Erweiterung des Wohnhauses und Änderung Garagendach, Im Moos 7, Fl. Nr. 1847/1 (ff), Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das im Außenbereich gelegene Wohnhaus liegt eine Genehmigung vor. Der Umfang der Erweiterung wurde vorab mit dem Landratsamt abgestimmt.
Nicht gesichert ist die wegemäßige Erschließung. Die Zufahrt liegt entgegen der Widmung tatsächlich nicht auf dem städtischen Grundstück sondern unmittelbar westlich daneben auf den angrenzenden privaten Grundstücken. Erkennbar wurde dies erst durch die heute mögliche Überlagerung von Lageplan und Luftbild. Der Antragsteller ist bereit, die Wegefläche auf seinem Grundstück an die Stadt Füssen abzutreten. Die Höhe der Entschädigung ist im weiteren näher festzulegen. Notwendig wird dies auch bei den weiteren Grundstücken im Wegeverlauf. Der geänderte Wegeverlauf ist dann neu zu widmen bzw. die bestehende Widmung zu ändern.
Bei der Neuvermessung sind die einzelnen Flurstücke des Baugrundstücks miteinander zu verschmelzen.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: Die straßenmäßige Erschließung ist mit dem aktuellen Stand (noch) nicht gesichert.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass zur rechtlichen Sicherung der Zufahrt eine Abtretung der schon als Weg genutzten Flächen gegen angemessene Entschädigung an die Stadt Füssen erfolgt. Bei der Neuvermessung sind die einzelnen Flurstücke des Baugrundstücks miteinander zu verschmelzen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass zur rechtlichen Sicherung der Zufahrt eine Abtretung der schon als Weg genutzten Flächen gegen angemessene Entschädigung an die Stadt Füssen erfolgt. Bei der Neuvermessung sind die einzelnen Flurstücke des Baugrundstücks miteinander zu verschmelzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 10:14 Uhr