Erschließung des Baugebietes O 75 Weidach-Nordost ; Vorstellung und Billigung der Erschließungsplanung und Kostenberechnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.03.2023 ö beschliessend 4.3

Sachverhalt

In der Sitzung am 11. Januar 2022 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Weidach Nordost II - O 75“ für die Entwicklung eines Wohngebietes gebilligt.

Ferner wurde darauf hingewiesen, dass es sinnvoll und wichtig ist, parallel zur Bauleitplanung auch die Erschließungsplanungen zu entwickeln. Nach Aufforderung von fünf geeigneten Ingenieurbüros wurde am 22.02.2022 die Verwaltung durch den Stadtrat ermächtigt, das Ingenieurbüro Klinger aus Dietmannsried zu beauftragen.

Das beauftragte Ing. Büro Klinger hat zwischenzeitlich für die vorgenannte Baumaßnahme die Entwurfsplanung zur bauliche Erschließung erarbeitet. 

Die Erschließung erfolgt gemäß den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans „Weidach Nordost II O75“ und in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren.
Des Weiteren wurde im Rahmen einer Verkehrsschau im Oktober 2022 zusammen mit der örtlichen Verkehrsbehörde und der Polizei Füssen neben Betrachtung der Verkehrssituation auch die Struktur der Straßenzüge für das Erschließungsgebiet O75 abgestimmt.

Die Planung umfasst folgende Teile, die auch als Bauabschnitte bezeichnet werden können:

a)  Straßen- und Wegebau aller öffentlichen Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, 

b)  Kanalisation des Baugebietes mit Regen- und Schmutzwasserkanälen in der Haupterschließungsstraße und den Nebenwegen,

c)  Erschließung der Wasserversorgung mit Trink- und Brauchwasser aller Grundstücke, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes     liegen,

d)  Herstellung aller weiteren zur öffentlichen Erschließung gehörenden Infrastrukturmaßnahmen, die Herstellung der Strom- und Telekommunikationsanschlüsse, die erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung und die Umsetzung von Grün- und Freianlagen. (Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 26.7.2022 wurde ein Öl- und Gasanschluss im Baugebiet verboten).
  
In einer kurzen Präsentation wird die Entwurfsplanung durch das Ing. Büro Klinger in der heutigen Sitzung näher erläutert.














Entwurfsplanung
Grundlage der Planung ist die parallel erfolgende Aufstellung des Bebauungsplanes „Weidach Nordost II - O 75“. Die detaillierte Planung kann dem Lageplan der Verkehrsanlagen (siehe Anlage 1), dem Lageplan der Abwasseranlagen (siehe Anlage 2) entnommen werden. Auch wird die Entwurfsplanung von dem beauftragten Ingenieurbüro Klinger, ausführlicher im Erläuterungsbericht erläutert, dieser ist als Anlage 3 beigefügt.

Im Zusammenhang mit dem Bau der Straßen ist vorgesehen, die bestehende nördliche Ver-bindungsstraße zum Spielplatz vorerst abzukoppeln. Somit stellt sich der Planumgriff folglich dar:


Maßnahmen Dritter
Stadtwerke Füssen
Die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt in Kooperation mit dem technischen Bauamt durch die Stadtwerke Füssen.
Deutsche Telekom AG
Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt gemäß Mitteilung von August 2022 Glasfaserkabel im Gebiet und bis in das Wohnhaus zu verlegen (FTTH, „fiber to the home“).  
Elektrizitätswerke Reutte (ewr)
Die Elektrizitätswerke Reutte AG als Stromnetzbetreiber erschließt das Baugebiet mit 4 Unter-verteilungen. Die mitgeteilten Leitungsbereiche wurden nachrichtlich in die Grundlage der Erschließungsplanung übernommen.

