Mit Schreiben vom 25. August 2023 stellt die Fraktion der Freien Wähler Füssen folgenden Antrag:
Beratung im Stadtrat und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen zum Thema Hallenschwimmbad/ Lehrschwimmbad für Füssen und die Region in der Septembersitzung 2023 des Stadtrates.
Begründung:
1. Die bevorstehende Schließung des Alpenbades in Pfronten hat die Diskussion um ein fehlendes Hallenschwimmbad in Füssen und der Region neu entfacht, insbesondere im Kontext der Gefahr zunehmender Nichtschwimmer bei Kindern. In der medialen Berichterstattung werden bereits die unterschiedlichsten Lösungsansätze und Fakten präsentiert, wie der Schwimmunterricht an Schulen im Füssener Land in Zukunft gestaltet werden soll. Diese Diskussion muss dringend auch im Füssener Stadtrat geführt werden! Die Stadt Füssen und andere Kommunen/Landkreis/ Bund haben im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung als Träger des Schulaufwands in der Region u.a. für die Bereitstellung geeigneter Schulsportstätten zu sorgen, wozu auch im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten der Schwimmunterricht im Hallenschwimmbad zählt. Dieser ist in allen Schularten – auch den weiterführenden - fest im Lehrplan verankert.
2. Ob diese Aufgabenstellung in Zukunft der Zweckverband Allgäuer Land (ZVAL), ein anderer kommunaler Zusammenschluss oder einzelne Kommunen übernehmen sollen oder können, muss grundsätzlich geklärt werden. Was den ZVAL betrifft, haben die Freien Wähler Füssen schon in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass der Vorsitzende des ZVAL und Erster Bürgermeister der Stadt Füssen dem Stadtrat über die Beratungen im Zweckverband laufend Bericht erstatten muss, damit auch gewährleistet werden kann, dass im Sinne der Mehrheit des Stadtrates verhandelt und abgestimmt wird. Dem Stadtrat steht dafür ein Weisungsrecht zu, an das der Bürgermeister gebunden ist. Der Stand und die Zielsetzung der Gespräche zum Thema Schwimmbad wurde im Stadtrat bisher nicht vorgestellt und beraten.
3. Es gibt bereits konkrete Vorstellungen, eigene Recherchen zum Bedarf und Lösungsansätze seitens der Fraktion der Freien Wähler Füssen, die sie gerne im Gremium zur Diskussion stellen und in die Debatte einbringen wollen.
Nun aber zum eigentlichen Thema bzw. zum aktuellen Stand in Sachen Lehrschwimmbecken:
Der Zweckverband Allgäuer Land (ZVAL) ist bereits seit Corona und intensiv seit der letztjährigen Diskussion um das Schwimmbad in Pfronten mit allen 10 Zweckverbandskommunen im engen Austausch.
Sitzungsvorlage/Pressemitteilung vom 21.09.2022 vom Zweckverband Allgäuer Land
Der Zweckverband verschließt sich dem Thema Hallenbad prinzipiell nicht, wird aber (zum damaligen Zeitpunkt) auch nicht die Federführung übernehmen.
Der Zweckverband könnte sich aber vorstellen, wenn eine Kommune oder ein Investor in einer Kommune ein Hallenbad plant, sich hier als Zweckverband für die Anrainerkommunen anzuschließen.
Im ersten Schritt müssen alle Beteiligten Kommunen eine Bedarfsermittlung für eine potentielle Auslastung erstellen.
Die Stadt Füssen hat diese Bedarfsplanung bereits für Füssen erstellt/geliefert, die Bedarfsplanung der Anrainerkommunen mussten bis September noch geliefert werden.
Nun hat sich der Sachverhalt dahingehend verändert, dass Pfronten aktuell noch kein neues Hallenbad baut, jedoch Beschluss mäßig einen Neubau angehen wird.
Pfronten hat zwar einen Beschluss gefasst, wann der Neubau zum Tragen kommt, ist uns derzeit nicht bekannt.
