Nationales Kulturdenkmal "Ehemalige Kosteranlage St. Mang" in Füssen;
Durchführung der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen im kommenden Jahr 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 27. September 2022 hat sich der Stadtrat mit der Durchführung der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen für das als „Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung“ eingestuften ehem. Klosteranlage St. Mang in Füssen beschäftigt. Diese hohe Einstufung ist für Füssen eine wichtige und nachhaltige Entscheidung. Sie kann den Zugang zu wichtigen Förderquellen mit einer deutlich höheren Förderung für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen eröffnen. Um hierzu aber konkretere Aussagen sowohl zum Sanierungsbedarf als auch zu möglichen Finanzierungen machen zu können, ist eine umfangreiche denkmalschutzfachliche Voruntersuchung nötig.
Nach Vorstellung der notwendigen Untersuchungen und der Hintergründe durch das damit beauftragte Architekturbüro Dr. Pfanzelt hat der Stadtrat schließlich folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den notwendigen denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen für das Denkmal von nationaler Bedeutung der ehemaligen Klosteranlage St. Mang Kenntnis und beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, hierfür die entsprechenden Zuwendungsanträge zu stellen und nach Bewilligung der Zuwendungen die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke vorzubereiten und dem Stadtrat zur Vergabe vorzulegen.“
Dieser Beschluss wurde im Rahmen der 1. Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung zunächst auf Eis gelegt und die Maßnahme zeitlich nach hinten geschoben. Hintergrund war die Vorgabe, dass auch hohe Förderungen bzw. Fördersätze, insbesondere im freiwilligen Bereich, für sich alleine noch keine entsprechend hohe Priorisierung rechtfertigen.
Nun wurde vom Bayer. Landesamt auch angesichts entsprechender Probleme im Haus (z.B. im Bereich des Museums) nochmals auf die Notwendigkeit und auch die bestehende Dringlichkeit hingewiesen und darum gebeten, die Förderanträge zu stellen und die Maßnahme in den nächsten Jahren auch tatsächlich durchzuführen. Die Fördermittel sowohl des Landesamts für Denkmalpflege als auch der Städtebauförderung für die Voruntersuchung (Förderhöhe zwischen 70 und 80 %) würden bereitstehen und auch zeitnah ausbezahlt werden können.
Vor diesem Hintergrund und den damit sich eröffnenden Fördermöglichkeiten wird empfohlen, die Voruntersuchung in der weiteren Finanzplanung in den Jahren 2024 und 2025 einzuplanen und dazu noch heuer die Zuwendungsanträge zu stellen.
Die Gesamtkosten für die Voruntersuchungen werden auf ca. 1 Million beziffert. Abzüglich der Förderung verbleibt bei der Stadt daraus ein Eigenanteil von ca. 250.000 Euro.
Beschlussvorschlag
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, die für die denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen notwendigen Zuwendungsanträge zu stellen und nach Bewilligung der Zuwendungen die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke so vorzubereiten, dass diese im kommenden Jahr und im Jahr 2025 durchgeführt werden können.
Dem Stadtrat wird empfohlen, die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Haushaltsplanungen 2024 und 2025 bereit zu stellen.
Die Vergabe der einzelnen Leistungen bzw. Gewerke ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Diskussionsverlauf
Magnus Peresson fragt nach dem Gesamtpaket. Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass Dr. Pfanzelt dies bereits im September im Stadtrat bekanntgegeben und erläutert hat. Magnus Peresson führt weiter aus, dass das gesamte Gebäude bereits vor 90 Jahren aufgemessen wurde.
Beschluss
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, die für die denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen notwendigen Zuwendungsanträge zu stellen und nach Bewilligung der Zuwendungen die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke so vorzubereiten, dass diese im kommenden Jahr und im Jahr 2025 durchgeführt werden können.
Dem Stadtrat wird empfohlen, die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Haushaltsplanungen 2024 und 2025 bereit zu stellen.
Die Vergabe der einzelnen Leistungen bzw. Gewerke ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 01.10.2024 16:52 Uhr