Bodenverhältnisse
Mitte 2022 wurde durch das Büro Geo-Consult Allgäu GmbH aus Blaichach der Baugrund untersucht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich im Plangebiet unterhalb einer ca. 10 - 20 cm starken Oberbodenschicht bis in eine Tiefe von 5,0 m Quartärkiese vorliegen. Die Quartärkiese sind bei der erkundeten Ausbildung mittel bis gut tragfähig und damit gering kompressibel. Die Schichten sind nicht wasser- und frostempfindlich, sowie gut bis sehr gut wasserdurchlässig.

Grundwasser
Der mittlere Grundwasserstand (MW) beträgt im Plangebiet ca. 781 m über NN; das bedeutet einen Grundwasserstand von ca. 3 m unter Geländeoberkante.

Schmutzwasserkanal
Das im Bereich des Baugebiets anfallende Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlags-wasser abgeleitet und mittels Pumpwerk über den Mischwasserkanal des Abwasserzweck-verband Füssen in der Weidachstraße in Richtung Kläranlage abgeleitet. Hier stehen ausreichend Kapazitäten zur Reinigung des anfallenden Schmutzwassers zur Verfügung.

Regenwasserbewirtschaftung im Projektgebiet
Entwässerung der privaten Flächen
Das Konzept sieht eine dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers vor. Abflüsse von
den Grundstücken sollen dort verbleiben und auf dem Grundstück bewirtschaftet werden. Durch die dezentrale Versickerung von Niederschlagswässern von den einzelnen Baugrundstücken wird eine möglichst geringe Veränderung des natürlichen Wasserhaushalts im bisherigen landwirtschaftlich genutzten Plangebiet bewirkt.

Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen 
In weiten Teilen des projektierten Baugebietes erfolgt die Entwässerung der Verkehrsflächen, unter Berücksichtigung der geltenden Verordnungen und Richtlinien, durch eine Vernetzung der Anlagen über ein Rohrrigolen -System.  Zum Schutz des Grundwassers wird an vier Einlaufstellen eine Sedimentationsanlage vorgeschaltet. Sie beseitigt absetzbare und Leichtstoffe aus dem anfallenden Niederschlagswasser von Fahrbahnoberflächen. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen wird der Oberflächenabfluss über Straßenabläufe gefasst und dem Regenwasserkanal zugeführt. 

Zisterne im öffentlichen Bereich
Auf Grundlage einer Voruntersuchung ist die bauliche Umsetzung einer Regenwasser-zisterne für die Bewässerung der Pflanzen im Stadthallenumfeld wirtschaftlich nicht darstellbar und wurde daher in der weiteren Planung nicht weiterverfolgt.

Wasserrechtliche Erlaubnis
Nach aktuellem Kenntnisstand ist für die neuen Regenwasseranlagen mit dem Wasserrechtsamt des Landratsamts Ostallgäu ein wasserrechtliches Benehmen herzustellen. Nach Freigabe der Entwurfsplanung sollen die notwendigen Unterlagen zusammengestellt und eingereicht werden.

Trinkwasser 
Die Versorgung mit Trinkwasser kann aus der öffentlichen Leitung sichergestellt werden. Da das Plangebiet bisher über keinen Anschluss verfügt ist eine Erschließungsleitung aus dem Bereich der Weidachstraße neu zu verlegen.

Verkehrliche Erschließung 
Die straßenbauliche Anbindung des Baugebiets erfolgt über die Weidachstraße. Innerhalb des Plangebietes erfolgt Erschließung mittels einer ringförmigen Straße und weiteren sogenannten Stichstraßen. Die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke sowie die Verbindung zum nebenliegenden Wohngebiet O53 (Paul-Mertin-Straße) wird durch weitere Rad- und Fußwege ergänzt. Darüber hinaus besteht eine direkte Verbindung für Fußgänger in die Richtung zum Forggensee und zwischen Weidachstraße und Lechuferweg für Radfahrer und Fußgänger. 

