Aufhebung der Fahrradstraße Rupprecht-Augusten- und Feistlestraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der damals vom Verkehrsausschuss gefasste Beschluss, eine Fahrradstraße zum Schulzentrum und als Nord-West Verbindung für den Radverkehr einzurichten, erfolgte damals äußerst umstritten.
 
In Vorgesprächen mit den Schulleitungen Grund- und Mittelschule zeigte sich bereits, dass
der Antrag zur Ausweisung einer Fahrradstraße für die Schulen nicht deren Vorstellung entsprach.

Auch die Polizei sah durch eine Fahrradstraße keine Erhöhung der Schulwegsicherheit.

Des Weiteren sprachen sich die Fahrschulen in Person ihres Kreisvorsitzenden gegen eine Fahrradstraße in einer bestehenden Tempo 30 Zone aus, da dies den Fahrschülern schwer vermittelbar ist.

Eine Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom Juli 2016 besagte klar, dass eine Fahrradstraße nicht in eine bestehende Tempo 30 Zone integriert werden kann.

Dennoch beschloss der Verkehrsausschuss die Einrichtung einer Fahrradstraße!

Verwunderlich war, dass die Dr.-Enzinger-Straße als Verbindung zum Geh-/Radweg an der Augsburger Straße nicht in die Fahrradstraße integriert wurde und so gesehen eine Lücke in der Radwegverbindung darstellt.

Insgesamt entstand durch die Fahrradstraße eine unklare, vor allem aber in dieser Form unzulässige Verkehrssituation, welche bedauerlicherweise zuletzt in Verkehrsunfällen mit Verletzten negative Auswirkungen aufzeigte und ein Handeln unumgänglich macht.

Fahrradstraßen sollten bevorrechtigt sein (s. Fahrradstraße in der Mariahilfer Straße) und eine bestehende Rechts vor Links Regelung aufgehoben werden.

Die Vorrangregelung soll den Radfahrenden als langsamere Verkehrsteilnehmer ein zügiges und komfortables Vorankommen ermöglichen.



Stellungnahme kurz zusammengefasst von Polizeioberkommissar Herrn Heidbüchel:

In der Stadtratssitzung vom 04.07.2023 wurde der Bestand der Fahrradstraße in und um den Bereich der Feistlestraße (Nähe Grundschule) zumindest in Frage gestellt. Die Fahrradstraße wurde in einem Bereich installiert, in dem eine Tempo 30 Zone installiert ist. Hierzu halten wir fest … „die Anordnung einer Fahrradzone darf sich nicht mit der Anordnung einer Tempo 30 Zone überschneiden.“ (§ 45 Abs. 1 Nr. 1,i StVO) Weiter teilte Herr Heidbüchel mit, dass eine Umfrage gemacht wurde und alle befragten Kinder sich nach eigener Aussage auf dem Gehweg sicherer fühlen. 

Erich Nieberle ist der Meinung, dass die Fahrradstraße gut ist so wie sie ist.

Thomas Scheibel möchte noch wissen, ob es in einer Fahrradstraße erlaubt ist nebeneinander Fahrrad zu fahren.

Polizeioberkommissar Heidbüchel bejaht dies.

Thomas Meiler teilt mit, dass er bei der Einführung der Fahrradstraße damals schon dagegen war. Schützen müsse man die Kleinsten und diese sind verwirrt, wenn sie hier auf der Straße fahren müssen, da es sich um eine Fahrradstraße handelt und sonst den Gehweg unter 8 Jahren nutzen dürfen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sagt, dass noch eine Stellungnahme von der Regierung von Schwaben eingeholt wird und ein Verkehrsplaner beauftragt wird. Wenn diese Unterlagen dann vorliegen, wird das weitere Vorgehen nochmals näher besprochen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 04.10.2024 11:29 Uhr