Ernennung von Frau Sabine Dürr zur weiteren Standesbeamtin der Stadt Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum 01.04.2023 wird Frau Sabine Dürr u.a. als Ersatz für die in 2024 ausscheidende Standesbeamtin Frau Silvia Bernhard eingestellt. Frau Dürr hat bei ihrem bisherigen kommunalen Arbeitgeber, neben der täglichen Arbeit in der Friedhofsverwaltung, auch als Standesbeamtin gearbeitet. Sie ist damit fachlich bestens geeignet. Zudem kann die Stadt Füssen mit der nahtlosen Weiterbestellung von Frau Dürr die sonst notwendige zweiwöchige kostenpflichtige Ausbildung sparen. Die ist bei neu zu bestellenden Standesbeamtinnen und Standesbeamten immer Pflicht.
Geplant ist auch, dass Frau Dürr als Ersatz für eine im Juni 2022 ausgeschiedene Mitarbeiterin als ergänzende Kraft im Standesamt tätig wird und dadurch den Standesamtsleiter entlastet.
Hierbei bietet die vorhandene Ausbildung und langjährige Tätigkeit als Standesbeamtin die notwendige höhere fachliche Kompetenz in Fachfragen des Privatrechts. U.a. können ausländische Urkunden (Eheurkunden, Scheidungsurteile) schneller und fehlerfreier für die Bearbeitung ausgewertet werden.
Die untere Aufsicht, Landratsamt Ostallgäu, hat im Vorfeld bei einer Besprechung die Zustimmung zur Bestellung zugesagt, da alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind.
Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Ernennung wird, wie üblich, auf Widerruf ausgesprochen (§ 1 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 AVPStG).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass Frau Sabine Dürr ab 1. April 2023 zur Standesbeamtin auf Widerruf bestellt wird.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass Frau Sabine Dürr ab 1. April 2023 zur Standesbeamtin auf Widerruf bestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Dr. Christioh Böhm hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 02.10.2024 16:36 Uhr