Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Da nächstes Jahr nach den Faschingsferien am 10. März die neue Dreifachsporthalle an der Grund- und Mittelschule Füssen in Betrieb genommen werden kann, sollte ab Nutzung der neuen Sporthalle zum Zwecke des Schulsports, außerschulischen Sports durch Sportvereine/Sportgruppen und Nutzung durch Dritte eine Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung) erlassen worden sein.
Die Sporthallenbenutzungssatzung gilt für alle drei Sporthallen der Stadt Füssen (Dreifachsporthalle an der Grund- und Mittelschule Füssen, Weidachturnhalle und Weißenseeturnhalle).
Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Satzung (Entwurf) zu entnehmen.
Die Gebühren für die Benutzung der Sporthallen werden nach Maßgabe der jeweils gültigen Sporthallengebührensatzung der Stadt Füssen erhoben (eigener Tagesordnungspunkt).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Stadt Füssen (Sporthallenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 15:39 Uhr