60 Quadratmetern gemäß Spielplatzsatzung einzuplanen und anzulegen;
  3. zumindest eine schriftliche Erklärung hinsichtlich des Verzichts auf Ferienwohnungen einzureichen und 
  4. eine verbesserte Fassadengestaltung z. B. mit farblichen Gliederungen vorzulegen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Möglichkeit einer Reduzierung der Ausfahrten auf die Straße ist zu prüfen. 

Mit dem Bauantrag ist

  1. die Einhaltung der übrigen Anforderungen der Stellplatzsatzung nachzuweisen; 
  2. ein Spielplatz von mindestens 60 Quadratmetern gemäß Spielplatzsatzung einzuplanen und anzulegen;
  3. zumindest eine schriftliche Erklärung hinsichtlich des Verzichts auf Ferienwohnungen einzureichen und 
  4. eine verbesserte Fassadengestaltung z. B. mit farblichen Gliederungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.04.2022 09:40 Uhr