Neubau eines Carports, Tiroler Straße 71, Fl.Nr. 3133, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Planungsrechtlich ist die Lage nicht eindeutig. Die bisherigen Gebäude auf dem Anwesen wurden als Außenbereichsvorhaben genehmigt. Der zwischenzeitlich erreichte Umfang der baulichen Nutzung spricht für eine Lage im unbeplanten Innenbereich. 

Bei einer Einstufung als Außenbereich und den insoweit bisher angesetzten Maßstäben wird das Vorhaben zulässig sein, weil es sich bereits um einen baulich vorgeprägten und versiegelten Bereich handelt. 

Soweit dagegen von § 34 BauGB auszugehen sein sollte: Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ein. Zum Maß der baulichen Nutzung: die geplante Länge des Carports beträgt (ohne Vordächer) 12,7 m. Mit der Länge des Bestandsgebäudes, an der der Carport angebaut werden soll (21,6 m) wird eine Gesamtlänge von 34,3 m erreicht. Angegliedert ist ein südwestlicher Carport ohne wirksamem Abstand (Länge ca. 9 m). 

Das LRA legt an eine Umgebungsbetrachtung regelmäßig einen sehr engen Rahmen an. An der Westseite des Schrundenweges befinden sich keine Gebäude mit vergleichbarer Länge; an der Ostseite dagegen schon (Haus Nrn. 3, 5 und 13 mit jeweils angebauten Nebengebäuden: Gesamtlänge ca. 38 m).

Städtebaulich ist die Vergrößerung in beiden Varianten vertretbar. Optisch wäre ein Walmdach im Hinblick auf die Gesamtoptik noch besser gewesen, es ist aber nachvollziehbar, dass diese Dachform bei einem allseitig offenen Carport mit Tragkonstruktion in Holz nicht gewählt wurde. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
Das Vorhaben ist dem Außenbereich zuzuordnen. Es wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Der genaue Verwendungszweck ist aber noch anzugeben.

Nachgereichte Informationen zum Verwendungszweck:
  • Carport für insgesamt 5 Autos (Hinweis: auf der Fläche wird bereits geparkt) 
  • Keine Vorgaben zur Dachform oder ähnlichem, aber kostengünstige Lösung
  • Eventuell kommt in den nächsten Jahren noch eine E-Ladestation für 2-3 Autos an die Stirnseite der vorhandenen Garage

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 15:01 Uhr