Formlose Bauvoranfrage, Wohnraumerweiterung, Wachsbleiche 18, Fl.Nr. 1597/6, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.09.2023 ö beschliessend 2.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 14.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Erweiterung soll nach der vorgelegten Beschreibung für familieneigene Zwecke erfolgen (keine Ferienwohnung). 

Die Überschreitung der „inneren“ Baugrenze ist im Interesse der gebotenen Nachverdichtung städtebaulich grundsätzlich vertretbar. Sie ist auch nachbarlich zumutbar. Eine Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstände ist möglich. 

Noch verbesserungsbedürftig ist die verstreute Anordnung der Baukörper, die zu unterschiedliche Dachneigung und die nicht satzungskonforme Anordnung der Stellplätze. Der Planerin wurde empfohlen, die Zahl der Garagenstellplätze zu erhöhen (einer gemäß Bestand für drei geplante Wohnungen); anderenfalls ist mit nachträglichen Lösungen in Form von Carports zu rechnen, die sich meist gestalterisch nicht mehr harmonisch einbinden lassen.


LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.08.2023:

Die Abweichungen hinsichtlich der „inneren“ Baugrenze und der (nur) Eingeschossigkeit des straßenseitigen Anbaus stehen im Konflikt mit den Grundzügen des Bebauungsplanes. 

Das Vorhaben wird auch hinsichtlich der Stellplätze als überarbeitungsbedürftig eingestuft.

Eine dahingehend verbesserte Einhaltung des Bebauungsplanes könnte erfolgen, indem der südwestseitige Anbau zwei- und der die Baugrenze überschreitende nordöstliche Anbau nur eingeschossig konzipiert wird. Ein Pultdach ist grundsätzlich auszuschließen.
Andererseits befinden sich straßenseitig eingeschossige Garagenbauten, womit ein eingeschossiger Anbau das Ortsbild nicht negativ verändert, auch wenn es sich um eine andere Nutzung handelt. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass folgende Punkte eingehalten werden, zu erteilen, soweit es sich insgesamt um dauergenutzte Wohnungen handelt (keine Zweit- oder Ferienwohnungen):

  1. Die Überschreitung der Baugrenze des nordostseitigen Anbau ist entweder deutlich zu reduzieren oder nur eingeschossig weiter zu planen (mit zweitem Geschoß auf dem südwestseitigen Anbau).
  2. Die Firstrichtung des südwestseitigen Anbaus erscheint vertretbar, ein Pultdach wird aber nicht befürwortet.
  3. Abweichende Dachneigungen von Satteldächern und eine Blecheindeckung werden befürwortet; sie sind aber mit einheitlicher Dachneigung auszuführen. 
  4. Die notwendigen Stellplätze sind vollständig und grundsätzlich satzungskonform nachzuweisen. Es wird empfohlen, die Zahl der Garagenstellplätze zu erhöhen und die der offenen Stellplätze auf das Mindestmaß zu reduzieren.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass folgende Punkte eingehalten werden, zu erteilen, soweit es sich insgesamt um dauergenutzte Wohnungen handelt (keine Zweit- oder Ferienwohnungen):

  1. Die Überschreitung der Baugrenze des nordostseitigen Anbau ist entweder deutlich zu reduzieren oder nur eingeschossig weiter zu planen (mit zweitem Geschoß auf dem südwestseitigen Anbau).
  2. Die Firstrichtung des südwestseitigen Anbaus erscheint vertretbar, ein Pultdach wird aber nicht befürwortet.
  3. Abweichende Dachneigungen von Satteldächern und eine Blecheindeckung werden befürwortet; sie sind aber mit einheitlicher Dachneigung auszuführen. 
  4. Die notwendigen Stellplätze sind vollständig und grundsätzlich satzungskonform nachzuweisen. Es wird empfohlen, die Zahl der Garagenstellplätze zu erhöhen und die der offenen Stellplätze auf das Mindestmaß zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr