Abbruch der best. Gebäude, Neubau eines Gebäudekomplexes mit 32 WE und 2 Gewerbeeinheiten inkl. Tiefgarage mit 51 Stellplätzen, Kemptener Straße 10, Fl.Nr. 730/1, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die Planung wurde geändert:
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zuletzt
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neu
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Zahl der WE
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46
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32
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Tiefgarage
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60 Stellplätze
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51 Stellplätze
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Zahl der Geschoße
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IV (4. Geschoß: Mansarddach)
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III zzgl. Walmdach
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Firsthöhe
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12,58 + 0,20 = 12,78 m
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10,86 + 0,15 = 11,01 m
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Die vormals drei großformatigen Gebäuderiegel wurden mit der Planung in eine kleinteiliger wirkende Struktur aufgelöst bzw. stärker gegliedert.
Durch die geänderte Dachform und die damit verbundene Reduzierung der Gebäudehöhe um 1,77 m wirkt die Bebauung nicht mehr wie vier- sondern wie dreigeschoßig.
Die geänderte Struktur führt an der Nordseite zu einer besseren Integration.
Die Westseite ist mit ihren Fensterreihen stark gleichförmig gestaltet. Hier müssen zumindest die Verbindungsbauten mit Flachdach farblich abgesetzt werden.
Eine konkrete Fragestellung ist mit dem neuen Antrag nicht verbunden. Insofern ist lt. Vorgabe die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Gegenstand der Klärung.
Die absoluten Werte der überbauten Grundfläche und der Geschoßflächen liegen weiterhin über den Größen der Nachbarbebauung. Damit ist eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB weiterhin nicht gegeben, sondern es bleibt bei der bereits befürworteten und notwendigen Entwicklung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Die Größenordnung kann nach vorläufiger Einschätzung als sich noch einfügend einzustufen sein. Fraglich ist die Art des einzurichtenden Gewerbes. Nach Abbruch des Bestands ist das Gebiet nach § 34 BauGB als allgemeines Wohngebiet einzustufen.
Um Näheres zu regeln kann die Stadt Füssen dennoch einen Bebauungsplan aufstellen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt fest, dass aus Sicht der Stadt Füssen eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB weiterhin nicht gegeben ist und ein Einvernehmen auf dieser Grundlage nicht erteilt werden kann. Der Ausschuss stellt aber eine Zustimmung in Aussicht, soweit das Projekt wie bisher angedacht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelt wird. Insoweit wird die eingereichte Gebäudeplanung als Ausgangsbasis befürwortet / unter folgenden Voraussetzungen befürwortet: […].
Diskussionsverlauf
Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, nach der Berechnung für 64 Stellplätze.
Armin Angeringer informiert, das ist abhängig von der Wohnungsgröße. Demzufolge benötigen Wohnungen unter 30 qm einen Stellplatz. Das ist im Moment einer der Punkte, der aus den Unterlagen nicht genau hervorgeht.
Matthias Friedl befürwortet das Vorhaben aufgrund der Nachverdichtung und erkundigt sich nach einer Erhöhung der Wohnungsanzahl.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, aus seiner Sicht kann die Anzahl der Wohnungen in der weiteren Planung erhöht werden, da ein Bebauungsplan benötigt wird.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt fest, dass aus Sicht der Stadt Füssen eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB weiterhin nicht gegeben ist und ein Einvernehmen auf dieser Grundlage nicht erteilt werden kann. Der Ausschuss stellt aber eine Zustimmung in Aussicht, soweit das Projekt wie bisher angedacht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelt wird. Insoweit wird die eingereichte Gebäudeplanung als Ausgangsbasis befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 04.10.2024 12:07 Uhr