Die nächsten Schritte in 2023 waren:
Studie Lehrschwimmbecken Füssen aus 2019 aktualisieren = erledigt
Studie aus 2019 aktualisieren mit den neuen Rahmenbedingungen + müssen alle Beteiligten Kommunen eine Bedarfsermittlung für eine potentielle Auslastung erstellen.
Es gab 2019 bereits eine Studie zu einem Lehrschwimmbecken.
Damals sprach man von rund 6.500.000 € Baukosten, was heute vermutlich bei 8.000.000 € liegen wird. Operative Kostenkalkulation (Unterhalt) pro Jahr im sechsstelligen Bereich.
Damals konnte keine FAG-Förderung bewilligt werden, da in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben für die ausschließliche Betrachtung der Grund- und Mittelschule sich eine Gesamtzahl von 45 Sportklassen ergeben hatte. Einzelübungsschulschwimmstätten sind aber erst ab 60 Sportklassen förderfähig.
Insofern ist am Schulstandort Füssen ohne Einbeziehung der Schulen für die der Landkreis Ostallgäu Sachaufwandsträger ist, keine Förderung nach FAG möglich, was seitens Regierung von Schwaben sehr bedauert wird.
Mit der neuen Konstellation, dass alle Anrainerkommunen ihren Grundschulschwimmunterricht dort abhalten würden, könnten wir die notwendigen 60 Klassen erreichen.
Das muss jetzt aber eruiert werden.
Der Förderrahmen nach Art. 10 BayFAG beträgt regelmäßig 0 bis 80 %.
Maßgebliches Kriterium für die Festsetzung des Fördersatzes ist die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit des Zuweisungsempfängers.
Für Kommunen, deren finanzielle Lage dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entspricht, wird ein Fördersatz-Orientierungswert von 50 % zu Grunde gelegt.
Somit sollte man mit rund 5.000.000 EURO Eigenanteil der 10 Kommunen rechnen. (Genauere Zahlen Ende des Jahres)
Die Unterhalt-/Wartungs-/Instandhaltungskosten müssen dann auch von allen 10 Kommunen über den Zeitraum der Einrichtung (Bsp.: 50 Jahre) gemeinsam bewirtschaftet werden.
Auch müssen Rücklagen für Reparatur, Erbpacht, Sanierung und Modernisierung gebildet werden.
All diese Möglichkeiten hätte der Zweckverband, was eine gute Basis bildet.
Aktuelle/r Informationen/Stand:
Der Zweckverband Allgäuer Land hat für Herbst einen weiteren Termin zur Eruierung und weiteren Diskussion geplant. Wer denkt, es wird nun ein großes Schwimm- oder Hallenbad gebaut, dessen Freude müssen wir erst einmal trüben. Denn diese freiwillige Leistung können und werden nicht abdecken können, auch wenn wir es wollten.
Auch sind Schwimmunterrichte für Realschule und nach Rücksprache seitens Landratsamt mit dem Ministerialbeauftragten der Gymnasien „ist Schwimmen weder beim Sportunterricht als Wettbewerbssportart in der Oberstufe noch bei der Abiturprüfung verpflichtend“ vorgegeben, daher wird sich der Landkreis nicht bei den Baukosten beteiligen.
Wir prüfen daher die Umsetzung eines Lehrschwimmbeckens zur Sicherstellung von Schwimmunterricht für Kindergärten sowie Grund- und Mittelschule. Info zum Lehrschwimmbecken: Wikipedia: Lehrschwimmbecken
Übliche Abmessungen der Schwimmbecken sind 8 × 12,50 m oder 10 × 16,66 m.
Die Größe von 6 × 12,50 m sollte nicht unterschritten werden.
