Vollzug des Gemeindelandkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und der Gemeindelandkreiswahlordnung (GLKrWO); Bildung des Abstimmungsausschusses für den Bürgerentscheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  0241. Sitzung des Stadtrates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Für die Durchführung eines Bürgerentscheides in Füssen ist die analoge Anwendung der Vorschriften des Gemeindelandkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und der Gemeindelandkreiswahlordnung (GLKrWO zu beschließen.

Nach Art. 5 Abs. 2 GLKrWG und § 5 Abs. 1 GLKrWO sind Mitglieder des Abstimmungsausschusses der Abstimmungsleiter als vorsitzendes Mitglied (erster Bürgermeister) und vier von ihm berufene Beauftragte der Wahlvorschlagsträger als Beisitzer; hierbei sind die politischen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Bedeutung im Wahlkreis nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Bedeutung der politischen Parteien und Wählergruppen für die Berufung der Beisitzer und deren Stellvertretung bemisst sich nach der bei der letzten Stadtratswahl (15.03.2020) erhaltenen Stimmenzahl. Daneben hat der Wahlleiter einen Schriftführer zu bestellen, der nur stimmberechtigt ist, wenn er zugleich Beisitzer ist.

Der Abstimmungsausschuss für den Bürgerentscheid am 9. Juni 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

Abstimmungsleiter:                 Maximilian Eichstetter, Erster Bürgermeister
Stellv. Abstimmungsleiter:                Andreas Rösel, Leiter des Wahlamtes

Beisitzer:

  1. Wahlvorschlag der CSU (41.362 gültige Stimmen bei der letzten Stadtratswahl)
Beauftragte:         Nicole Eikmeier, Im Venetianerwinkel 36, 87629 Füssen
       Stellvertreter:         Andreas Eggensberger, Hopfen am See, Bergstr. 5a, 87629 Füssen

       Nicole Eikmeier und Andreas Eggensberger rücken beide für Bürgermeister Eichstetter         nach, der sowohl Beauftragter als auch erster Listenkandidat der CSU war.

  1. Wahlvorschlag der Freien Wähler Füssen (28.776 gültige Stimmen)
Beauftragte:        Gerlinde Wollnitza, Schwarzenbergweg 3, 87629 Füssen
Stellvertreter:         Hasso Fröhlich, König-Ludwig-Promenade 6, 87629 Füssen

  1. Wahlvorschlag der Wählergruppe Füssen-Land (18.695 gültige Stimmen)
Beauftragter:         Alfons Böck, Mariahilfer Str. 17, 87629 Füssen
Stellvertreter:         Herbert Dopfer, Hopfen am See, Enzensbergstr. 3, 87629 Füssen

  1. Wahlvorschlag der Grünen (17.973 gültige Stimmen)
Beauftragte:        Teresa Poldinger, Wachsbleiche 7, 87629 Füssen
Stellvertreter:         Wolfgang Bader, Schartschrofenweg 10, 87629 Füssen
    
 Schriftführerin: Tanja Hofmann, Verwaltungsfachwirtin (nicht stimmberechtigt)

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt für die Durchführung des Bürgerentscheids am 9. Juni 2024 die analoge Anwendung der Vorschriften des Gemeindelandkreiswahlgesetzes und der Gemeindelandkreiswahlordnung in der z.Zt. gültigen Fassung.

Der Abstimmungsausschuss, der zur Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids einberufen wird, setzt sich wie oben ausgeführt zusammen. 

Die obigen Ausführungen der Verwaltung sind Bestandteil dieses Beschlusses 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für die Durchführung des Bürgerentscheids am 9. Juni 2024 die analoge Anwendung der Vorschriften des Gemeindelandkreiswahlgesetzes und der Gemeindelandkreiswahlordnung in der z.Zt. gültigen Fassung.

Der Abstimmungsausschuss, der zur Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids einberufen wird, setzt sich wie oben ausgeführt zusammen. 

Die obigen Ausführungen der Verwaltung sind Bestandteil dieses Beschlusses 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 16:08 Uhr