Bekanntgaben
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werkausschusses, 05.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Trinkwasserverordnung
Die neue Trinkwasserverordnung ist im Juni 2023 in Kraft getreten. Sie ist neu strukturiert worden und setzt ein Maßnahmenbündel aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um:
- Beschaffenheit des Trinkwassers (z.B.: Das Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein)
Untersuchungspflichten des Betreibers (z.B.: Regelmäßige Schutzgebietsbegehungen)
Einführung eines Risikomanagements zur Sicherstellung der Anforderungen für die Beschaffenheit von Trinkwasser
Trinkwasseruntersuchungen (z.B.: Wo müssen die Proben entnommen werden und wie ist das Probenahme Verfahren durchzuführen)
Regelmäßige Information der Verbraucher und Anschlussnehmer über die Beschaffenheit des Trinkwassers
Überwachung durch das Gesundheitsamt (z.B.: Besichtigung der Wasserversorgungsanlagen und Schutzzonen)
Berichtswesen (Weiterleitung von Kenndaten der Wasserversorgungsgebiete durch das Gesundheitsamt an die obersten Landesbehörden)
Ab 2026 müssen Versorger sicherstellen, dass 20 PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien) Stoffe in der Summe den Grenzwert von 100 Nanogramm pro Liter nicht überschreiten. Für die vier bedenklichsten PFAS sind ab 2028 ein Höchstwert von 20 Nanogramm pro Liter vorgesehen. Im März 2023 wurden im Rahmen der jährlichen chemisch-physikalischen Untersuchung die Werte vom Brunnen I bereits untersucht. Das Ergebnis: PFAS-20 = 0,001. Der PFAS-4 Wert liegt unter dem mess- und nachweißbaren Wert. D.h. laut Labor ist der Wert so gering, dass dieser nicht nachweisbar ist.
SWAP, aktueller Stand
Das Revisionsverfahren (Berufungsinstanz), zwischen der Stadt Füssen und der Bank Hauck und Aufhäuser findet am 06.11. und 13.11.2023 beim Oberlandesgericht in München statt.
Datenstand vom 04.10.2024 09:05 Uhr