Bebauungsplan W 43 - vorhabenbezogene zweite Änderung im Bereich des Hotels Fantasia, Fl.Nr. 663 Gmkg. Füssen (Ottostr. 1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 07.11.2023 wurde über einen Bauvorbescheidsantrag zur Klärung der grundsätzlichen Zulässigkeit beraten. Gegenstand war ein eingeschoßiger Ersatzbau mit fünf Hotelzimmern im südlichen Teil des Grundstücks, in welchem sich derzeit ein größeres Nebengebäude befindet.
Beschlussergebnis:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zu erteilen.
Sollte sich im weiteren Antragsverfahren die Notwendigkeit der Bebauungsplanänderung bestätigen besteht die grundsätzliche Zustimmung zu einer solchen Änderung beschränkt auf den beantragten Bereich. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen.
Abstimmungsergebnis 8 : 4
Das Landratsamt Ostallgäu stufte den Ersatzbau unter Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungsplan W 43 als nicht genehmigungsfähig ein. Eine Befreiung im Hinblick auf die Lage in einer Grünfläche wurde trotz des etwas kleineren Bestandsbaus als Widerspruch zu den Grundzügen der Planung eingestuft. Der Empfehlung, den Antrag zurückzunehmen, wurde gefolgt.
Der Betreiber des Hotels wünscht die Erweiterung auch im Wege der Bebauungsplanänderung.
Die Vorhabensplanung besteht derzeit noch aus dem 2023 behandelten Bauvorbescheidsantrag (siehe Anlage für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem).
Geltungsbereichsvorschlag (rote gestrichelte Linie):
Bebauungsplan W 43 mit Geltungsbereichsvorschlag zur zweiten Änderung
und Einblendung des Ersatzbaus:
Beschlussvorschlag
Der PBUV beschließt eine vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplanes W 43 – Ottostraße, Bahnhofstraße für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 663 Gmkg. Füssen (Ottostr. 1). Ziel ist, im Bereich des südseitigen Nebengebäudes einen eingeschoßigen Ersatzbau mit zusätzlichen Hotelzimmern zu errichten.
Beschluss
Der PBUV beschließt eine vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplanes W 43 – Ottostraße, Bahnhofstraße für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 663 Gmkg. Füssen (Ottostr. 1). Ziel ist, im Bereich des südseitigen Nebengebäudes einen eingeschoßigen Ersatzbau mit zusätzlichen Hotelzimmern zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
2023-11-07 Beschluss PBUV TOP 3.2.2_Neubau von 5 - Hotelzimmern als Erweiterung zum Hotel, Ottostraße 1 (.pdf)
Datenstand vom 04.10.2024 11:59 Uhr