Daten angezeigt aus Sitzung:
0241. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und allgemeiner Kostensteigerungen ist eine ständige Überwachung und Anpassung der Gebühren erforderlich.
Die 2022 erfolgte Erhöhung des ermäßigten Eintrittspreises auf 5,00 Euro soll in der Konsequenz jetzt auch auf die Eintrittspreise für Gruppen angewandt werden. Die Gebühren für Führungen müssen aufgrund der Personalkostersteigerung angepasst werden und den tatsächlichen Aufwand abdecken.
Die 10-er-Karte wird wenig angenommen, bzw. sorgt für Verwirrung.
Der Stadtrat der Stadt Füssen hat mit Beschluss vom 24.10.2023 die Verwaltung beauftragt, Konzepte zur Verlagerung bzw. Verringerung von Personalkosten im Veranstaltungsbereich zu entwickeln. Da die Nutzung der Museumsräume durch Externe mit einem besonders hohen Personalbedarf verbunden ist, muss diese auf einen leistbaren Umfang gebracht werden und kann nur noch kostendeckend erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nutzung durch Externe grundsätzlich nur für den Kaisersaal, das Colloquium die Loggia und das Foyer zuzulassen. Das Nutzungsentgelt für standesamtliche Trauungen im Kaisersaal wird auf 500 Euro (zzgl. USt.) und im Colloquium auf 400 Euro (zzgl USt.) festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt die sonstige Nutzung der Räume durch Dritte mindestens kostendeckend abzurechnen. Für die Nutzung durch gemeinnützige Kulturvereine ist von einem Sockelbetrag von 200 Euro pro Veranstaltung, Tag und Raum auszugehen, dem die tatsächlich anfallenden Personal- und Betriebskosten hinzuzurechnen sind.
Bei der Nutzung durch Wirtschaftsunternehmen beträgt dieser Sockelbetrag 1.500,00 Euro. Für Nutzungen, die hierdurch nicht erfasst sind, wird die Verwaltung beauftragt, adäquate Entgelte festzulegen.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nutzung durch Externe grundsätzlich nur für den Kaisersaal, das Colloquium die Loggia und das Foyer zuzulassen. Das Nutzungsentgelt für standesamtliche Trauungen im Kaisersaal wird auf 500 Euro (zzgl. USt.) und im Colloquium auf 400 Euro (zzgl USt.) festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt die sonstige Nutzung der Räume durch Dritte mindestens kostendeckend abzurechnen. Für die Nutzung durch gemeinnützige Kulturvereine ist von einem Sockelbetrag von 200 Euro pro Veranstaltung, Tag und Raum auszugehen, dem die tatsächlich anfallenden Personal- und Betriebskosten hinzuzurechnen sind.
Bei der Nutzung durch Wirtschaftsunternehmen beträgt dieser Sockelbetrag 1.500,00 Euro. Für Nutzungen, die hierdurch nicht erfasst sind, wird die Verwaltung beauftragt, adäquate Entgelte festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Beschluss 1:
es fehlen Stadtrat Magnus Peresson und Stadtrat Peter Hartung
Beschluss 2
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nutzung durch Externe grundsätzlich nur für den Kaisersaal, das Colloquium die Loggia und das Foyer zuzulassen. Das Nutzungsentgelt für standesamtliche Trauungen im Kaisersaal wird auf 500 Euro (zzgl. USt.) und im Colloquium auf 400 Euro (zzgl USt.) festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt die sonstige Nutzung der Räume durch Dritte mindestens kostendeckend abzurechnen. Für die Nutzung durch gemeinnützige Kulturvereine ist von einem Sockelbetrag von 200 Euro pro Veranstaltung, Tag und Raum auszugehen, dem die tatsächlich anfallenden Personal- und Betriebskosten hinzuzurechnen sind.
Bei der Nutzung durch Wirtschaftsunternehmen beträgt dieser Sockelbetrag 1.500,00 Euro. Für Nutzungen, die hierdurch nicht erfasst sind, wird die Verwaltung beauftragt, adäquate Entgelte festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Beschluss 2:
es fehlen Stadtrat Magnus Peresson und Stadtrat Peter Hartung
Datenstand vom 16.10.2024 09:51 Uhr