Tektur Neubau eines Einfamilienhauses als Wiederaufbau, Errichtung einer PKW-Garage mit Zufahrt im KG, Hubmannsegg 1, Fl.Nr.290, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.3

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 10.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Für die teilweise Nutzung der KG-Ebene als PKW-Garagen liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Nach dieser hätte allerdings die Zufahrt über einen Parklift erfolgen sollen. Ohne Überdachung der Liftanlage erschien dieses Vorhaben bereits fraglich. 

In der aktuellen Tektur ist der Lift nicht mehr vorhanden, sondern die Zufahrt soll über eine ostseitige Zuwegung erfolgen. Diese weist eine Länge von ca. 35 m auf. Der Eingriff in das Gelände und die Gestaltung der notwendigen Verbauung ist nur ansatzweise im Längsschnitt und der Ostansicht dargestellt. Zur Beurteilung ist dies unzureichend, da das Vorhaben immerhin im Außenbereich liegt. Eine konkrete Bewertung, ob eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange zu befürchten ist, ist mit diesem Planumfang nicht möglich. Es sind ausreichende Pläne nachzuliefern, die den Eingriff in das Gelände hinsichtlich der Höhen auf vollständiger Länge und die Maßnahmen zur Verbauung und Begrünung eindeutig beschreiben.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, dass das Landratsamt bedenken hat, dass der halbe Hang abgetragen wird. Aus diesem Grund werden detailliertere Planunterlagen benötigt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nach derzeitigem Stand des Antrages nicht zu erteilen. Die vorliegenden Pläne belegen nicht, dass keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 BauGB zu befürchten ist. Es sind ausreichende Pläne nachzuliefern, die den Eingriff in das Gelände hinsichtlich der Höhen auf vollständiger Länge und die Maßnahmen zur Verbauung und Begrünung eindeutig beschreiben und die Vertretbarkeit an der geplanten Stelle belegen. Der Ausschuss behält sich vor, dies nach Ergänzung im Rahmen einer Ortsbesichtigung abschließend zu beurteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nach derzeitigem Stand des Antrages nicht zu erteilen. Die vorliegenden Pläne belegen nicht, dass keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 BauGB zu befürchten ist. Es sind ausreichende Pläne nachzuliefern, die den Eingriff in das Gelände hinsichtlich der Höhen auf vollständiger Länge und die Maßnahmen zur Verbauung und Begrünung eindeutig beschreiben und die Vertretbarkeit an der geplanten Stelle belegen. Der Ausschuss behält sich vor, dies nach Ergänzung im Rahmen einer Ortsbesichtigung abschließend zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 14:15 Uhr