Straßenquerschnitte
Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ergibt sich weitgehend aus dem Lageplan und den Tiefen der Anlage. Gemäß Bebauungsplan wurde für die Planstraße eine Gesamtbreite von 5,00 m für den Verkehrsraum vorgesehen.  Die öffentliche Erschließungsstraße erhält ein einseitiges 
Quergefälle von 2,5 %, ebenso erhalten die Gehwege ein Quergefälle von 2,5 % zur Fahrbahn. Die Müllentsorgung und die Befahrung der Verkehrsflächen durch die Feuerwehr ist aufgrund der gewählten Querschnitte und Radien uneingeschränkt möglich.

Befestigungsarten der Straßen und Wege
Die Festlegung der Lage der Straßen- und Wegeachsen sowie der Ränder orientieren sich eng an den Vorgaben der Bebauungsplanung „Weidach Nordost II O75“. Die Randeinfassungen der Straße erfolgt mit grauem Granitgroßsteinen. Die Wasserführende Seite wird mit einem Zweizeiler als Weilheimer Kante und einem Anschlag von 3 cm ausgeführt, die gegenüberliegende Seite wird als Einzeiler abgeschlossen.  Als Abgrenzung zum Gehweg wird die Fahrbahn mit Hochbordsteinen eingefasst. Die Außenkante Randeinfassung (Ein u. Zweizeiler) wird bei den Verkehrsflächen als Flurstücksgrenze zu den Parzellen festgelegt. Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:

Fahrbahn
in Asphaltbauweise
Stichstraßen
in Asphaltbauweise
Gehweg parallel zur Weidachstraße
in Betonpflasterbauweise
Fuß- und Radweg im Wohnbereich (Anlieger)
in Betonpflasterbauweise
Fuß- und Radweg in Grünfläche
wassergebundene Deckschicht
Gehweg mit Zufahrten innerhalb des Baugebietes
in Betonpflasterbauweise
Öffentliche Parkplätze
Betonrasenfugenpflaster
Multifunktionsstreifen
befahrbarer Schotterrasen

Der Aufbau und die Bemessung der Belastungsklassen erfolgt gemäß RSTO 12.

Informationen zum grundsätzlichen Oberflächenmaterial
Ziel ist es, die Oberflächen im Bereich des Plangebietes mit einem einheitlichen Pflastermaterial zu gestalten. Aus planerischer Sicht ist ein Belag aus Betonstein wünschenswert.
Im Zuge der der Entwurfsplanung wurden daher seitens des Planungsbüros in Abstimmung mit dem technischen Bauamt folgende Oberflächenmaterialien in Bezug auf die Gestaltung der Geh- und Parkflächen festgelegt. Die Flächenbeläge und Randeinfassungen orientiert sich an dem einheitlichen Farb- und Materialkonzept, welches in den vorherigen Baugebieten und an der Kita Weidach verbaut wurde.
Das technische Bauamt schlägt daher vor, den nachstehenden dargestellten Vorschlägen zu folgen und die genannten Flächen und Randbereiche in den dargestellten Materialien zu befestigen.

Pflasterbeläge (analog zur Kindertagestätte Weidach)
Parkplätze (Abb. Bestand Kita Weidach)
Betonsteinpflasterdecke mit begrünten 3 cm Fugen, Rastermaße 23,8 x 20,8 x 10 cm 
Geh, Fuß- und Radwege sowie Straßenzüge
Betonpflaster opalgrau ca. 30 x 15 x 8 cm mit friktionsgefräster und patinierter Oberfläche

Materialspezifische Anforderungen beim Betonsteinpflaster
Bei der Auswahl der Betonpflastersteine finden folgende Kriterien Beachtung: Behindertengerechtigkeit, Unterhaltskosten, Witterungsbeständigkeit, Mechanische- Abriebfestigkeit, Geleit- und Rutschwiderstand, Verschiebesicherheit (Fugenausbildung), Frost- und Tausalz Widerstand. Der Ausbaustandart mit Granitsteinpflaster wurde aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.


