Auflösung der Vereinbarung des KOD vom 28.02./24.04.2012 über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Seeg
Daten angezeigt aus Sitzung:
0241. Sitzung des Stadtrates, 19.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seit 2012 überwacht die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Füssen auch den ruhenden Verkehr im Gemeindegebiet Seeg. Rechtsgrundlage hierfür ist die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Seeg vom 28.02./24.04.2012.
Wir haben festgestellt, dass in Seeg seit Jahren schon kaum mehr Parkverstöße zu verzeichnen sind (in den Jahren 2019, 2021 und 2022 wurde keine einzige Verwarnung ausgestellt, im Jahr 2018 fünf Verwarnungen, 2020 sieben Verwarnungen und 2023 vier Verwarnungen), so dass sich der Personalaufwand in Seeg nicht mehr lohnt.
Die Verwaltung hat deshalb mit Schreiben vom 15.02.2024 der Gemeinde Seeg mitgeteilt, mit deren Einverständnis die Zweckvereinbarung zum Jahresende kündigen zu wollen. Mit Antwortschreiben vom 19.02.2024 hat sich die Gemeinde Seeg mit der Beendigung der Verkehrsüberwachung zum Jahresende einverstanden erklärt.
Nach § 8 Abs. 2 der Zweckvereinbarung kann die Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Beschlussvorschlag
Die Zweckvereinbarung vom 28.02./24.04.2012 über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Seeg durch die Stadt Füssen wird zum 31.12.2024 gekündigt.
Beschluss
Die Zweckvereinbarung vom 28.02./24.04.2012 über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Seeg durch die Stadt Füssen wird zum 31.12.2024 gekündigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 16:08 Uhr