Da bisher noch keine konkrete Vorplanung für den geplanten Neubau der Kindergarten in Weißensee vorliegt, wurden bislang zur Erkundung und Eingrenzung der Rahmenbedingungen für die erforderlichen Planungsparameter eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.
Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und den finanziellen Gegebenheiten war ursprünglich vorgesehenen, den Neubau als zweigruppigen Kindergarten, mit einer Kindergartengruppe (3-6 Jahre) und einer Altersmischgruppe (2-4 Jahre), mit insgesamt bis zu 45 Plätzen zu planen. Dafür sind in den letzten Monaten die weiteren Vorbereitungen vorangetrieben worden. Grundlage für die ersten Planungsüberlegungen war das Summenraumprogramm nach den FAG-Richtlinien und den vorliegenden Kinderzahlen, die den derzeitigen Kindergarten in Weißensee besuchen.
Im weiteren Planungsprozess ergab sich die Erkenntnis, dass neben den klassischen Themen der Termin- und Kostenplanung, bei einer Anpassung auf heutigen Kindergartenstandard, weiterer räumlicher Bedarf erforderlich ist. Zudem wurden neue Vorausberechnungen durchgeführt, die den aktuellen Bedarf und die Bedarfsentwicklung berücksichtigt. Für die weitere Planung ist daher zu klären, auf welcher Grundlage die Planungskonkretisierung erfolgen soll, um den zukünftigen Betreuungsbedarf für Kinder zwischen 0-6 Jahren decken zu können.
Entwicklung bis ca. 2030; Bedarfsprognose lt. Mitteilung durch das BASIS-Institut
„Für die Kindergartenkinder (3-6 Jahre): aktueller Bedarf 2 Gruppen, ab ca. 2027 wird die Zahl 50 so deutlich überschritten, dass sich u. E. ein Bedarf von 3 Gruppen ergibt; der Bedarf geht aber - ändert sich nichts bei den Zuzügen- ab 2032 auf einen Bedarf von 2 Gruppen zurück.“
„Bei den Krippenkindern (0-3 Jahre): Hier gehen wir aktuell von noch eher geringen, dann aber zunehmenden Nutzungsquoten aus. U. E. ergibt sich: aktueller Bedarf an 1 Gruppe (ca. 9 - 12 Kinder). Ab 2027 steigt der Bedarf auf ca. 14 bis 18 Kinder, also auf 2 Gruppen; er geht zwar dann ebenfalls wieder zurück. Hier rechnen wir damit, dass der Rückgang der Kinderzahlen durch die Erhöhung der Nutzungsquoten kompensiert wird, es also bei einem Bedarf von 2 Krippengruppen bleibt.“
„Etwas präziser und besser durch Daten belegt können wir Ihnen das allerdings erst nach Auswertung der Befragung und Ihren Daten sagen. U. U. gelingt die Betreuungslösung durch Austausch zwischen den Ortsteilen oder durch Kombination.“
Planungsvarianten
Auf Grundlage der aktuellen Prognosen durch das LRA-OAL und des o. g. Basis-Institut hat das Architekturbüro Martin & Lieb unter Berücksichtigung des Summenraumprograms nach den FAG-Richtlinien (Bestimmung der maximal förderfähigen Nutzungsfläche) eine weitere Planungsvariante für eine dreigruppige Kindertagesstätte erarbeitet.
Nachfolgend werden die verschiedenen Planungsvarianten für eine zwei- und dreigruppige Einrichtung Kostenbezogen dargestellt.
Die Anlage der Entwurfsskizze für eine zwei- und dreigruppige Einrichtung sind als Anhang im das Ratsinformationssystem (RIS) eingestellt.
Planungsvariante 1: zweigruppiger Kindergarten (max. 45 Kinder 2 – 6 Jahre)
Mit der vorliegenden Planung wird deutlich, dass im Ortsteil Weißensee die Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder im Alter von über drei Jahren mit dem geplanten zweigruppigen Neubau gewährleistet ist, jedoch U3-Plätze zu schaffen sind, um eine ausreichende Betreuungsqualität, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, sicherstellen zu können.
Für den Neubau eines zweigruppigen Kindertagartens mit Erweiterungsmöglichkeit am Standort Wörth 3 (Sport- und Turnhalle), ist mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.400.000.- EUR, inkl. MwSt. zu rechnen.