Randeinfassungen im Straßenbereich (analog zu den Baugebieten O53 und O65)
Randeinfassungen Granit Einzeiler
Randeinfassungen Granit Zweizeiler als "Weilheimer Kante" (Wasserlauf)













Wassergebundene Wegedecke - Deckschicht ohne Bindemittel
Wegedecke ohne Randeinfassungen
Wegedecke mit Randeinfassungen

Stellungnahme des technischen Bauamtes
Aus Sicht des technischen Bauamtes sind beide Varianten denkbar. Die Variante mit Randeinfassung bietet aber langfristig die meisten Vorteile. Sie vereint neben den rein funktionellen und gestalterischen Aspekten auch wirtschaftlichere Bauunterhaltskosten, als die kostengünstigere Variante ohne Randeifassung. Daher wird vorgeschlagen, die Ausführung der wassergebundenen Wegedecke mit einer Randeinfassung in Form von Pflastersein auszuführen.

Straßenausstattung 
Generell soll das gesamte Wohngebiet auf Grund der dicht anliegenden Bebauung als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Beschilderungen und Markierungen werden in Abstimmung und nach Vorgabe der Verkehrsbehörde der Stadt Füssen, entsprechend den verkehrsrechtlichen Erfordernissen aufgebracht und vorgesehen.

Lademöglichkeit für E-Autos
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge wurden nicht berücksichtigt.

Straßenbeleuchtung
Entsprechend der Variantenentscheidung durch den Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.10.2022, erfolgt die Straßenbeleuchtung innerhalb des Baugebietes mit der Kofferleuchte, Siteco Streetlight SL 11 micro. Nach Erfahrungswerten kann im Zuge der 5,00 m breiten Straßen von einem durchschnittlichen Leuchtenabstand von ca. 30 – 35 m ausgegangen werden. Demnach sind insgesamt ca. 30 neue Straßenleuchten erforderlich. Generell wird im Zuge der weiteren Planungsstufen (Ausführungsplanung, Ausschreibung) eine Beleuchtungsplanung durch die Elektrizitätswerke Reutte auf der Basis der Lichtbrechung erforderlich. Die daraus resultierenden, endgültigen Maststandorte werden dann in die Ausführungsplanung übernommen. Für die Mastfundamente werden PE/Beton Rohre DN 300 vorgesehen.

Bäume
Die vielen Baumpflanzungen werden nicht nur ortsbildprägende Wirkung haben, sondern verringern auch die Gefahr der Entstehung von städtischen Wärmeinseln entgegen und schaffen wichtige Schattenräume zwischen den versiegelten Flächen.
Um die Bodenfunktionen in den unterbauten Bereichen zu erhalten wird hier ein Baumsubstrat mit rd. 10 - 12m³ je Baumstandort eingebaut. Hierdurch können die Flächen trotz faktischer Versiegelung gut bepflanzt werden.
Festsetzungen von Anpflanzungen
Für die Bepflanzung im Baugebiet wird nach der aktuellen Straßenbaumliste der GALK und aufgrund der Bevorzugung von heimischen Arten die Mehlbeere (Sorbus aria ‚Magnifica) empfohlen. Ihre Verwendung reicht von der Begrünung für heiße und trockene Standorte bis hin zur Pflanzung als attraktiver Einzelbaum, die speziell auf die Standorte in der Stadt und an Straßen getestet sind. Bei der Grüngestaltung ist es des Weiteren sinnvoll, dass nur eine einzige Art Bäume gepflanzt werden, weil das später die Pflege im Herbst erleichtert und Kosten spart.