Bis Ende des Jahres wollen wir folgende Punkte für ein FAQ erarbeiten, um dann mit fundierten Wissen, weitere Schritte zu planen oder eben nicht planen:
- Grundlage Lehrschwimmbecken nach DIN für Grund- und Mittelschulen
- Bedarfsermittlung für eine potentielle Auslastung aller Anrainerkommunen
- Ausstattung
- Kostenschätzung Bau
- Kostenschätzung jährlicher Unterhalt (aktuell rund 300.000€/Jahr bekannt aus anderen Kommunen)
- Personalaufwand zum Betrieb
- Konkrete Fördermöglichkeiten (Interkommunale Zusammenarbeit)
Auftraggeber ist der Zweckverband Allgäuer Land.
Bedarf:
Lfd. Nr.
|
Gemeinde
|
Schulart
|
Anzahl Klassen
|
Anteil in %
|
Eigenanteil 5.000.000€
|
Unterhalt 400.000€
|
1
|
Schwangau
|
Grundschule
|
4
|
6,67%
|
333.333 €
|
26.667 €
|
2
|
Stadt Füssen
|
Grundschule
|
20
|
33,33%
|
1.666.667 €
|
133.333 €
|
3
|
Stadt Füssen
|
Mittelschule
|
17
|
28,33%
|
1.416.667 €
|
113.333 €
|
4
|
Hopferau
|
Grundschule
|
5
|
8,33%
|
416.667 €
|
33.333 €
|
5
|
Eisenberg
|
|
|
|
|
|
6
|
Rieden
|
Grundschule
|
4
|
6,67%
|
333.333 €
|
26.667 €
|
7
|
Rosshaupten
|
|
|
|
|
|
6
|
Rieden
|
Mittelschule
|
10
|
16,67%
|
833.333 €
|
66.667 €
|
7
|
Rosshaupten
|
|
|
|
|
|
X
|
Seeg
|
abgelehnt
|
Gehen nach Nesselwang
|
|
|
|
X
|
Pfronten
|
abgelehnt
|
|
|
|
|
X
|
Rückholz
|
abgelehnt
|
|
|
|
|
X
|
Nesselwang
|
abgelehnt
|
|
|
|
|
|
|
|
60
|
|
|
|
Mögliche Standorte wurden geprüft:
- An der entfallenen Tiefgarage an der Grund- und Mittelschule Füssen
- Stadtgärtnerei in Ehrwang
- Bundesstützpunkt Füssen
Die einfachste zu erreichende Variante wäre direkt an der Grundschule in der „ehemals geplanten Tiefgarage“.
Weitere Details s. auch Anlage Vorabzug Standortalternativen f64 Architekten, Kempten vom 15.09.2023.
Hierzu hat mit Mail vom 26.08.2023 Architekt Thomas Meusburger, f64 Architekten Kempten, wie folgt Stellung genommen:
„Sie erhalten den Vorabzug unserer Standortuntersuchung. An allen Standorten wurde das gleiche Raumprogramm mit Lehrschwimmbecken, geteilten Umkleide-Duschbereiche, barrierefreie Sanitärraum und ein Raum für das Betreuungspersonal untersucht.
Standort_1: Stadtgärtnerei
Es wurden zwischen den Gebäuden Stadtgärtnerei und Kompostieranlage zwei städtebauliche Grundkonfigurationen mit einem kompakten Neubau untersucht. Aus den Lageplandarstellungen geht hervor, dass die Fläche ausreichen würde. Die Erschließung erfolgt jeweils von Norden und könnte über das bereits bestehende Vorfeld Stadtgärtnerei erfolgen.
Standort_2: Grund- und Mittelschule Füssen
Es wurden im Süd-Westen des Gebäudekomplexes im Bereich des aktuellen Zugangs der Grundschule zwei Grundkonfigurationen als Anbauvariante untersucht. Die Variante_2.2 ist mit direkter Anbindung von der Grundschule aus konzipiert. Aus den Lageplandarstellungen geht hervor, dass die Fläche ausreichen würde, jedoch zulasten der Freisportfläche, die in ihren Abmessungen reduziert werden müsste. Die Erschließung erfolgt jeweils von Norden aus. Für den Schülerverkehr könnten die bestehenden bzw. neu konzipierten Bushaltestellen im Westen des Areals genutzt werden.