Bezüglich etwaiger Fördermöglichkeiten / -beträge wurde seitens des Technischen Bauamts folgende, erste Prognose erstellt:
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Aktueller Kostenrichtwert
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Förderfähiger
Gesamtbetrag
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Voraus.
Fördersatz
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Voraus.
Zuwendung
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Voraus.
Eigenmittel
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296 m²
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6.639 €
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1.965.144 €
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56 %
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1.100.480 €
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rd. 1,3 Mio. €
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Planungsvariante 2: dreigruppige Kindertagesstätte
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden, steigenden Bedarfszahlen ist die Planung eines dreigruppigen Neubaus (ohne Erweiterungsmöglichkeit) eine sinnvolle Überlegung, um den o. g. Fakten Rechnung zu tragen und wirtschaftlich zu agieren.
Dies vor allem vor dem Umstand, dass ein (zunächst) über den derzeitigen Bedarf hinausgehender größerer Neubau günstiger wäre/ist, als ggf. in ein paar Jahren erneut über einen Anbau nachdenken zu müssen.
Des Weiteren gilt es das Kita-Gesetz zu beachten, was u.a. ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kinder-tagespflege vorschreibt.
Für den Neubau eines 3-gruppigen Kindertagesstätte ohne Erweiterungsmöglichkeit ist mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3.800.000.- EUR, inkl. MwSt. zu rechnen.
Bezüglich etwaiger Fördermöglichkeiten / -beträge wurde seitens des Technischen Bauamts folgende, erste „Prognose“ erstellt:
Förderfähige Fläche
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Aktueller Kostenrichtwert
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Förderfähiger
Gesamtbetrag
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Voraus.
Fördersatz
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Voraus.
Zuwendung
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Voraus.
Eigenmittel
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429 m²
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6.639 €
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2.848.131 €
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56 %
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1.594.953,36 €
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rd. 2,2 Mio. €
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Kosten
Die Kosten sind ferner abhängig vom Ausbaustandart und der weiteren Planung, insbesondere vom potentiellen Standort; Sport- und Turnhalle oder Neubaugebiet Pitzfeld.
Weiter ist zu bemerken, dass es sich bei den genannten Kosten um eine „erste Zahl“ handelt, mit einer Kostenschärfe von ca. ± 40%. Eine qualifizierte Kostenschätzung kann erst im Rahmen der Vor- bzw. Entwurfsplanung vorgelegt werden.
Verwaltungsvorschlag
Festgehalten werden kann, dass sich die Stadt Füssen den Bau und den anschließenden Betrieb weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen grundsätzlich nicht leisten kann. Sie muss dieser pflichtigen Aufgabe und entsprechenden Rechtsansprüchen der zu betreuenden Kinder aber gerecht werden.
In der derzeitigen, sehr angespannten Haushaltslage und Verschuldungssituation der Stadt kommt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten allein die Entwicklung eines zweigruppigen Kindergartens, mit Einordnung der mittleren Qualität des baulichen Standards, in Betracht.
U. a. ist ggf. dem Vorschlag des BASIS-Institut zu folgen, die Betreuungslösung durch Austausch zwischen den Ortsteilen zu kompensieren.
Für beide o. g. Planungsansätze lassen sich Vor- und Nachteile aufführen. Angesichts des Erfordernisses, das ein zwingender Rechtsanspruch auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Krippenplätze (U3-Jahre) besteht, sowie eine nachträgliche Erweiterung immer teurer ist, als gleich von Anfang an so zu planen und bauen, wie es mittelfristig notwendig ist, tendiert die Verwaltung nach umfangreicher Abwägung zu der Planungsvariante mit drei Gruppen.
Die Kosten sind damit zu Beginn zwar etwas teurer, eine spätere Erweiterung verursacht aber immer Mehrkosten. Somit ist die Gesamtinvestition i.d.R. erheblich günstiger, dazu kommt bei einer nachträglichen Erweiterung, ein weiteres, zeitaufwendiges Förderprozedere.
Daher sollte aus Sicht der Verwaltung am Standort Wörth 3 (Sport- und Turnhalle), auch im Hinblick auf die Ausweisung des Neubaugebietes Pitzfeld, eine dreigruppige Einrichtung, ohne Erweiterungsmöglichkeit, mit den nachfolgenden Kapazitäten umgesetzt werden:
- zwei Kindergartengruppen Ü3 (max. 25 Kinder / Gruppe) und
- einer Krippengruppe U3 (max. 15 Kinder/Gruppe).