Ausbauabschnitte
Derzeitig ist geplant, dass die Erschließungsarbeiten ab Mitte 2023 durchgeführt werden. In der ersten Baustufe werden sämtliche Straßen zunächst als Baustraßen hergestellt. Nach Verlegung aller Haupterschließungsleitungen wird der Straßenunterbau und die Straßenentwässerung vollständig hergestellt und eine provisorische Oberfläche als bituminöse Tragdeckschicht (16 cm dick) eingebaut.
Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, um den endgültigen Ausbauzustand mit Pflasterdecke, Randeinfassungen vor der Zerstörung durch den intensiven Baustellenverkehr und Wiederaufgrabungen für Hausanschlussleitungen in der Hochbauphase zu schützen.
Die Hochbauphase wird sich vsl. über mehrere Jahre erstrecken und es ist heute noch nicht absehbar, wann und in welchen Abschnitten der endgültige Straßenausbau erfolgen kann.
Aus diesem Grund ist es vorgesehen den Baustraßenzustand mit bituminöser Tragdeckschicht in voller Straßenbreite und bis OK Randeinfassung herzustellen. Damit sind die Straßen auch für bereits fertiggestellte Baufelder mit bezogenen Gebäuden für einen Übergangszeitraum nutzbar.
Der Zwischenausbau (Baustufe 2) und der Endausbau (Baustufe 3) kann dann weitgehend ohne Hochbau-Baustellenverkehr und soll in wirtschaftlich sinnvollen Abschnitten durchgeführt werden.

Bauzeit
Vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates und der Erteilung der Wasserrechtlichen Erlaubnis wird die Baumaßnahme Erschließung Baugebiet „Weidach Nordost II O75“, (erste Baustufe) mit begleitender Maßnahme Anschluss an den bestehenden Schmutzwasserkanal in der Weidachstraße, von einer Bauzeit von rund 12 -15 Monaten ausgegangen.
Der zeitliche Rahmen für die Durchführung der Erschließungsarbeiten kann derzeit noch nicht konkret benannt werden, dieser wird zur gegebener Zeit im Projektzeitenplan festgelegt (vs. Anfang 2023).

Formale Erfordernisse
Grundlage für die Erschließung ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Damit das Projekt bauordnungsrechtlich umgesetzt werden kann, ist ein Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Weidach Nordost II O75“ zur Festlegung einer geordneten Erschließung der künftigen Baugrundstücke zwingend notwendig und zwar unbedingt vor Weiterführung der baulichen Umsetzung (Straße, Kanal, Wasserversorgung usw.). Erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes erfolgen die weiteren planerischen Erschließungsmaßnahmen.

Ingenieurleistungen
Die Vergabe der Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Klinger aus Kempten erfolgte in einem ersten Schritt nur für die Leistungen bis zur Entwurfsplanung (LPH 3), für die Fortführung der Planung sind daher weitere Leistungen zu beauftragen.
Von Seiten des technischen Bauamts wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Klinger aus Dietmannsried, für die Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke auf Basis des Ingenieurvertrages für die Leistungsstufen 4-9 einschl. der örtlichen Bauüberwachung weiter zu Beauftragen.

Vergaben im Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters
Da es der Planungsverlauf erforderlich gemacht hat und die Leistungen in jedem Fall hätten durchgeführt werden müssen, wurden im Rahmen der Erschließungsplanung und gemäß der Geschäftsordnung folgende Planungsleistung beauftragt.


Leistungsbild
Büro/ Ort
Auftragssumme inkl. MwSt.
1.
Vermessung
Klinger Ingenieur GmbH, Dietmannsried
3.273,69 €
2.
Überflutungsbetrachtung
Klinger Ingenieur GmbH, Dietmannsried
7.180,25 €
3.
Freiraumplanung
Baldauf Landschaftsarchitekt, Neusäß
rd. 4.000 €

Hinweise für die weitere Planung 
Für die anstehenden Planungsphasen sind neben der Ingenieursleistung „Verkehrsanlagen/ Abwasser/ Wasserversorgung“ folgende Leistungen zu erbringen:
-   Erstellen von Schadstoffgutachten,
-   Ergebnisbericht zur Kampfmittelvorerkundung,
    und weitere Fachdisziplinen für den weiteren Projektablauf (z.B. Sicherheits- und Gesundheits-schutzkoordination, usw.).

