Hopfener Straße/ Zu- und Ausfahrt neuer Edeka Markt (erledigt mit Beschluss vom 08.03.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2.1.4

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan N 10 – Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene siebte Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 07.12.2021, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Vorhabenplanung sieht entsprechend der mehrfachen Beratungen zur Entwicklung des Vorhabens mit Bebauungsplan eine Zufahrt für Kunden nur an der Hopfener Straße dar. An der Abt-Hafner-Straße weist das Grundstück nur einen sehr schmalen Bereich auf. Eine Ausfahrt wäre dort nur im unmittelbaren und zeitweise stark frequentierten Einmündungsbereich der Straße möglich. Die Radwegquerung beträgt hier ca. 20 m Länge. Eine Führung der Ausfahrt in diesen Bereich wird hinsichtlich der Verkehrssicherheit nicht als Vorteil gesehen. Hinsichtlich des Bebauungsplanes hätte dies eine komplette Überarbeitung angefangen vom verkehrstechnischen Gutachten, der Planzeichnung, der Begründung und der Vorhabenplanung einschließlich neuer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Folge. Die bisherige Planung ist dagegen mit den Behörden einschließlich des Staatlichen Bauamtes / Bereich Straßenbau abgestimmt. 
Eine Änderung wurde seitens der Verwaltung aus diesen Gründen nicht vorgeschlagen. 

Der Ausschluss beschloss daher am 08.03.2022 mit 11:1 Stimmen, keine dahingehenden Änderungen mehr vorzunehmen und das kommunale Einvernehmen zu der Vorhabenplanung zu erteilen. Der Antrag wurde in dieser Form zur Genehmigung dem Landratsamt Ostallgäu zugeleitet. Eine Rücknahme eines einmal erteilten Einvernehmens ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Der Vorhabenträger ist bereit, die geplante Ausfahrt z. B. über Markierungen und Beschilderungen auch auf dem privaten Gelände zu optimieren. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Erläuterung zur Kenntnis und verzichtet aus den oben aufgeführten Gründen auf eine weitergehende Beschlussfassung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Erläuterung zur Kenntnis und verzichtet aus den oben aufgeführten Gründen auf eine weitergehende Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2022 10:33 Uhr