Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Froschenseestraße wurde vom Landkreis Ostallgäu abgestuft und ist von der Stadt Füssen als Ortsstraße in das Bestandsverzeichnis eingetragen (Stadtratsbeschluss vom 21.11.1995 Nr. 87). Das verlaufende Teilstück durch die heutige Kaserne auf den Fl.Nrn. 846/9, 846/8, 846/10 Gmk. Füssen wurde im Jahre 2008 eingezogen. Schlussendlich ist die Widmung der Froschenseestraße zu berichtigen.
Lageplan unmaßstäblich:
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Froschenseestraße wie im beiliegenden Lageplan farbig markiert wie folgt zu widmen:
Straßenklasse: Ortsstraße
Straßenname: Froschenseestraße
Gemarkung, Flurnummern: Füssen, 846, Teilfläche 846/7, 984/1, 2449/4, 2449/6, 988/1, Teilfläche 683/6
Anfangspunkt: Nördl. Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 846/9, 846/8 Gmk. Füssen
Endpunkt: Einmündung B 310, südöstl. Grundstücksgrenze Fl.Nr. 2449/3 Gmk. Füssen
Baulastträger: Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung: keine
Länge in km: 1,099
Sonderbaulast, Art: Unterhalt des Bahnüberganges
von km: 0,678 bis km: 0,687
Länge in km: 0,009
Träger der Baulast: Deutsche Bahn
Gesamtlänge in km: 1,108
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Froschenseestraße wie im beiliegenden Lageplan farbig markiert wie folgt zu widmen:
Straßenklasse: Ortsstraße
Straßenname: Froschenseestraße
Gemarkung, Flurnummern: Füssen, 846, Teilfläche 846/7, 984/1, 2449/4, 2449/6, 988/1, Teilfläche 683/6
Anfangspunkt: Nördl. Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 846/9, 846/8 Gmk. Füssen
Endpunkt: Einmündung B 310, südöstl. Grundstücksgrenze Fl.Nr. 2449/3 Gmk. Füssen
Baulastträger: Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung: keine
Länge in km: 1,099
Sonderbaulast, Art: Unterhalt des Bahnüberganges
von km: 0,678 bis km: 0,687
Länge in km: 0,009
Träger der Baulast: Deutsche Bahn
Gesamtlänge in km: 1,108
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 11:56 Uhr