Die Stadt Füssen stellte erstmalig am 14.04.2022 den Antrag auf die Gewährung von Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG. Der Verteilerausschuss des bayerischen Landtags bewilligte der Stadt hieraus Mittel aus dem Stabilisierungshilfeprogramm, Säule 1, in Höhe von 2 Mio. EUR. Die Bewilligung erfolgte jedoch vorbehaltlich etlicher aufschiebender Bedingungen bzw. Auflagen, welche bis zum 31.03.2023 erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen hatten und haben auch künftig maßgeblich Einfluss auf den Haushalt 2023 sowie den aktuell laufenden Konsolidierungsprozess und die Fortschreibung des am 28.06.2022 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzepts.
Die Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A auf den aktuellen Größenklassendurchschnitt ab 01.01.2023 hat die Stadt Füssen bereits durch Anpassung der Hebesatzsatzung und Neufestsetzung auf 415 Prozentpunkte erfüllt.
Weitere Bedingung des Stabilisierungshilfebescheides ist die Überarbeitung des bestehenden Investitionsprogramms sowie die Reduzierung der geplanten Gesamtinvestitionen einschließlich der Eigenanteile der Stadt Füssen und somit auch einer Reduzierung der vorgesehenen Kreditaufnahmen. Zwingend gilt es daher zu beachten, dass Investitionen in Pflichtaufgaben gegenüber freiwilligen Maßnahmen höher zu priorisieren sind. Hohe Förderungen, insbesondere im freiwilligen Bereich, rechtfertigen allein keine hohe Priorisierung. Dabei ist auch die Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen zu vermeiden, dies macht unter Umständen erforderlich, mit neuen Investitionen erst zu beginnen, wenn die bereits laufenden Maßnahmen abgeschlossen sind. Dabei ist auch in Betracht zu ziehen, sofern notwendig und möglich, Pflichtaufgaben zu strecken oder zu verschieben. Die geplanten Investitionen müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein.
Die Auszahlung der Stabilisierungshilfe ist zudem von der Bedingung abhängig, die Übersicht über die Verschuldung innerhalb und außerhalb des Haushalts der Jahre 2017 – 2022 und 2023 bis 2025 sowie die Übersicht über innerhalb des Haushalts bestehender Darlehen, zu überarbeiten.
Weiter – und darum geht es hier nun vor allem - muss das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzept überarbeitet, fortgeschrieben, umgesetzt und vom Stadtrat beschlossen werden. Die Regierung von Schwaben gab im Rahmen des Bescheides folgende Prüf- und allgemeine Hinweise zur Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzepts:
- Prüfung der Möglichkeiten zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades der kommunalen Einrichtungen
- Prüfung der Einsparungsmöglichkeiten bei den Personalausgaben
- Umsetzung der zum 11. Februar 2021 eingeführten neuen Dienstvereinbarung zum Thema Überstunden
- Abschluss der derzeit laufenden Gebührenneukalkulation im Bereich Bestattungswesen und Festsetzung möglichst kostendeckender Gebühren.
- Ausschöpfung aller Möglichkeiten Ausgaben einzusparen, insbesondere im freiwilligen Bereich (Verwaltungs- sowie Vermögenshaushalt einschließlich Investitionen)
Die Stadt Füssen hat sich bei Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken.
Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die aufschiebenden Bedingungen des Stabilisierungshilfebescheides bis 31.03.2023 zu erfüllen. In Erwartung dessen sieht der vom Stadtrat am 28. Februar 2023, nach dreimaliger Behandlung im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschlossene Haushalt 2023 daher Einnahmen in Höhe von 2 Millionen Euro aus der Stabilisierungshilfe vor, welche wiederrum als sofortige Sondertilgung für bestehende Kredite eingeplant sind und sich somit haushaltsneutral gestalten.
Das Stabilisierungshilfeprogramm kann als unterstützendes und absolut notwendiges Instrument für die Stadt Füssen angesehen werden, den Konsolidierungsprozess proaktiv zu begleiten und zu fördern. Die Stabilisierungshilfen dienen als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe. Voraussetzung ist daher die Einhaltung eines stringenten Konsolidierungskurses und eben die Konsolidierung des eigenen Haushalts. Der Mix aus Konsolidierung und Stabilisierungshilfe soll zur nachhaltigen Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen führen und damit wieder mehr finanziellen Handlungsspielraum schaffen.
Dabei liegt es jedoch allein in den Händen der Stadt Füssen den Konsolidierungsweg aus eigenem Interesse, nachhaltig und konsequent zu verfolgen. Dazu wurde in der Finanzverwaltung auch ein proaktives Monitoring-System entwickelt, mit dem die Zielerreichung der Haushaltskonsolidierung regelmäßig überprüft und ggf. auch entsprechend nachgesteuert wird.