Standort_3: Bundesleistungszentraum
Es wurde eine Variante im Bereich des gegenwärtig nicht genutzten Fitness-Bereichs untersucht. Aus der Plandarstellung geht hervor, dass die Fläche nicht ausreicht, sondern weitere, mit Nutzungen belegte Flächen, einbezogen werden müssten. Zudem ist diese Variante aus bautechnischen Gesichtspunkten als aufwendig einzuschätzen, da die Baumaßnahmen zwischen Halle und Hang in sehr beengtem Umfeld auszuführen wären. Auch die Erschließung der Schwimmbereiche durch die Halle, die ja mit sehr niedrigen Raumtemperaturen belegt ist, erscheint sehr ungünstig. Synergieeffekte zur Nutzung von bestehenden Umkleiden erscheinen u.a. angesichts der verschiedenen Raumtemperaturniveaus als nicht möglich.
Dem gegenüber wurde noch eine Anbauvariante untersucht, die einen Teil der nordöstlichen Nebenraumspange zweigeschossig für Erschliessungs- und Umkleidebereiche nutzt. Es wird ein separater Zugang von Norden aus vorgeschlagen. Aus dem Lageplan geht hervor, dass die Fläche ausreichen würde, wenn die Bäume zwischen Hallenvorfeld und Stellplatzanlage gefällt würden.. Die Erschließung erfolgt von Norden die bestehende Stellplatzanlage.
Wir bitten um Durchsicht und Aufstellen von Kriterien, die für die Bewertung der Standorte u.a. auch im Hinblick auf funktionale, stadträumliche Aspekte relevant sind. Ziel wäre in den beiden kommenden Wochen die Varianten hinsichtlich der Investitionskosten zu bewerten.“
Neue Fördermöglichkeiten werden bis Ende des Jahres geprüft:
Die Fördermöglichkeiten wären für einen Neubau aktuell gut, insbesondere wenn interkommunal zusammen gearbeitet wird (Zweckverband, Kommunalunternehmen, GmbH usw.) - Der Freistaat Bayern fördert nach Art. 10 BayFAG in Verbindung mit der Zuweisungsrichtlinie (FAZR) kommunale Hochbaumaßnahmen insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Der Ministerrat hat in einer Sitzung am 13.06.2023 ein Maßnahmenpaket zur kurzfristigen Verbesserung der Schwimmbadförderung und der Schwimmfähigkeit beschlossen.
Insbesondere soll für Baumaßnahmen an Schulschwimmbädern, die in interkommunaler Zusammenarbeit durchgeführt werden, soll künftig ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz gewährt werden.
Vorteil ist, dass es den Zweckverband bereits gibt!
Auch andere Projekte, wie die Kletterhalle in Rieden oder der Bogenparcours in Nesselwang wurden gemeinsam vom Zweckverband realisiert.
IMMER WICHTIG: Förderung zu FÖRDERFÄHIGEN KOSTEN!
Wir sind im ZVAL schon länger in Gesprächen, die wir nun bis Ende des Jahres konkretisieren. Die Prüfung eines Lehrschwimmbeckens im ZVAL-Gebiet geht somit in die nächste Phase. Ob es allerdings klappen wird, steht noch in den Sternen, aber wir werden alle Möglichkeiten versuchen auszuschöpfen.
Baukosten ist das eine, Erbpacht, Unterhalts-, Wartungs- und Instandhaltungskosten über die nächsten 50 Jahre das andere und das viel größere Problem… Technikwarte, Personal, Reinigung, das kommt noch hinzu.
Es muss sichergestellt sein, dass die Kostenträger für die Dauer von 50 Jahren (und danach? Abriss, Rückbau, o.ä.?) sichergestellt sind, denn die Stadt Füssen kann sich so ein Lehrschwimmbecken nicht leisten. Das sind Themen, die müssen gut und intensiv durchdacht sein!
