Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße; Veränderungssperre zur Sicherung des Aufhebungsverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.05.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Bebauungsplan W 40 stellt die Grundlage für die Verlagerung der Fa. NORMA vom bisherigen Standort und die begleitende Ansiedlung weiterer geeigneter Handelsmärkte dar.

Der Satzungsbeschluss wurde am 02.08.2022 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft.

Mit dem Projektträger wurde die Umsetzung in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. 

Die Bauanträge für die Gebäude wurden gestellt. Die Genehmigung für das nördliche Gebäude mit Getränke- und Biomarkt wurde schon erteilt.

Zwischenzeitlich ist die Gefahr eingetreten, dass der Projektträger aus wirtschaftlichen Gründen die vertragskonforme Umsetzung möglicherweise nicht mehr gewährleisten kann.
Bei einer geänderten Belegung der Marktflächen wären die Ziele der Einzelhandelsbegutachtung und im weiteren Sinn des ISEK gefährdet. 

Um dies zu sichern und die rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich des Vertrages dahingehend neu zu fassen ist es erforderlich, den Bebauungsplan ggf. aufzuheben und nach Anpassung neu aufzustellen. 

Inwieweit dies zu Entschädigungsansprüchen führen kann ist während des Verfahrens zu prüfen. 

Das in Betracht zu ziehende Aufhebungsverfahren ist über eine Veränderungssperre zu sichern.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt zur Sicherung der Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße vorgelegte Veränderungssperre (siehe Anlage im Ratsinformationssystem) als Satzung. 

Soweit sich die städtebauliche Zielsetzung mit der Übernahme der Projektträgerschaft durch einen Rechtsnachfolger erreichen lässt, der die bisherigen vertraglichen Regelungen inhaltsgleich oder in verbesserter Form übernimmt, bleibt die Aufhebung der Veränderungssperre vorbehalten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt zur Sicherung der Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße vorgelegte Veränderungssperre (siehe Anlage im Ratsinformationssystem) als Satzung. 

Soweit sich die städtebauliche Zielsetzung mit der Übernahme der Projektträgerschaft durch einen Rechtsnachfolger erreichen lässt, der die bisherigen vertraglichen Regelungen inhaltsgleich oder in verbesserter Form übernimmt, bleibt die Aufhebung der Veränderungssperre vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Simon Hartung hat wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung nicht teilgenommen.

Dokumente
Satzung Veränderungssperre W 40 (.pdf)

Datenstand vom 17.11.2023 09:03 Uhr