Auch für das Jahr 2023 ist der Antrag auf Stabilisierungshilfe geplant. Der entsprechende Antrag wird Gegenstand der Tagesordnung der folgenden Stadtratssitzung am 28. März 2023 sein.
Die Fortschreibung des bestehenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK) ist ein laufender Prozess, der – wenn die Konsolidierung nachhaltig gelingen soll – auch in den nächsten Jahren andauern wird, ja sogar noch weiter intensiviert werden muss.
Denn es versteht sich von selbst, dass Haushaltskonsolidierung weit mehr ist, als Steuern- und Gebühren zu erhöhen. Im Fokus muss zuvorderst immer die Aufgabenkritik stehen. Der aufwändige und mühsame Prozess der Schaffung einer nachhaltigen Haushaltsstruktur erfordert erst einmal Grundlagenarbeit zu leisten. Leider sind die nicht unwesentlichen Erfolge der vergangenen 12 Monate durch die gesamtwirtschaftliche Situation mit den Folgen der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Konflikt und den daraus resultierenden Folgen wie die galoppierende Inflation, die Energiekrise mit dem Anstieg der Energiekosten usw., etwas in den Hintergrund gerückt – und nicht so sichtbar geworden als dies zu „normalen“ Zeiten der Fall wäre.
Manchem mag das alles immer noch nicht schnell genug gehen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass mancher noch viel grundsätzlicher den Rotstift ansetzen möchte und pauschal die Budgets um 10 oder 20 Prozent kürzen möchte. In der freien Wirtschaft wird so vorgegangen, aber im Unterschied zur freien Wirtschaft ist die Kommune eine Mischung aus Pflicht- und Freiwilligkeitsleistungen und ein Großteil der Instrumente, die der freien Wirtschaft bei der Haushaltskonsolidierung zur Verfügung stehen, gehören bei einer Kommune in der Regel nicht zum Werkzeugkasten.
Der Haushaltsstrukturprozess den wir vor uns haben und der auch in den nächsten Jahren und den nächsten Haushalten Fortsetzung finden wird, ist ein umfassender, aufwendiger und undankbarer Prozess. Dies wird von den Betroffenen und Beteiligten auch immer wieder betont. Die Haushaltskonsolidierung ist jedoch auch eine CHANCE, die uns in der Konzentration auf das Wesentliche hilft. So wie die Fastenzeit zu Ostern gehört, ist die Rezession eine Grundvoraussetzung für langfristig erfolgreiches Wirtschaften. Haushaltskonsolidierung sorgt für Reinigung, für Konzentration auf das Wesentliche, sie zwingt uns zu Innovation und Effizienz und zum Blick über den Tellerrand.
Und selbstverständlich werde auch in der Verwaltung geprüft, wo Einsparpotenziale zu finden sind. Wir haben nicht umsonst in verschiedenen Bereichen auch schon Orga-Untersuchungen beauftragt, die es nun gilt, schrittweise umzusetzen. Weitere Bereiche der kommunalen Verwaltung werden auf dem Prüfstand stehen. Aber hier ist ebenso wie auch beim Thema Digitalisierung erst mittelfristig und nicht sofort mit Verbesserungen für den städtischen Haushalt zu rechnen. Schon jetzt ist die Personalentwicklung – nicht nur auf kommunaler Ebene – schwierig: viele Stellen, darunter entscheidende Führungspositionen, sind entweder gar nicht, teilweise oder werden in naher Zukunft aufgrund der altersbedingten Fluktuation nur mehr mühsam oder teilweise nicht mehr besetzt werden können. Dabei wird nicht verkannt, dass gerade in Konsolidierungszeiten eine funktionierende Verwaltung wichtiger denn je ist. Deshalb müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch keine Sorge haben, dass evtl. der eine oder andere Arbeitsplatz aktuell gefährdet sein könnte. Eher geht es darum, alles dafür zu tun, damit qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Stadtverwaltung arbeiten können und möchten.
Entsprechend dem Antrag aus der letzten Haushaltssitzung am 28. Februar 2023 und den zwischenzeitlich von Füssen-Land gestellten Antrag wird sich der Stadtrat bzw. der zuständige Ausschuss künftig regelmäßig mit einer oder mehreren defizitären Einrichtungen befassen und Entscheidungen darüber treffen, ob und wie diese Einrichtungen wirtschaftlicher betrieben und das bestehende Defizit wenigstens spürbar verringert werden kann.