Aber Kosten auf 10 Schultern verteilt, sind im ersten Augenschein realistisch und erstrebenswert. Noch dazu die Unterhalts-, Wartungs- und Instandhaltungskosten ungefähr den Gewerbesteuereinnahmen aus dem ZVAL-Gebiet sind.
Mit Mail vom 14.09.2023 hat der Verbandsvorsitzende ergänzend wie folgt Stellung genommen:
FAZIT:
Gerne haben wir etwas vorgearbeitet und ein mögliches Lehrschwimmbecken und deren Standort in Füssen eruiert.
- Unsere Aufgabe ist es, einen Schwimmunterricht für unsere Kindergärten, Grund- und Mittelschüler umzusetzen.
- Der Landkreis hat bereits abgelehnt sich daran zu beteiligen, da es wohl so ist, dass im Lehrplan Realschule/Gymnasium kein verpflichtender Schwimmunterricht vorgegeben ist.
Rückmeldung/Stellungnahme Landratsamt Ostallgäu
Der Landkreis übernimmt für die weiterführenden Schulen in Füssen folgende Kosten für den Schwimmunterricht:
Gymnasium Füssen:
Bustransfer in 2022: 5.370,-- EUR
Benutzungsgebühr Alpenbad Pfronten: 727,51 EUR
Realschule Füssen:
Bustransfer in 2022: 5.280,-- EUR
Benutzungsgebühr Alpenbad Pfronten: 720,-- EUR
Gesamtkosten für das Jahr 2022: 12.097,51
Sollte die Erich-Kästner-Schule noch hinzukommen, dann kann man von einem ähnlichen Betrag wie für das Gymnasium Füssen ausgehen, was dann insgesamt für die drei Schulen rund 20.000 € pro Jahr bedeuten würde.
Die von den Füssener Lehrkräften kommunizierten Zahlen stimmen in keinster Weise!
Für die Schwimmbadnutzung der Schulen in Buchloe und Obergünzburg beteiligt sich der Landkreis Ostallgäu im Rahmen der Vollkostensätze. Diese umfassen die gesamten Betriebskosten (Abschreibungen, Verzinsung, Energie, Personal, etc.). Berechnungsgrundlage ist die Zahl der Gesamtnutzer aus allen Schulen. Wichtig ist, dass nur die Vollkosten angesetzt werden dürfen, die dem Schulsport zufallen. Die Betriebskosten einer öffentlichen oder anderweitigen Nutzung/Vermietung des Bades werden vor Aufteilung aus der Verteilungsmasse herausgerechnet. Der Landkreis übernimmt dann für „seine“ Schüler den entsprechenden Anteil.
In diesem Zusammenhang noch die Randinformation, dass wir sehr viele Gutscheine für Schwimmkurse an Kindertageseinrichtungen ausgeben und davon ausgegangen werden kann, dass die Zahl der Erstklässler, die Schwimmen können, wieder ansteigt.
Laut Info vom Schulleiter der Don-Bosco-Schule in Marktoberdorf (analog Erich-Kästner-Schule in Füssen) benötigen Lehrkräfte, die Schwimmunterricht geben, einen sogenannten Schwimmschein als zusätzliche Qualifikation-ohne Lehrkräfte mit Schwimmschein gibt es in Schulen auch kein Schwimmangebot
- Die betroffenen Lehrer haben bei mir schon massiv interveniert, dass dem wohl nicht so sei wie das LRA OAL uns das mitgeteilt hat.
- Wie dem auch sei, sind wir zunächst alleine als ZVAL und somit (potentiell) 10 Kommunen.
Schwimmvereine, Wasserwacht o.ä. könnten sich natürlich gegen einen kostendeckenden Beitrag auch Stunden buchen. Das Schwimmbecken würde aber nicht grösser gebaut werden, wenn ein Verein einen größeren Beckenwunsch (25 Meter) hätte.
