Zentraler Omnibusbahnhof Füssen (ZOB); Vorstellung der aktuellen Überlegungen und Planungen für eine funktionsgerechte Gestaltung und Ertüchtigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Gemäß dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2022 musste der bislang vorgesehene, qualitativ und gestalterisch hochwertige Ausbau des ZOB auf Grundlage des Planungswettbewerbs noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Für die Umsetzung dieses Entwurfs waren Kosten mit ca. 7,7 Mio. Euro geschätzt worden, die die Stadt derzeit für diese Maßnahme auch vor dem Hintergrund der beschlossenen Haushaltskonsolidierung nicht aufbringen kann.

Trotzdem sind die Verkehrsflächen am ZOB aktuell zu großen Teilen in desolatem Zustand. Die Anlagen sind dringend zu ertüchtigen, die einzelnen Elemente räumlich und funktional zu organisieren, auszugestalten und zu verbinden. Dies soll nun, wenn nicht in einer maximal hochwertigen Ausgestaltung, so in einer minimalen, aber angemessenen, nachhaltigen, funktions- und nutzungsbasierten Gestaltung erfolgen. 

Ziele der Nachhaltigkeit wie z.B. Reduzierung von Versiegelungen oder Versickerung von Oberflächenwasser sollen dabei beachtet und erfüllt werden. Zuwendungsmöglichkeiten durch staatliche Programme (ÖPNV) oder solche der Deutschen Bahn (Fahrradabstellanlagen) sollen in Anspruch genommen werden.

Eine Planungsskizze der zukünftigen Gesamtanlage ist durch das Büro Klinger Ingenieure bereits entworfen worden. Wünsche und Ansprüche des Busbetreibers sind abgefragt und darin bereits berücksichtigt worden. 

Für eine Nennung von Baukosten bestehen derzeit noch einige Unwägbarkeiten; so muss beispielsweise der Zustand von bestehenden Kanälen noch eruiert werden.

Ziel wäre 2023, den Gesamtentwurf für den Bereich ZOB als funktionierende und gestalterische Einheit fertigzustellen und den Ausbau in mehrere, finanzbestimmte Bauabschnitte zu gliedern. Für das Jahr 2023 bzw. wohl eher 2024 würde sich die Stadt den Ausbau des westlichen Teils mit Zufahrt von der Von-Freyberg-Straße und der Buswendeplatte vorstellen. 

Für die Jahre 2024/2025 stünden dann bei Vorliegen des Zuwendungsbescheids unter anderem die Fahrradabstellanlagen auf dem Bauprogramm. Beschlüsse zum Planungsergebnis und baulichen Umsetzung werden zu gegebener Zeit durch den Stadtrat erfolgen.

Bisherige Kosten im Zusammenhang mit den Planungen für den Zentralen Omnibusbahnhof:

Bezeichnung
Ausgaben
Einnahmen
Eigenanteil
Bebauungsplanverfahren W 43 (gesamter Geltungsbereich)
170.201,76 €
66.000,00 € 
104.201,76 €
Städtebaulicher Realisierungs-wettbewerb mit Ideenteil
114.141,74 € 
73.200,00 € 
  40.941,74 €
Vorentwurfsplanungen
216.032,20 €
0,00 € 
216.032,20 €
Bedarfsplanung reduz. Ausbau
    5.771,50 €

    5.771,50 €
Eigenanteil Stadt Füssen gesamt
361.175,70 €
Chronologie der Planungen:

Der Wettbewerbssieger Büro Lohrer/Hochrein hatte die Planungen bis incl. Leistungsphase 3 ausgeführt; daraufhin wurden die Planungen durch die Stadt Füssen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dem Büro wurde angeboten, zur Kompensation eine abgespeckte ZOB-Version zu entwickeln, was abgelehnt wurde. 

Dem Wettbewerbssieger mussten keine Entschädigungszahlungen für die entgangenen Planungsleistungen /Gewinn ausbezahlt werden. 

Auch die Fachplanungen für einzelne Teilaspekte des ZOB wurden eingestellt. Dem Fachplaner für die Entwässerungsarbeiten, dem Ingenieurbüro Klinger war daraufhin erst einmal die Bedarfsplanung für eine reduzierte, funktionsbasierende Ertüchtigung des ZOB erteilt worden. Der Planungsvorschlag, der nachgehend vorgestellt wird, ist das Ergebnis dieser Planung.  

Der eigentliche Planungsauftrag an ein Planungsbüro mit Vergabe nach Vergaberichtlinien soll auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses zu dieser Planungs-Ideenskizze erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass die vorgestellte Planung weitergeführt und in sinnvollen Bauabschnitten ausgeführt werden soll. Mögliche Zuwendungen dazu sollen in Anspruch genommen werden. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den Planungsauftrag nach den Vergabegrundsätzen und als Stufenvertrag zu vergeben und im Stadtrat bekanntzugeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel dazu sind in dem in Aufstellung befindlichen Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Ansatz in Höhe von 200.000 € zu berücksichtigen. 

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth erklärt, vor dem Hintergrund der schlechten Haushaltslage möchte sie die Planungen aufheben bis die Haushaltssituation besser geworden ist. 

Jürgen Doser möchte einen Spagat schaffen. Am ZOB treffen sich 90 % der Bevölkerung. Für ein Lehrschwimmbecken würde Frau Deckwerth auch diese Summe ausgeben. Der Stadtrat habe sehr viel Zeit in diese Planungen investiert. Er werde die Maßnahme unterstützen. 

Wolfgang Bader spricht die Fahrradparkplätze an, die die Bahn vorgeschlagen hat. Müssen diese gleich beantragt werden, um eine Förderung zu bekommen. Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass eine Förderung für die Fahrradparkplätze bereits beantragt sei. 

Weitere Stadträte sprechen sich ebenfalls für die Weiterführung der Planung  und der vorgestellten Bauabschnitte aus. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die vorgestellte Planung weitergeführt und in sinnvollen Bauabschnitten ausgeführt werden soll. Mögliche Zuwendungen dazu sollen in Anspruch genommen werden. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den Planungsauftrag nach den Vergabegrundsätzen und als Stufenvertrag zu vergeben und im Stadtrat bekanntzugeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel dazu sind in dem in Aufstellung befindlichen Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Ansatz in Höhe von 200.000 € zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.10.2024 16:26 Uhr