Bürgerfragestunde
Daten angezeigt aus Sitzung:
0241. Sitzung des Stadtrates, 23.04.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Herr Brecht stellt die Frage in den Raum, ob es denn in Füssen auch ähnlich, wie in Berchtesgaden, möglich sei Zweitwohnungen für ein bestimmtes Gebiet genehmigungspflichtig werden zu lassen, wenn diese mehr als die Hälfte des Jahres unbewohnt sind. Das Baugesetzbuch ermöglicht zumindest diese Erwägung.
Herr Angeringer gibt Herrn Brecht recht, die Stadt Füssen hatte von dem Recht damals im Bad Faulenbach Gebrauch gemacht. Dafür wurden erste Schritte eingeleitet. Die Konsequenz aus solch einer Satzung führt zu einer Genehmigungspflicht der Zweitwohnungen; diese sollen aber grundsätzlich nicht erteilt werden. Bad Faulenbach hat eine touristische Prägung, da hatte es Sinn gemacht, eine Satzung zu beschließen, allerdings sind andere Stadtteile davon nicht betroffen .
Flächendeckend für ganze Stadtgebiete sind diese Satzungen nicht vollziehbar, darum wurde dies wieder verworfen.
Datenstand vom 26.03.2025 08:22 Uhr