Die Größe des Lehrschwimmbeckens beträgt 10x16,66 Meter mit höhen verstellbaren Boden.
Somit wären die Nutzer wie folgt:
Hauptnutzer:
Lfd. Nr.
|
Gemeinde
|
Schulart
|
Anzahl Klassen
|
Anteil in %
|
Eigenanteil +/-5.000.000€
|
Unterhalt 400.000€
|
1
|
Schwangau
|
Grundschule
|
4
|
6,67%
|
333.333 €
|
26.667 €
|
2
|
Stadt Füssen
|
Grundschule
|
20
|
33,33%
|
1.666.667 €
|
133.333 €
|
3
|
Stadt Füssen
|
Mittelschule
|
17
|
28,33%
|
1.416.667 €
|
113.333 €
|
4
|
Hopferau
|
Grundschule
|
5
|
8,33%
|
416.667 €
|
33.333 €
|
5
|
Eisenberg
|
|
|
|
|
|
6
|
Rieden
|
Grundschule
|
4
|
6,67%
|
333.333 €
|
26.667 €
|
7
|
Rosshaupten
|
|
|
|
|
|
6
|
Rieden
|
Mittelschule
|
10
|
16,67%
|
833.333 €
|
66.667 €
|
7
|
Rosshaupten
|
|
|
|
|
|
X
|
Seeg
|
abgelehnt
|
Gehen nach Nesselwang
|
|
|
|
X
|
Pfronten
|
abgelehnt
|
|
|
|
|
X
|
Rückholz
|
abgelehnt
|
|
|
|
|
X
|
Nesselwang
|
abgelehnt
|
|
|
|
|
|
|
|
60
|
|
|
|
Kostenträger = 6 Kommunen
Zusätzliche Optionen gegen kostendeckende Verrechnung:
- Kindergärten
- Realschule
- Erich-Kästner-Schule
- Gymnasium
- Vereine jeglicher Art
In Rücksprache mit dem Landratsamt von Juli, August, September und zuletzt am 26.09.23 wird sich der Landkreis nicht an den Baukosten beteiligen. Weder für Erich-Kästner, Berufsschule, Realschule und/oder Gymnasium.
Wenn Nutzungszeiten frei sind, würde der Landkreis die Stunden für die o.g. Schulen buchen und entsprechend bezahlen. Die Stundenkosten werden nach Vollkostenrechnung berechnet und entsprechend verrechnet.
Förderung (gilt es im Detail nun zu beantragen/abzufragen):
- Förderanteil 50% der förderfähigen Kosten (max. 2 Mio. €)
- Als Zweckverband erhalten wir +10 %
- Maximaler Förderanteil (Förderung kommunaler Hochbauten) liegt bei Baukosten 3.406.800€, davon 60% = ca. 2.044.080 € Förderung
- Bei Baukosten von rund 7 Mio.€, verbleiben im Zweckverband rund 5 Mio. €.
- Voraussetzung: Mindestens 60 Klassen
Nun geht es im nächsten Schritt, um eine Baukostenprognose mit Kostenanteilen der Kommunen.
Im weiteren Anhang eine Bedarfsmatrix für ein Lehrschwimmbecken für die umliegenden Schulen, Vereine und Schwimmkurse.
Anlässlich eines Interessenaustauschs zur derzeitigen Schwimmsituation haben sich 20 Institutionen aus der Umgebung zusammengesetzt und den Bedarf ermittelt.
Diese Bedarfsmatrix wurde der Geschäftsstelle von den Sportlehrern Jan Färber und Susanne Rogg vom Gymnasium Füssen zugeleitet.
Weitere Ansprechpartner vom Gymnasium Hohenschwangau sind Stefan Wortmann und von der Realschule Füssen Ulf Förster und Sascha Zein. Diese haben am 25.07.2023 den ZVAL auch um Einladung zur nächsten Verbandsversammlung gebeten, um die Situation aus Sicht der Schulen zu schildern.