Kosten
Die Bau- bzw. Gesamtkosten der öffentlichen Erschließungsanlagen stellen sich nach der
Kostenberechnung vom 25.10.2022 des Ingenieurbüros Klinger aus Dietmasnnsried und auf Grundlage der Kostenfortschreibung durch das technische Bauamt folglich dar:


Der Kostenberechnung wird ein sofortiger Endausbau zu Grunde gelegt. Sind Zwischenausbaustufen herzustellen verringern sich die Kosten in der ersten Ausbaustufe, wobei sich die Gesamtkosten nach Abschluss aller Ausbaustufen voraussichtlich erhöhen werden.

Aufgrund der derzeitigen Lage, bedingt durch Corona, Ukrainekrieg und Inflation, ist eine hohe Kostensteigerung am Markt wahrnehmbar. Dadurch ist diese Kostenschätzung mit Unsicherheiten behaftet. Es wird auch davon ausgegangen, dass die Baukosten grundsätzlich nicht fallen werden. Steigerungen aufgrund unvorhersehbaren Marktentwicklungen, politischen Sondersituationen usw. wurden nicht berücksichtigt und sind aus Sicht des technischen Bauamtes auch nicht kalkulierbar.

Beschlussvorschlag

Der Vorgestellten Entwurfsplanung für die Erschließung des Baugebietes „Weidach Nordost II O75“ wird entsprechend des Sachvortrags und der beigefügten Anlagen (Lageplan, Höhenpläne, Regelquerschnittspläne, Kostenberechnung usw.) vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes zugestimmt.

Gemäß den baurechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt unmittelbar nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes „Weidach Nordost II O75“ die Einleitung der Ausschreibung für die bauliche Erschließungsmaßnahme (Straßen- und Tiefbauarbeiten).

Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Ingenieur-/Beratungsleistungen (z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Vermessung, usw.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.

Der Vergabe von weiteren erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung entsprechend des bestehenden Ingenieurvertrages an das Ingenieurbüro Klinger aus Dietmannsried wird zugestimmt.

Die in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen und beschriebenen Ausführungsvarianten zur Materialität und Bauweise werden für die Realisierung bestätigt. 

Zur Finanzierung der Verkehrsanlagen (-RW- Kanalisation, Straßenbau, Vegetation, Straßenbeleuchtung) werden im Haushalt 2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung im Vermögenshaushalt insgesamt 3,5 Mio. € auf HhSt. 6200.9510 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Eichstetter führt aus, dass nach Ostern eine Sitzung der Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung (SoBon)  stattfinden werden. Hierbei könne über das Vergabemodell und den Preis beraten werden. Ebenso soll über die Pflasterung sowie regenerativ Energien gesprochen werden.

Beschluss

Der Vorgestellten Entwurfsplanung für die Erschließung des Baugebietes „Weidach Nordost II O75“ wird entsprechend des Sachvortrags und der beigefügten Anlagen (Lageplan, Höhenpläne, Regelquerschnittspläne, Kostenberechnung usw.) vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes zugestimmt.

Gemäß den baurechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt unmittelbar nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes „Weidach Nordost II O75“ die Einleitung der Ausschreibung für die bauliche Erschließungsmaßnahme (Straßen- und Tiefbauarbeiten).

Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Ingenieur-/Beratungsleistungen (z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Vermessung, usw.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.

Der Vergabe von weiteren erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung entsprechend des bestehenden Ingenieurvertrages an das Ingenieurbüro Klinger aus Dietmannsried wird zugestimmt.

Die in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen und beschriebenen Ausführungsvarianten zur Materialität und Bauweise werden für die Realisierung bestätigt. 

Zur Finanzierung der Verkehrsanlagen (-RW- Kanalisation, Straßenbau, Vegetation, Straßenbeleuchtung) werden im Haushalt 2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung im Vermögenshaushalt insgesamt 3,5 Mio. € auf HhSt. 6200.9510 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Präsentation_EntwurfsplanungBaugebiet Weidach-Nordost O75_2023-03-28 (.pdf)

Datenstand vom 02.10.2024 16:36 Uhr