Ausbau Dachgeschoss in 2 Wohneinheiten und Untergeschoss in 1 Wohneinheit, Weidachstraße 43, Fl.Nr. 305/7, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.6

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 09.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Im Antrag bisheriger Fassung ist hinsichtlich der Nutzungsart der Wohnungen keine Angabe vorhanden. Lt. Werbung im Internet werden aber im Gebäude bereits drei Ferienwohnungen angeboten. Der Planer wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, dass bei geplanter Beibehaltung diese im Antrag dementsprechend zu beschreiben sind. 

Für dauergenutzte Wohnungen wäre der Antrag zahlenmäßig unzureichend; bei drei Ferienwohnungen genügt die im Plan dargestellte Zahl. Im Bestand genehmigt sind für zwei Wohnungen gemäß den damaligen Anforderungen drei Stellplätze (zwei in der Garage + ein Besucherstellplatz im Bereich der Garagenzufahrt. Der tatsächliche Bestand weicht hiervon bereits ab. Statt einem frei anfahrbaren Stellplatz wurden drei senkrecht zu der Garagenzufahrt angelegt, sowie drei weitere in der Südostecke senkrecht zur Weidachstraße. Diese Änderung war nicht verfahrensfrei, da sie im Widerspruch zum Bebauungsplan und ab 2008 auch teilweise im Widerspruch zur Stellplatzsatzung standen. Die zusätzlichen Wohnungen wären ebenfalls schon vor ihrer Einrichtung genehmigungspflichtig gewesen. Nach den Luftbildern waren die nördlichen Stellplätze schon 2006 vorhanden und die südöstlichen spätestens 2009. 

Die Überschreitung der GRZ ist bisher weder berechnungstechnisch ermittelt noch beantragt oder begründet. Der Planer hat zugesagt, dies nachzureichen. 

Weiter noch nicht geklärt ist die fehlende Übereinstimmung zwischen den Ansichten Ost und den Grundrissen. 1994 wurde abweichend vom Ansichtsplan nur ein Quergiebel mit geringerer Breite als gezeichnet genehmigt. Im Grundriss war diese Reduzierung dargestellt. Beim neuen Antrag wurde dieser Unterschied offensichtlich nicht erkannt. Der Planer wird nachprüfen, welche Breite errichtet wurde und die Pläne anpassen.

Der Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass der Antragsteller im Antragsverfahren erklären soll, ob es sich um dauergenutzte Wohnungen handelt oder es sich um Errichtung von Ferienwohnungen handelt.   

Dr. Christoph Böhm möchte wissen ob der Antrag dem Gremium vorgelegt werden muss, da dieser nicht vollständig ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, dass man durch die Fiktionsfrist von acht Wochen und der Sommerpause im August, den Antrag in dieser Sitzung bereits verhandeln muss.

Dr. Martin Metzger bittet um genauere Anzeichnung der Stellplätze.

Andreas Linder hebt hervor, dass die Parkplätze ohne Genehmigung erstellt worden sind.

Christoph Weisenbach macht auf die Veränderungssperre im Weidach aufmerksam und bittet um die Auflösung der drei Ferienwohnungen.

Thomas Scheibel schlägt vor, dass man den Antragstellern gleich mitteilen soll, dass eine Abweichung von der Stellplatzordnung nicht möglich ist.

Martin Dopfer unterstreicht, dass lediglich zwei Wohnungen genehmigt wurden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, dass zwei dauerhaft genutzte Mietwohnungen genehmigt wurden, aktuell jedoch drei Ferienwohnungen genutzt werden. Er beauftragt Füssen Tourismus mit der Streichung der Ferienwohnungen und verweist auf die bestehende Veränderungssperre.

Dr. Martin Metzger vertritt den Standpunkt, dass wenn der Antragsteller zwei Wohnungen genehmigt bekommen hat, jeglicher Vertrauensvorschuss verspielt wurde. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, auch nicht zu Befreiungen und Abweichungen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, auch nicht zu Befreiungen und Abweichungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 14:15 Uhr