Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStG) und Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 01.09.2009; Widmung und Entwidmung von Eheschließungsorten im Standesamtsbezirk Füssen; hier: Gemeindegebiet Lechbruck am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.04.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Wirkung vom 01. 01. 2006 hat die Gemeinde Lechbruck am See die Aufgaben des Standesamtes an die Stadt Füssen, Standesamt Füssen, übertragen. Das Standesamt Füssen ist daher u.a. für die Durchführung von Eheschließungen im Gemeindegebiet Lechbruck am See rechtlich zuständig. 

In jeder einzelnen Gemeinde eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes können Trauungsorte/Trauungssäle für die standesamtliche Trauung eingerichtet werden. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern maßgebend für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte. 

Demnach muss der Ort für eine Trauung geeignet sein, d.h. einen würdevollen Rahmen für eine Eheschließung bieten und dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen. Bei Stätten im Außenbereich muss zudem bei schlechter Witterung eine Ausweichmöglichkeit direkt vor Ort vorhanden sein. 

Jeder standesamtliche Trauungsort muss in Bayern durch einen förmlichen Verwaltungsakt gewidmet werden. Das zuständige Standesamt muss dem Widmungsakt zustimmen und bewirkt damit die Wirksamkeit für die Zukunft. Die untere Aufsicht ist außerdem in die Widmung einzubeziehen.

Nach Rücksprache mit dem Standesamt Füssen und der Unteren Aufsicht, Landratsamt Ostallgäu, hat die Gemeinde Lechbruck am See mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.02.2023 beschlossen, dass im bisherigen Eheschließungsort „Amtszimmer des Ersten Bürgermeisters im Rathaus der Gemeinde Lechbruck“ keine Eheschließungen mit Ablauf des 28.02.2023 mehr möglich sind (Entwidmung).

Im Laufe der Sitzung wurde zudem beschlossen, dass ab dem 01.03.2023 das Flößermuseum Lechbruck am See, Weidach 8 und 10, Raum „002 Ausstellung Stube“ als neuer Eheschließungsort gewidmet wird. 

Die untere Aufsichtsbehörde, Landratsamt Ostallgäu, steht dem neuen Trauungsmöglichkeit im Gemeindegebiet Lechbruck am See positiv gegenüber und hat ihre Zustimmung bereits am 13.02.2023 erteilt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt der o.g. Entwidmung des Bürgermeisterzimmers in Lechbruck am See sowie der Widmung des Flößermuseums Lechbruck am See, Weidach 8 und 10, Raum „002 Ausstellung Stube“ als neuer Eheschließungsort zu.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt der o.g. Entwidmung des Bürgermeisterzimmers in Lechbruck am See sowie der Widmung des Flößermuseums Lechbruck am See, Weidach 8 und 10, Raum „002 Ausstellung Stube“ als neuer Eheschließungsort zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2023 09:10 Uhr